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Gülleausbringung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon Cairon » Di Feb 07, 2012 14:44

JueLue hat geschrieben:
Agrotron hat geschrieben:...Warum meinen eigentlich immer alle Leute, das es zwingend erforderlich ist, wenn man erst am 01.02 mit Gülle fahren startet, das man dann bis am 31.10 nochmal den letzten m³ verteilen muss???
Wenn ich am 01.02 starten will, dann muss es eigentlich reichen, wenn am [color=#FF0000]31.07. ...


Du meinst, wegen der 6 Monate Lagerzeit.

Also,
1. ich würde ich immer bist zum 1. März kalkulieren, da es nicht exotisch ist, dass man im Februar mal für 4 Wochen nicht auf den Acker kann.
2. Ich sags nochmal: bei unseren (Boden-) Verhältnissen ist es eben nicht so, dass eine Güllegabe im Januar auf Frost eine "Verklappung" ist. Ich rechne die Januar-Gabe zu Zuckerrüben oder auf Getreide genauso wie eine März-Gabe und fahre gut damit.
3. Alle Güllegaben nach der Hauptfruchternte (15. Juli bis 15. August) sind bis auf geringe Gaben zur Strohrotte oder zu Raps meiner Meinung nach weniger sinnvoll als eine Januar-Gülle-Düngung egal zu welcher Frucht.
4. In sofern hielte ich eine generelle Verschiebung der Sperrfrist um 2 wenn nicht 4 Wochen für sinnvoll.

JueLue


Das kann ich so nicht stehen lassen. Ein Güllegabe kann der Hauptfrucht sehr wohl sinnvoll sein. Ich möchte ja mal sehen wie ein ordentlicher Zwischenfruchtanbau (Ackergras, Ölrettich u.a.) ohne Güllegabe funktionieren soll.
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon JueLue » Di Feb 07, 2012 15:08

Ok, Asche auf mein Haupt, zeitig gesäte Zwischenfrüchte sind natürlich für eine Gülledüngung dankbar und fixieren auch Nährstoffe.

Wenn man allerdings ehrlich ist, braucht man auf regelmäßig mit Gülle gedüngten Flächen für die Zwischenfrucht, wenn es nur eine Begrünung/Erosionsschutz/Bodenverbesserung sein soll nur geringe Mengen (Gülle-) Dünger.

An die 40kg Ammonium-N kommt man ja eh mit 10-15m3/ha schon heran.

Aber auch diese Gülle wird ja spätestens Anfang August ausgebraucht. Also: In der Summe könnte man doch sagen: würde man die Sperrfrist um 4Wochen nach vorne verschieben (Anfang und Ende), würden die Tage für eine sinnvolle Gülleausbringung zunehmen.

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Re: Gülleausbringung

Beitragvon Agrotron » Di Feb 07, 2012 17:38

JueLue hat geschrieben:Du meinst, wegen der 6 Monate Lagerzeit.

Also,
1. ich würde ich immer bist zum 1. März kalkulieren, da es nicht exotisch ist, dass man im Februar mal für 4 Wochen nicht auf den Acker kann.
2. Ich sags nochmal: bei unseren (Boden-) Verhältnissen ist es eben nicht so, dass eine Güllegabe im Januar auf Frost eine "Verklappung" ist. Ich rechne die Januar-Gabe zu Zuckerrüben oder auf Getreide genauso wie eine März-Gabe und fahre gut damit.
3. Alle Güllegaben nach der Hauptfruchternte (15. Juli bis 15. August) sind bis auf geringe Gaben zur Strohrotte oder zu Raps meiner Meinung nach weniger sinnvoll als eine Januar-Gülle-Düngung egal zu welcher Frucht.
4. In sofern hielte ich eine generelle Verschiebung der Sperrfrist um 2 wenn nicht 4 Wochen für sinnvoll.

JueLue



Ganz genau wegen den 6 Monaten.
Bei uns ist das mit dem Lagern übern Winter auch so ausgelegt, das wir bis Anfang März hinkommen. Aber die Leute, wo es am 31.01 überläuft, die müssten ja theoretisch am 31.07 alles leer gefahren haben... ;)

Is Mitte Januar Gülle fahren für Zuckerrüben nich nen bisschen arg früh?
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon JueLue » Di Feb 07, 2012 17:50

Naja, ich wollte wenigstens 1 Tag Gärrest fahren, um etwas Luft zu haben, hatte aber keine Verschiebung beantragen können, da wir im Herbst noch etwas nach dem 15.10. fahren mussten (Umbauphase, Regenwasserprobleme).

