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Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Fr Sep 05, 2014 19:51

Ulikum hat geschrieben::mrgreen:

Die Flächen auf denen Zwischenfrüchte stehen um das Greening zu erfüllen werden im Halm abgezogen.

Das bedeutet für einen 100ha Betrieb der sein Greening mit 17ha Zwischenfrüchten vor Mais erfüllt das diese 17ha bei dem Programm Vielfältige Kulturen im Ackerbau nicht gefördert werden.


Wie kommst Du darauf? Woher hast Du diese Info?
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
Aber keine Chinesin.
Und dabei übers Gerstenfeld geguckt.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Ulikum » Fr Sep 05, 2014 20:21

angusy hat geschrieben:
Ulikum hat geschrieben::mrgreen:

Die Flächen auf denen Zwischenfrüchte stehen um das Greening zu erfüllen werden im Halm abgezogen.

Das bedeutet für einen 100ha Betrieb der sein Greening mit 17ha Zwischenfrüchten vor Mais erfüllt das diese 17ha bei dem Programm Vielfältige Kulturen im Ackerbau nicht gefördert werden.


Wie kommst Du darauf? Woher hast Du diese Info?



:mrgreen:



Doppelförderung

Die 5ha Ökologische Vorrangflächen ( Stilllegung) werden im HALM ja auch abgezogen.
Ich muss ja keine 17ha Zwischenfrüchte anbauen sondern kann es bei 5 ha Ökologischer Vorrangfläche (Stilllegung) belassen.
Beim Greening geht es ja nicht darum den Zwischenfruchtanbau zu fördern.
In Hessen gibt es dafür das Programm C2 Beibehaltung von Zwischenfrüchten über Winter.

HALM hat geschrieben:Als Flächennutzung im Umweltinteresse (Ökologische Vorrangflächen) beantragte Flächen werden nicht gezahlt.
Für das, was ich schreibe bin Ich verantwortlich.!
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Fr Sep 05, 2014 20:39

Nein.

Es geht nämlich um zwei verschiedene Zeiträume.

Die Zwischenfrucht nach der Ernte 2015 zählt eben zu diesem Jahr 2015, auch wenn sie bis Februar 2016 stehen bleiben muss. Baut man danach, also 2016, Mais an, zählt dies zu 2016.
Ich kann ja auch auf den Stilllegungsflächen von 2015 in 2016 Mais für HALM anbauen.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


ich hab schon mal am Baum gebumst.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon kimba1809 » Fr Sep 05, 2014 20:58

angusy hat geschrieben:Nein.

Es geht nämlich um zwei verschiedene Zeiträume.

Die Zwischenfrucht nach der Ernte 2015 zählt eben zu diesem Jahr 2015, auch wenn sie bis Februar 2016 stehen bleiben muss. Baut man danach, also 2016, Mais an, zählt dies zu 2016.
Ich kann ja auch auf den Stilllegungsflächen von 2015 in 2016 Mais für HALM anbauen.


Wo wird Mais im HALM (Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen) gefördert?
Ich kenne nur :
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau
- Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter
- Einjährige Blühstreifen / -flächen
- Mehrjährige Blühstreifen / -flächen
- Gewässer- / Erosionsschutzstreifen
- Ackerrandstreifen
- Ackerwildkrautflächen
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Fr Sep 05, 2014 21:07

Mais war doch nur ein Beispiel für eine der fünf Kulturen.

Ich hätte auch Weizen, Hafer, Rüben, Erbsen, Kartoffeln ........ schreiben können.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Fr Sep 05, 2014 21:37

Ich glaube Uli hat recht.
http://www.lahn-dill-kreis.de/cms/media ... Buseck.pdf

( http://www.agrowissen.de/de/forum/index ... ic=17412.0 )
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Fr Sep 05, 2014 22:40

Ja und Nein!

Ich denke, ich habe jetzt verstanden, was Ihr meintet:

Ja: Die Greening-Flächen (egal ob durch Zwischenfrucht, Leguminosen oder Stilllegung) kommen nicht in die HALM-Flächen.

