T5060 hat geschrieben:Hab einem BGA - Betreiber grad Güllelager vermietet.
Die haben den Wucherpreis freiwillig bezahlt.
Das sagt ausgerechnet jemand, der über viel zu teure Wucherpreise bei den Pachtpreisen lästert.
Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 19:35
T5060 hat geschrieben:Hab einem BGA - Betreiber grad Güllelager vermietet.
Die haben den Wucherpreis freiwillig bezahlt.
marius hat geschrieben:T5060 hat geschrieben:Hab einem BGA - Betreiber grad Güllelager vermietet.
Die haben den Wucherpreis freiwillig bezahlt.
Das sagt ausgerechnet jemand, der über viel zu teure Wucherpreise bei den Pachtpreisen lästert.
Juwel hat geschrieben:Geh doch auf Nummer sicher, und frag im Amt nach die sollten es wissen.
Schauerschrauber hat geschrieben:Hallo
Leute es ist doch eigentlich ganz einfach was geht und was nicht.
Für Gülle Klärschlamm und Minealdünger gilt ZU Raps und ZU Wintergerste NACH Getreide bis spätestens 30.9.
ZU Zwischenfrucht NACH Getreide bis max. 15.9.
Alles andere ist Verboten - ganz einfach.
Die 6 Wochen Standzeit der Zwischenfrucht sind noch eine Empfehlung kein Gesetz - man hört aber das eine mindeststandzeit von 8 Wochen Gesetz wird. Wie schnell das kommt hängt wahrscheinlich davon ab wie viele
Schläge die Kontrolle aufnimmt auf denen Senf & Co in Gülle schwimmen.
Alleine was mir persönlich alles schon an Regelverstößen vergangene Woche in der Region aufgefallen ist ist besorgniserregnd - die Gülleausbringung vor Weizen scheint leider gänige Praxis zu sein. Ein Verhalten was die Regeln für alle weiter verschärfen könnte.
Normalerweise müsste man Meldung machen
Juwel hat geschrieben:Geh doch auf Nummer sicher, und frag im Amt nach die sollten es wissen
marius hat geschrieben:Dann darf man jetzt im Oktober noch Gülle auf Zwischenfrüchte fahren wenn die 6 Wochen stehen bleibt ?
Schauerschrauber hat geschrieben:Für Gülle Klärschlamm und Minealdünger gilt ZU Raps und ZU Wintergerste NACH Getreide bis spätestens 30.9.
ZU Zwischenfrucht NACH Getreide bis max. 15.9.
julius hat geschrieben:Ich hab nach GPS was bereits im Mai geerntet wurde mitte Mai 2017 mehrjähriges Ackergras angebaut.
Codierung im Antrag 2017 hab ich GPS angegeben.
Welche Sperrfrist für Gülle greift denn nun im Herbst 2017 ?
1055 hat geschrieben:Ich bin da voll beim Schauerschrauber, normal müsste man sowas anzeigen, denn den Schaden haben wir alle in Form von noch mehr Verschärfungen und Gesetze.
Persönlich bin ich ja der Meinung das die bestehenden Gesetze ausreichen, nur es muss mehr kontrolliert werden am Feld.
bauer-horst hat geschrieben:julius hat geschrieben:Ich hab nach GPS was bereits im Mai geerntet wurde mitte Mai 2017 mehrjähriges Ackergras angebaut.
Codierung im Antrag 2017 hab ich GPS angegeben.
Welche Sperrfrist für Gülle greift denn nun im Herbst 2017 ?
Hier müsste der 1.11. gelten
Auszug aus dem Gesetzetext:
https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_ ... C3%BCV.pdf
2. auf Grünland, Dauergrünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis zum 15.Mai in der Zeit vom 1. November bis zum Ablauf des 31. Januar.
Auszug Ende
julius hat geschrieben:1055 hat geschrieben:Ich bin da voll beim Schauerschrauber, normal müsste man sowas anzeigen, denn den Schaden haben wir alle in Form von noch mehr Verschärfungen und Gesetze.
Persönlich bin ich ja der Meinung das die bestehenden Gesetze ausreichen, nur es muss mehr kontrolliert werden am Feld.
Warum willst du sowas anzeigen ?
Wie schon geschrieben wurde ist das ganze mehr als fraglich was den Umweltschutz betrifft.
Es darf ab sofort auch nicht mehr bei Schnee bis 5 cm Gülle gefahren werden. Wobei gerade diese Gülle auf eben Flächen in 5 cm Schnee am wenigsten N Verluste aufweisen, laut den offiziellen Versuchen am Kemptener Spitalhof.
Deshalb hab ich da Bedenken ob diese neue Vorschriftenflut überhaupt was bringt für den Umweltschutz.
Oder die Vorschrift für viehstarke Betrieb mit 3 GV /ha müssen 9 Monate Lagerraum nachweisen. Ja sollen die denn die gesamten 3 GV / ha an Gülle in nur 3 Monaten ausbringen und das soll gut für die Umwelt sein ?
Da ist doch mancher Blödsinn dabei.
Und hält sich einer nicht an diese fraglichen neuen Vorschriften, zeige ich den sicher nicht an.
Schauerschrauber hat geschrieben:
Alleine was mir persönlich alles schon an Regelverstößen vergangene Woche in der Region aufgefallen ist ist besorgniserregnd - die Gülleausbringung vor Weizen scheint leider gänige Praxis zu sein. Ein Verhalten was die Regeln für alle weiter verschärfen könnte.
Normalerweise müsste man Meldung machen
bauer-horst hat geschrieben:
Laut Gesetz ist aber die Aussage vom Amt das ich af gesähte Gerste Gülle bringen darf dann auch falsch, da:
Auszug aus dem Gesetzetext:
https://www.gesetze-im-internet.de/d_v_ ... C3%BCV.pdf
1. auf unbestellten Ackerflächen nur bei sofortiger Einarbeitung,
2. auf bestellten Ackerflächen
a) mit Reihenkultur mit einem Reihenabstand von 45 Zentimetern und mehr, nur bei entwickelter
Untersaat oder bei sofortiger Einarbeitung,
b) ohne Reihenkultur nach Buchstabe a nur bei hinreichender Bestandsentwicklung oder
c) nach Anwendung von Mulch- oder Direktsaatverfahren.
Auszug Ende
ausser es wäre eben Mulch- oder Dierektsaat.
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
Schmeckt nicht!
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