Wieso ist rotschwingel zu empfehlen ?
Da hat man doch nach ein paar Jahren Unmengen an grassamen in der
stillegungsfläche (wenn man den Acker wieder bewirtschaften will oder) ?
Weitere Empfehlungen !?!
Aktuelle Zeit: Sa Mai 04, 2024 4:39
Grenzwächter hat geschrieben:Bei der Selbstbegrünung bekommst du sonst noch ganz andere Samen auf den Acker die sich noch schlechter bekämpfen lassen.
countryman hat geschrieben:Grenzwächter hat geschrieben:Bei der Selbstbegrünung bekommst du sonst noch ganz andere Samen auf den Acker die sich noch schlechter bekämpfen lassen.
Genau. Rotschwingel hat sich bewährt weil er über Jahre bei minimalem Pflegeaufwand eine dichte Narbe bildet und Unkräuter zurückdrängt. Selbst ist er leicht bekämpfbar und aus Samen keimend konkurrenzschwach.
Auf Dauer bildet sich daraus eine Narbe die dem natürlichen Standort und der Pflege angepasst ist, darin können dann ganz andere (Gräser-)Arten auftauchen als angesät wurden.
Das Saatgut neigt zur Brückenbildung in der Maschine, also aufgepasst
Eher ungünstig für Dauerbrachen sind Leguminosen incl. Klee, wegen der N-Anreicherung. Davon profitieren nur Disteln und andere unerwünschte Gesellen. Blumenmischungen sind nur im ersten Jahr attraktiv und "entgleisen" danach schnell in Richtung Unkraut. Zumindest wüsste ich keine geglückten Versuche in der Richtung.
ratzmoeller hat geschrieben:Du mußt allevon dir bewirtschafteten Flächen angeben.Was dir im Falle einer Betriebskontrolle für Strafen drohen,kann ich so auf die Schnelle jetzt nicht sagen.Bei dir käme aber noch verschärfend hinzu,daß du mit der Nicht-Angabe für dich gültige betriebliche Auflagen umgehen willst.
Hofer_Pörndorf hat geschrieben:Ich persönlich wurde in deinem Fall soviel Fläche verpachten, dass ich irgendwo bei 14,80 ha bleibe (Sicherheit, falls bei Flächenkontrolle Feldstücke größer festgestellt werden) und die auch vom Pächter tatsächlich bewirtschaften lassen (unterschiedlich zu deinem Feldstück), so dass der Prüfer im Fall der Fälle auch in Natura sehen kann, dass die Verpachtung nicht nur ein Umgehungstatbestand ist.
Todde hat geschrieben:http://www.agrarheute.com/greening-glyphosat-verbot-nach-ernte-der-vorfrucht
Das Greening scheint als reine Behinderungsmaßnahme erschafft worden zu sein.
Aus dem Zwischenfruchtprogramm bin ich raus, ich fang doch jetzt nicht an meine Böden im Frühjahr durch Vergewaltigung wieder zu versauen.
Und dann wird bei den Sandstürmen im Frühjahr wieder über die Landwirtschaft hergezogen...
Anstatt sinnvolle Maßnahmen zu schaffen hat uns die Politik zu Narren gemacht.
Das Zwischenfrucht-Greening erlaubt den Einsatz von Glyphosat nach der Ernte der Vorfrucht zur Vorbereitung der Greening-Zwischenfrucht ab Sommer 2015 allerdings nicht mehr.
Weitere Erschwernisse in der Bestandsführung der Greening-Zwischenfrucht sind:
Artenmischungen,
das Verobot mineralischer N-Düngung,
die begrenzte organische Düngung und
das Verbot von Pflanzenschutzmitteln
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