Am 1. Februar war bei uns nur unter Bewuchs der Frost weniger als 10 cm eingedrungen, Raps haben wir nicht, auf Gerste war mir zu heikel und später Weizen, ob das als bewachsen gilt?
Also blieb nur noch der Zwischenfruchtsenf, der am 31. Januar noch richtig grün und üppig war und vor Rüben steht.
600m3 sind raus und geben erst mal 3 Wochen zusätzliche Luft.

Wie gesagt, am 2.2. wars eh vorbei (14cm tief gefrohren, auch unter Bewuchs).
Einzige Frage: hätte ich den Gärrest einarbeiten müssen? :wink:

Anders gefragt: ist ein Zwischenfrucht-Acker unbestelltes Ackerland?

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Re: Gülleausbringung

Beitragvon tröntken » Di Feb 07, 2012 19:32

Meines Wissens/Meinung nach zählt WG immer als "bewachsen".
Egal wie viel da nun wirklich steht.
Etwas schwieriger ist die definition bei Senf etc. der abgefroren ist.
Mir wurde beigebracht, dass dies als UNbewachsen gilt. Aber mit der Begründung, dass
dieser doch im Feb eh immer abgefroren ist. Wenn nicht...keine Ahnung.

Ich meine mich auch zart erinnern zu können, dass sogar Maisstoppeln als "bewachsener Boden" zählt!
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon JueLue » Di Feb 07, 2012 21:03

Naja, es geht hier ja um die Frosteindringtiefe.
Im Prinzip zählen da die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort.

Wir haben nun das "Glück", dass eine DWD Wetterstation ca. 1km entfernt steht, in der Regel wird also jeder vom Umweltamt diese Werte akzeptieren und nicht auf dem Acker anfangen zu diskutieren oder Löcher zu graben. Das ist für mich natürlich in der Regel ein großer Vorteil, insbesondere auch bei Schneehöhen (andere Jahre).

Wenn ich nun aber dastehe und sage: Bei Maisstoppeln gilt die Eindringtiefe "bewachsen", dann werden die sich verar..t fühlen und garantiert graben.

Und wie gesagt, der Senf war auch am Morgen des 1. Februar noch recht üppig vorhanden, der wird den Frost tatsächlich um Längen stärker gebremst haben als so ein Weizen oder gar Maisstoppeln.

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Re: Gülleausbringung

Beitragvon Guido85 » Mi Feb 08, 2012 19:50

So hier mal die offizielle Regelung für RLP:

http://www.pflanzenbau.rlp.de/Internet/ ... 8-2011.pdf

Da steht nix von der Boden muss 10 cm durchgefroren sein, sondern "durchgängig" gefroren! D. h. für mich wenn der Boden morgens gefroren ist und für den ganzen Tag und auch die Folgetage keine Plus-Temperaturen angesagt sind darf ich keine Gülle fahren. Das selbe gillt auch für Festmist! Ich weiss also nicht warum hier einige es rechtfertigen, dass auf gefrorenem Boden gegüllt wird wie die Weltmeister. Sollte es nicht langsam wärmer werden sondern schlagartig mit Regen, wie letztes Jahr im Januar, dann haben wir den Salat doch schon. Wenn dann aus der Drainage direkt in den Bach oder Graben die braune Brühe läuft und der BUND wieder groß in der Zeitpunkt schreibt was für Umweltverschmutzer wir sind, haben wir es geschafft. Na dann herzlichen Glückwunsch!

Gruß
Guido
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon meyenburg1975 » Mi Feb 08, 2012 20:36

Guido85 hat geschrieben:Wenn dann aus der Drainage direkt in den Bach oder Graben die braune Brühe läuft ...


"Der Marschboden ist ein „Geizhals“,da er die Nährstoffe festhält."

Da kannste hier lange warten. In den Küstenkreisen kann man als "Marschbauer" die Sperrfrist bis auf den 2 Januar vorziehen.



"Van Klei up Sand verleerst Vestand, van Sand up Klei best gedeih.""
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon JueLue » Mi Feb 08, 2012 23:35

Das "durchgängig gefrohren" wurde für uns NRWler zum Glück noch mal genauer definiert, damits keinen Streit gibt.

