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Gülle jetzt noch in den Acker

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon julius » Fr Sep 29, 2017 19:16

Wie ist das mit der neuen Düngeverordnung ?

1 ) Ich hab vor 14 Tagen den ersten Mais gehäckselt und nach dem grubbern Winterrraps mit dem Düngestreuer gestreut und gewalzt . Der wird im April wieder umgebrochen.
Darf man da nach der neuen Düngeverordnung jetzt noch Gülle reinfahren ?

2 ) Und wie ist das bei nach der Wintergerstenernte mit im Juli gesäter Weidelgraszwischenfrucht ? Wielange ist da noch eine Gülledüngung erlaubt ?
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon HL1937 » Fr Sep 29, 2017 19:21

Generell ist auf Maisstoppeln Gülle verboten.

Jetzt hört sich nämlich die herbstliche Gülleentsorgung der Biogaser auf.
Früher war alles besser.
Gott schütze unsere Fluren, vor Merkel, den Grünen und anderen Kulturen.

Es wünsch mir einer was er will, es geb´ihm Gott zehnmal soviel.
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon Lonar » Fr Sep 29, 2017 19:29

Weidelgras darfst du morgen noch fahren, wenn noch Düngebedarf da ist. Dann ist bis Februar vorbei
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon cerebro » Fr Sep 29, 2017 20:06

HL1937 hat geschrieben:Generell ist auf Maisstoppeln Gülle verboten.

Jetzt hört sich nämlich die herbstliche Gülleentsorgung der Biogaser auf.


Die biogasler haben alle auch ein paar Hektar Grünland....dann wird da eben 15fach Überdüngt
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon bauer-horst » Di Okt 03, 2017 10:06

Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt (§ 6(8))

1. November - 31. Januar für Grünland, mehrjähriges Feldfutter
nach Ernte - 31. Januar für Ackerland
Abweichend davon ist Düngung auf Ackerland bis zur Höhe des N-Düngebedarfs, maximal bis 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ NH4-N, möglich
bis 1. Oktober zu W-Raps, ZF, Feldfutter (bei Aussaat bis 15.9.) oder zu W.- Gerste nach Getreide (bei Aussaat bis 01.10.),
bis zum 1. Dezember zu Gemüse.
Keine Ausgleichsdüngung mehr zu Stroh!
15. Dezember - 15. Januar für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost
Sperrfristverschiebung bis zu 4 Wochen möglich


Quelle
https://www.landwirtschaftskammer.de/la ... kt.htm#p68


Also ein generelles Verbot zu Maisstoppeln kann ich hier nicht raus lesen. In Fall von Julius
julius hat geschrieben:1 ) Ich hab vor 14 Tagen den ersten Mais gehäckselt und nach dem grubbern Winterrraps mit dem Düngestreuer gestreut und gewalzt . Der wird im April wieder umgebrochen.
Darf man da nach der neuen Düngeverordnung jetzt noch Gülle reinfahren ?


hätte ich den Winterraps als Zwischenfrucht gesehen und somit wäre eine Düngung bis zum 1.10. möglich gewesen. Abgesehen davon wäre ja sogar eine Düngung zum Winterraps als Hauptfrucht möglich.
Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon Bauerntrampel » Di Okt 03, 2017 10:15

bauer-horst hat geschrieben:Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem N-Gehalt (§ 6(8))

1. November - 31. Januar für Grünland, mehrjähriges Feldfutter
nach Ernte - 31. Januar für Ackerland
Abweichend davon ist Düngung auf Ackerland bis zur Höhe des N-Düngebedarfs, maximal bis 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ NH4-N, möglich
bis 1. Oktober zu W-Raps, ZF, Feldfutter (bei Aussaat bis 15.9.) oder zu W.- Gerste nach Getreide (bei Aussaat bis 01.10.),
bis zum 1. Dezember zu Gemüse.
Keine Ausgleichsdüngung mehr zu Stroh!
15. Dezember - 15. Januar für Festmist von Huf- oder Klauentieren sowie Kompost
Sperrfristverschiebung bis zu 4 Wochen möglich


Quelle
https://www.landwirtschaftskammer.de/la ... kt.htm#p68


Also ein generelles Verbot zu Maisstoppeln kann ich hier nicht raus lesen. In Fall von Julius
julius hat geschrieben:1 ) Ich hab vor 14 Tagen den ersten Mais gehäckselt und nach dem grubbern Winterrraps mit dem Düngestreuer gestreut und gewalzt . Der wird im April wieder umgebrochen.
Darf man da nach der neuen Düngeverordnung jetzt noch Gülle reinfahren ?


hätte ich den Winterraps als Zwischenfrucht gesehen und somit wäre eine Düngung bis zum 1.10. möglich gewesen. Abgesehen davon wäre ja sogar eine Düngung zum Winterraps als Hauptfrucht möglich.



