Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 10:03
August.S hat geschrieben:Wenn man bedenkt das in vielen Betrieben der Lageraum für Gülle voll ist, dann kann man doch verstehen das die Landwirte das für die Gülleausbringung günstige Wetter nutzen. Die Vorschriften werden ja nicht von Praktikern gemacht, sondern von irgendwelchen Bürokraten die sich eine Existenzberechtigung schaffen müssen. Die kümmerts nicht wenn du nach dem Frost nicht mehrauf den Acker kommst. Die haben um 17. 00 Uhr Feierabend.
JueLue hat geschrieben:Bei uns ist es eigentlich üblich, die Sperrfrist-Verschiebung in Anspruch zu nehmen.
Das es pflanzenbaulich und ökologisch sinnvoller ist im Januar als im Oktober zu fahren, sollte doch auch wohl allen klar sein.
JueLue hat geschrieben:Ob es legal ist, kann man an den Vorschriften ablesen, ob es pflanzenbaulich/ökologisch sinnvoll ist, kann man nur im Einzelfall beurteilen und weis es manchmal erst hinterher. Dabei gibt es alle Kombinationen (legal und ökologisch sinnvoll; illegal aber ökologisch sinnvoll; legal aber Umweltsauerei; illegal und Umweltsauerrei).
Dass sich die Behörden nach den Vorschriften richten müssen, sollte aber auch allen klar sein.
Ich habe erlebt, dass wenn das Gespräch gesucht wird auch Sondergenehmigungen im Einzelfall möglich sind.
JueLue
Agrotron hat geschrieben:...Warum meinen eigentlich immer alle Leute, das es zwingend erforderlich ist, wenn man erst am 01.02 mit Gülle fahren startet, das man dann bis am 31.10 nochmal den letzten m³ verteilen muss???
Wenn ich am 01.02 starten will, dann muss es eigentlich reichen, wenn am [color=#FF0000]31.07. ...
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