Moin
@Braveheart
Die Beiträge für die Beförsterung durch den Landesbetrieb und die gesetzlichen Auflagen durch den Gesetzgeber sind 2 versch. Paar Schuhe, auch wenn beide (Landesbetrieb+Gesetzgeber) als "die da oben" erscheinen. Zumal auch der Landesbetrieb unter den Auflagen "leidet".
Und auch Überlegungen zur stärkeren Inwertsetzung der Sozialleistungen des Waldes (egal, ob staatlich, privat oder kommunal) gibt es seid langem bzw. zumindest Untersuchungen und Überlegungen zum wie, was, wieviel etc. Diese Überlegungen wurden und werden sowohl von den Landesforstverwaltungen als auch Unis+FHs durchgeführt (und glaub mir, die Forstverw. währen gern dabei) , aber bisher waren das immer durch das bundesweite Betretungsrecht durch das Bundeswaldgesetz begrenzte theoretische Überlegungen und werden es vermutlich auch noch lange bleiben.
@y_B
deine Probleme mit dem Katasteramt/Vermessungsamt haben auch nix mit der Beförsterung zu tun. Und eine Forsteinrichtung wird u.a. auch aus steuerlichen Gründen verlangt, kann aber auch eine sehr gute und informative Grundlage sein, um seine Wälder zu bewirtschaften.
zum Thema:
ARAG hat weiter unten noch ein wichtiges Argument gebracht. Biodiversität ist mit Buchenaltwäldern (Urwälder in Dtl. kann man ha-mäßig sowieso an 1 Hand abzählen) nicht zu machen. Und die Luftbilder bzw. die lichten Flächen da drauf sind noch lange keine Rodungen, Kahlschläge oder sonstwas, sondern einfache Schirmschläge, um Licht auf den Boden zu bringen. Eigentlich ne tolle Art, kahlschlagsfrei Wälder zu verjüngen.
Grüße, Robert