Natürlich ist die Düngung nach Mais verboten. Steht im Link der LWK NRW auch deutlich. Dort steht nämlich, dass alle Ausnahmen, bei denen Herbstdüngung noch möglich ist nur nach Vorfrucht Getreide gelten. Und da zählt Mais nicht dazu (auch wenn es botanisch so ist).
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon bauer-horst » Di Okt 03, 2017 12:07

Auch wenn der Fall so gut wie nie zu treffen wird, ausser im Fall von Julius, würde ich den Satz anderst interpretieren:

Bauerntrampel hat geschrieben:Abweichend davon ist Düngung auf Ackerland bis zur Höhe des N-Düngebedarfs, maximal bis 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ NH4-N, möglich
bis 1. Oktober zu W-Raps, ZF, Feldfutter (bei Aussaat bis 15.9.) oder zu W.- Gerste nach Getreide (bei Aussaat bis 01.10.)


sind für mich zwei Sätze
1:
bis 1. Oktober zu W-Raps, ZF, Feldfutter (bei Aussaat bis 15.9.)

2:
oder zu W.- Gerste nach Getreide (bei Aussaat bis 01.10.)

In meinen Augen mus hier W-Raps, ZF, Feldfutter nicht zwingend nach Getreide stehen, Gerste schon. Die Frage ist halt wie oft der Fall vorkommt das Nichtgetreide (Mais, Rüben, etc.) den Acker so räumt das die Aussaat der genanten Früchte bis zum 15.9 erfolgen kann.
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon Bauerntrampel » Di Okt 03, 2017 13:44

Zumindest in Niedersachsen ist es 100% so, dass es für alle Kulturen nur nach Getreidevorfrucht gilt.
In NRW wird anscheinend etwas anders vorgegangen
http://www.lwk-nrw.de/landwirtschaft/ac ... schema.pdf
Hier wird geschrieben nach welchen Vorfrüchten kein Düngebedarf besteht. Da ist der Mais eindeutig dabei. Also eindeutige ANtwort, keine Gülle Sauereien mehr auf Mais im Herbst!
voro hat geschrieben:Die Ochsen solltet ihr nicht melken!
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon bauer-horst » Di Okt 03, 2017 14:35

Na da werde ich mich Mal erkundigen wie das bei uns in BW ist.
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon arbeitslos2win » Di Okt 03, 2017 17:04

Darf man auf zwischenfrüchte,die nicht dem greening unterliegen, jetzt noch güllen und dann eine Winterfurche machen?
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon Cowrider » Di Okt 03, 2017 17:17

Nein darf man nicht, siehe oben....
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon Kreuzschiene » Di Okt 03, 2017 18:02

Da werden wieder Manche Lehrgeld zahlen! :lol:
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon bauer-horst » Mi Okt 04, 2017 8:15

Also habe gerade mit dem Landwirtschaftsamt telefoniert.

Auf Zwischenfrucht darf Gülle ausgebracht werden. Vorfrucht ist egal auch wann die Winterfurche gezogen wird ist egal. Wichtig ist nur das die ZF mindestens 6 Wochen steht. Der geschilderte Fall mit Mais und Aussaat der ZF vor dem 15.9. wäre zwar erlaubt wenn die 6 Wochen eingehalten werden (Im Fall von Julius wäre das ja so, da er den Raps ja erst im Frühjahr umbrechen will) ob das ganze sinvoll ist steht wieder auf nem anderen Blatt.

Daraus hat sich dann für mich die Frage ergeben, darf ich direkt nach der Saat im oberen Fall bei ZF, oder bei Gerste mit Gülle düngen? Aussage Amt: Ja Sinvoll? Bei Gerste ergibt sich halt dann das Problem der wirksamkeit von PSM wenn Gülle oben auf ist.

Das oben geschriebene ist die sinnmäßige Wiedergabe der Antwort vom LW.
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon T5060 » Mi Okt 04, 2017 10:39

Hab einem BGA - Betreiber grad Güllelager vermietet.
Die haben den Wucherpreis freiwillig bezahlt.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Gülle jetzt noch in den Acker

Beitragvon marius » Mi Okt 04, 2017 20:45

bauer-horst hat geschrieben:Auf Zwischenfrucht darf Gülle ausgebracht werden. Vorfrucht ist egal auch wann die Winterfurche gezogen wird ist egal. Wichtig ist nur das die ZF mindestens 6 Wochen steht.


Dann darf man jetzt im Oktober noch Gülle auf Zwischenfrüchte fahren wenn die 6 Wochen stehen bleibt ?
Da wäre ich mir aber nicht sicher....
Laut unserem Infobrief ist
-auf Zwischenfrüchte nach Getreide oder GPS spätestens bis 30.09 Gülle erlaubt.
-Auf Ackergras oder Kleegras ( Code Grünland ) ist hingegen wie auf Dauergrünland bis 31.10 Gülle erlaubt.
-Nach der Maisernte ist überhaupt keine Gülle erlaubt selbst wenn Wintergerste noch im September angebaut wurde.

Alles ohne Gewähr aber so stand das in einem Infobrief vor einigen Wochen.
Ich würde an deiner Stelle beim Amt nochmal nachfragen nicht das wegen der Verstöße die Prämie gekürzt wird und du zusätzlich eine ausgediente CC Betriebskontrolle bekommst.
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