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Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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88 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Mi Sep 10, 2014 8:40

Ja, habe ich.

Ich habe damit kein Problem und viele andere wohl auch nicht.

Bis zum 1. Juni ist bei mir nichts geerntet. Das kann natürlich bei GPS-Anbau oder Frühkartoffel-anbau anders sein (hier könnte es evtl. Probleme geben). Selbst wenn die Wintergerste am 1. Juli weg wäre, sehe ich dies unproblematisch. Es wird ja nirgends gesagt, dass die Frucht vollständig in diesem Zeitraum auf dem Feld sein muss. Dies gilt umso eher, wenn nachher gar keine andere Frucht angebaut wird (innerhalb des Zeitraums), wie diese bei WG-WRaps der Fall ist.

Aufpassen müssen m.E. Betrieb, die eine frühräumende Kultur haben und danach eine Kultur anbauen, die sie ohnehin stark im Betrieb haben. Wer also WW-WG-Mais anbaut und die WG als GPS erntet und danach auch Mais einsät, der wird seine Greening-Verpflichtung wohl nicht erfüllen.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Ulikum » Mi Sep 10, 2014 12:13

angusy hat geschrieben:Ja, habe ich.

Ich habe damit kein Problem und viele andere wohl auch nicht.

Bis zum 1. Juni ist bei mir nichts geerntet.
............................................
............................................



:mrgreen:

da steht ein Zeitraum in dem die Fruchtarten vorhanden sein müssen, und nicht ein Stichtag.

Gesetzliche Abgabetermin für die Agraranträge ist der 15 Mai.
Änderungen sind bis zu 30 Mai möglich, erst nach diesem Termin kann kontrolliert werden.
Für das, was ich schreibe bin Ich verantwortlich.!
Nicht für das, was Du verstehst!
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Mi Sep 10, 2014 13:27

Ich habe auch von einem Zeitraum geschrieben!

Im Übrigen steht da nicht, dass die Kulturen vorhanden sein müssen, da steht dass der Zeitraum für die Berechnung berücksichtigt wird. Das ist nicht das Gleiche. Wäre es das, hätte man auch die erstgenannte Formulierung gewählt.

Eindeutig ist es ja wohl für Ernten vor dem 1. Juni und nach dem 15. Juli.

Ansonsten gilt die Kultur als angebaut, die in diesem Zeitraum an der Mehrheit der Tage (also 23) auf dem Schlag ist. Damit dürfte es für Ernten ab dem 23. Juni und für Ernte bis zum 22. Juni mit bei sofortiger Neueinsaat auch eindeutig sein.

Fraglich wäre der Fall bei Ernten bis zum 22. Juni und anschliessender Brache. Da aber Brache ja keine Kultur ist, müsste doch wohl auch die abgeerntete Kultur zählen.


Aber ich bleibe dabei: Für die meisten Betriebe ist es wahrscheinlich völlig egal. Das Problem stellt sich doch nur für solche Betriebe, die nur 3 (2) Kulturen anbauen, eine davon ernten und eine der anderen beiden als Zwischenfrucht oder Zweitfrucht anbauen.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Mo Sep 22, 2014 18:11

Wie ist das denn eigentlich mit Winter- und Sommerweizen. Die beiden zählen doch als eigenständige Kultur, wenn ich es richtig verstanden habe? Wie wäre es, wenn man frühzeitig einen sehr winterharten Wechselweizen als Sommerweizen säen würde? :D Es mag ja Frühsaatfreunde geben, die Sommerweizen schon zu Winterweizenzeiten säen......... :mrgreen: :lol: Oder ist das irgendwo begrenzt, beispielsweise über Aussaat erst ab deren Lieblingsdatum 15.2. oder so? Ansonsten würde es sich doch anbieten, als absoluter EXTREM-Frühsaat-Freund 1/3 Wechselweizen als Sommerweizen im Herbst zu drillen um die 66 % doch wieder mit Weizen voll zu machen :roll: :D
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Hirndorf » Mo Sep 22, 2014 19:06

Stichtag 16.02, kann ja sonst mit der Zwischenfrucht kollidieren.
Soll dann wohl auch über die Saatgut Treuhand , bzw. Saatgutrechnung kontrolliert werden
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon automatix » Mo Sep 22, 2014 19:09

Ich hab das jetzt in 4 der letzten 5 Jahre so gehandhabt beim bayerischen Kulap und hab teilweise den Sommerweizen auch im November gedrillt.
Gut, ich hatte da natürlich keine ZF davor....
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Nordhesse » Mo Sep 22, 2014 19:12

Hier gehen die Betriebe, die bisher nur Weizen und Raps hatten dazu über 5 % Stilllegung zu machen- Greeningverpflichtung erfüllt, und 3 Kultur auch
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Mo Sep 22, 2014 21:04

Nobby, das müsste funktionieren.