Nein: Ulis Beispiel mit den 17ha vor Mais passt nicht. Die Zwischenfrucht steht doch wahrscheinlich nach irgendeinem Getreide. Die Flächen mit diesem Getreide kommen dann nicht in HALM. Die Maisflächen des Folgejahres haben damit nichts zu schaffen.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Fassi » Sa Sep 06, 2014 0:16

Aber die 17ha Beispielfläche (egal was da vorher/nachher angebaut wird) bekommts Du trotzdem entweder nicht als Grenningfläche oder als HALMfläche angerechnet. So auch die Aussage unseres Amt bei der HALM- Infoveranstaltung Flächen mit HALM- Anbauprogrammen zählen nicht als Greeningfläche und umgekehrt.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon angusy » Sa Sep 06, 2014 6:47

Die Greeningfläche kann, muss aber nicht, jedes Jahr wechseln.

Daher darf ich natürlich die Greeningflächen des Jahres 0 (z.B. die 17ha Beispielfläche von oben) im Jahr 1 in HALM bringen. In 1 gibt es ja andere 17ha Zwischenfrüchte 5ha Stilllegung oder sonst irgendetwas.
Welfenprinz hat geschrieben:
Kreuzschiene hat geschrieben:Habt Ihr schon einmal eine Kiefer umarmt?


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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Ulikum » Sa Sep 06, 2014 7:59

NobbyNobbs hat geschrieben:
( http://www.agrowissen.de/de/forum/index ... ic=17412.0 )


:mrgreen:

AAAAH da ist ja einer bei der Creme de la Creme des deutschen Ackerbaues tätig. :lol:

Grüße mal den Jürgen Maier und den EWD von mir.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon NobbyNobbs » Sa Sep 06, 2014 9:16

Ulikum hat geschrieben:AAAAH da ist ja einer bei der Creme de la Creme des deutschen Ackerbaues tätig. :lol:
Grüße mal den Jürgen Maier und den EWD von mir.



Viel interessanter ist doch das hier ( http://www.agrowissen.de/de/forum/index ... ic=12767.0 ). Dieser Trippel-Trapp, das könnte dein Zwillingsbruder sein. :mrgreen: :wink:
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Ulikum » Sa Sep 06, 2014 10:18

:mrgreen:
NobbyNobbs hat geschrieben:

Viel interessanter ist doch das hier ( http://www.agrowissen.de/de/forum/index ... ic=12767.0 ). Dieser Trippel-Trapp, das könnte dein Zwillingsbruder sein. :mrgreen: :wink:


:mrgreen:


die fachlich besten Beiträge bzw. Treads dort wurden gelöscht :lol:
Zuletzt geändert von Ulikum am So Sep 07, 2014 8:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon nitroklaus » Sa Sep 06, 2014 20:08

wer kann mir die Frage beantworten wie eine Zwischenfruchtmischung im Herbst und auf der selben Fläche im Frühjahr dann eine Erbsensaat angerechnet wird?
0,3+0,7=1???
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon kimba1809 » Sa Sep 06, 2014 20:20

nitroklaus hat geschrieben:wer kann mir die Frage beantworten wie eine Zwischenfruchtmischung im Herbst und auf der selben Fläche im Frühjahr dann eine Erbsensaat angerechnet wird?
0,3+0,7=1???


Das ist meiner Meinung möglich, allerdings ist deine Rechnung fehlerhaft.
- Zwischenfrucht im Herbst 2015 wird im Antrag 2015 mit 0,3 berechnet
- Erbsen im Frühjahr 2016 wird im Antrag 2016 mit 0,7 berechnet.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Greening: 3 Kuldura söll ma ho

Beitragvon Ulikum » Mi Sep 10, 2014 8:25

:mrgreen:

hat sich einer schon mal Gedanken über diesen Text gemacht ?

Greening hat geschrieben:§ 17 Anbaudiversifizierung

Für die Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturen nach Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird der Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli berücksichtigt.


Da dürfte bei einigen schon die Wintergerste geerntet sein.
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