JueLue hat geschrieben:Agrotron hat geschrieben:...Warum meinen eigentlich immer alle Leute, das es zwingend erforderlich ist, wenn man erst am 01.02 mit Gülle fahren startet, das man dann bis am 31.10 nochmal den letzten m³ verteilen muss???
Wenn ich am 01.02 starten will, dann muss es eigentlich reichen, wenn am [color=#FF0000]31.07. ...
Du meinst, wegen der 6 Monate Lagerzeit.
Also,
1. ich würde ich immer bist zum 1. März kalkulieren, da es nicht exotisch ist, dass man im Februar mal für 4 Wochen nicht auf den Acker kann.
2. Ich sags nochmal: bei unseren (Boden-) Verhältnissen ist es eben nicht so, dass eine Güllegabe im Januar auf Frost eine "Verklappung" ist. Ich rechne die Januar-Gabe zu Zuckerrüben oder auf Getreide genauso wie eine März-Gabe und fahre gut damit.
3. Alle Güllegaben nach der Hauptfruchternte (15. Juli bis 15. August) sind bis auf geringe Gaben zur Strohrotte oder zu Raps meiner Meinung nach weniger sinnvoll als eine Januar-Gülle-Düngung egal zu welcher Frucht.
4. In sofern hielte ich eine generelle Verschiebung der Sperrfrist um 2 wenn nicht 4 Wochen für sinnvoll.
JueLue
Das kann ich so nicht stehen lassen. Ein Güllegabe kann der Hauptfrucht sehr wohl sinnvoll sein. Ich möchte ja mal sehen wie ein ordentlicher Zwischenfruchtanbau (Ackergras, Ölrettich u.a.) ohne Güllegabe funktionieren soll.