Aber es geht hier doch ums Greening (keine AUM). Da kannst Du doch ohnehin 75% Weizen anbauen. Oder woher kommen Deine 66%?
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Wini » Mo Sep 22, 2014 21:10

Mach ich schon lange so.
Stillegung gilt als Kultur, fördert die Biodiversivität und schont das Grundwasser.
Pachtet Euch doch schlechtes Ackerland im Nirgendwo und gebt das dann als 5% Stilllegung an!
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Mo Sep 22, 2014 21:26

angusy hat geschrieben:Nobby, das müsste funktionieren.

Aber es geht hier doch ums Greening (keine AUM). Da kannst Du doch ohnehin 75% Weizen anbauen. Oder woher kommen Deine 66%?



Ich mache beim C1 mit, das schließt mehr als 66 % Getreide aus.

Für C1 plante ich mit W.Raps, W.Gerste, W.Weizen, Bohnen/Erbsen und Mais. Wenn die Geschichte mit dem "Sommerweizen" ( :wink: ) ginge, würde ich den Weizen natürlich gleich wieder auf 50 % hoch fahren. Die Zusammensetzung des Getreides wären dann eben 30 % Winterweizen und 20 % etwas später gesätem "Sommer-"Weizen. Voraussetzung wäre, dass auch Nachbau ginge (ich will ja nicht tonnenweise Wechselweizen kaufen müssen) und ich nicht zeitlich begrenzt erst ab beispielsweise 16.2. säen dürfte. Der fällt mir dann ertraglich wieder zu weit ab. Ich würde alles so weit Richtung WW schieben wie es geht.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Di Sep 23, 2014 6:26

Schon klar!

Sind denn die ertraglichen Unterschiede zwischen SW und WW nach Deiner Meinung so bedeutend?

Welche Sorten hast Du denn da so im Blick (ich muss doch bald Saatgut bestellen :lol: )?

Ich hatte mich eigentlich fest auf die Aussaat von SW eingestellt. Die Flächen sind jetzt auch mit Zwischenfrucht belegt. Aber bei vernünftigen Sorten könnte man ja dieses Jahr klassisch SW drillen und die Nachsaat als WW verwenden.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Schwabenjung26 » Di Sep 23, 2014 6:31

Ich meine es sind keine Termine der Bestellung der Kulturen vorgegeben. Wäre ja Schwachsinn.
D.H. Nobby könnte seine Sommerweizen auch im November noch drillen. Kontrollen sowieso erst ab 01.06. möglich. :lol:
Und Saatgut für die Frühjahrsbestellung kann man auch im Herbst einkaufen.
Auf Nummer sicher gehen und beim LW Amt anrufen und nachhaken ob es eine Frist gibt, ab wann Frühjahrskulturen gesät werden dürfen. :P
Rest steht ja schon oben, bspw. geht das mit Zwischenfrucht ab Frühjahr 2016 nicht mehr.
Älbler, zwecks Überblick
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Di Sep 23, 2014 7:20

angusy hat geschrieben:Schon klar!

Sind denn die ertraglichen Unterschiede zwischen SW und WW nach Deiner Meinung so bedeutend?

Welche Sorten hast Du denn da so im Blick (ich muss doch bald Saatgut bestellen :lol: )?

Ich hatte mich eigentlich fest auf die Aussaat von SW eingestellt. Die Flächen sind jetzt auch mit Zwischenfrucht belegt. Aber bei vernünftigen Sorten könnte man ja dieses Jahr klassisch SW drillen und die Nachsaat als WW verwenden.


Noch keinen Plan. War nur ein neuer Einfall, den ich jetzt noch nicht zu Ende gedacht hatte, sondern der mir einfach in den Sinn kam, um irgendwie mehr "Winter-"weizen als 30 % rein zu tricksen.
Wenn du einen Wechselweizen im November säst und der dann irgendwann sogar noch aufläuft, dann hat der freilich einen Vorteil gegenüber dem Weizen, der erst im Februar/März gesät wird und erst gar nicht so schnell startet. (Im Übrigen sind unsere Sommerweizen glaube alle mehr oder weniger Wechselweizen). Der dürfte dann ertraglich irgendwo zwischen normalem WW und SW liegen, sogar das Niveau des späteren Rübenweizens erreichen.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Di Sep 23, 2014 7:32

NobbyNobbs hat geschrieben: (Im Übrigen sind unsere Sommerweizen glaube alle mehr oder weniger Wechselweizen).


Ebend!

Ich habe mir da ein paar Tabellen angeschaut. Die Anzahl der SW, die sich nicht auch für eine Spät-Herbstaussaat eignen, ist sehr gering.
Von 7 oder 8 Sorten, war meist nur eine dabei!
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Do Sep 25, 2014 9:51

Weiß jemand zuverlässig, auf wieviel Nachkommastellen beim Greening/AUM gerundet wird?

Sind z.B. 75,9%, 75,4%, 75,09% oder nur 75,00% einer Kultur zulässig?

Nein, das ist nicht spitzfindig und hat bei mir durchaus Praxisrelevanz.
Aufgrund unserer extremen kleinen Strukturen erfülle ich die Vorgaben nahezu punktgenau. Nur dazu müsste man wissen, was "genau" bedeutet. Knapp daneben ist auch vorbei!
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