Ich zitiere mal:

Anmerkung: In NRW wird diese Vorgabe wie folgt interpretiert: Der Boden gilt als gefroren,
wenn der Frost an einer Stelle des Schlages tiefer als 10 cm tief in den Boden
eingedrungen und der Boden im Verlaufe des Tages nicht oberflächig auftaut.
Wenn beide Kriterien erfüllt sind, ist die Ausbringung nicht zulässig. Ist nur eines
der beiden Kriterien erfüllt, darf ausgebracht werden. Bei geringerer Frosteindringtiefe ist das oberflächige Auftauen im Verlaufe des Tages demnach nicht
Voraussetzung dafür, dass man den leichten Frost zum Düngen nutzen kann.
Ist der Frost jedoch tiefer als 10 cm in den Boden eingedrungen, darf nur gedüngt werden, wenn der Boden tagsüber oberflächig auftaut


Zu finden z.B. hier:
http://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/ackerbau/pdf/duev-vollzugshinweise-kommentiert.pdf

Sehr hilfreich sind da wie gesagt die Vorhersagen für die Frosteindringtiefe des DWD:
http://www.dwd.de/bvbw/appmanager/bvbw/dwdwwwDesktop?_nfpb=true&_pageLabel=_dwdwww_spezielle_nutzer_landwirtschaft_agrarwetter&_state=maximized&_windowLabel=T165800121001222677383616


Guido85 hat geschrieben:...Wenn dann aus der Drainage direkt in den Bach oder Graben die braune Brühe läuft und der BUND wieder groß in der Zeitpunkt schreibt was für Umweltverschmutzer wir sind, haben wir es geschafft. Na dann herzlichen Glückwunsch!

Gruß
Guido


Wie soll den die Gülle insbesondere bei tiefgefrohrenem Boden in die Drainage kommen?

Wie ich schon sagte: es gibt sowohl legal und Sauerei als auch illegal und ökologisch ok. Aber: ich muss doch immer erst prüfen, obs legal ist, dann erst muss ich mir Gedanken machen, obs sinnvoll ist.

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Re: Gülleausbringung

Beitragvon Schoki80 » Do Feb 09, 2012 7:49

Das einzige , was mich an der derzeitigen Situation ärgert, ist das jetzt auch das Ausbringen von Festmist auf Grünland bei gefrorenem Boden untersagt wurde.
Größtenteils geht hier nur die Frostzeit, da sonst Land unter oder Vögel drauf.... im Sommer regnets im Zeitfenster meistens...und Gülle ist dort ohnehin verboten!!!
Anzeigen hat es hier jede Menge für Festmist gehagelt. Ich hoffe mal auf Anfang nächster Woche zwecks Gülle fahren.
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon xyxy » Sa Feb 11, 2012 11:23

Lt. Lwk sollte am Montag der Ausbringung nichts mehr im Wege stehen! (Tauwetter)
Oberflächliches Auftauen der Flächen sollten eine regelkonforme Ausbringung zumindest im Nordwesten möglich machen!
Keine Maisstoppeln, keine abgefrorenen Zwischenfrüchte düngen wenn keine Einarbeitung möglich ist.
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Feb 11, 2012 11:46

Oh man habt ihr Probleme, hab vorgestern umgepumpt weil die 1te Grube voll war also genau 50% meiner Lagerkapazität ausgeschöpft ist, und vor 4 Wochen ist bei uns in Bayern an Ausbringung eigentlich nicht zu denken außer evtl auf Grünland den wenns auftaut ist erst mal für einige Wochen kein Feld befahrbar.
Ich persönlich hab die Erfahrung gemacht das Wiesen die im Spätherbst noch mal ne Gabe bekommen, im Frühjahr den nicht gedüngten immer voraus sind.
In Bayern werden die Sperrfristen bzw die Ausbringzeiten in der Regel im Herbst verlängert und somit ins Frühjahr geschoben ob´s was bringt? Wir habens noch nie in Anspruch genommen.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon JueLue » Sa Feb 11, 2012 12:28

... das solltest du aber auch sagen, um was für Mengen es bei dir geht.

Bei einem Jahresaufkommen von 500m3 ist es natürlich leichter entsprechende Kapazitäten zu schaffen, als bei 10000m3.

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Re: Gülleausbringung

Beitragvon JORA » Sa Feb 11, 2012 17:37

JueLue hat geschrieben:... das solltest du aber auch sagen, um was für Mengen es bei dir geht.

Bei einem Jahresaufkommen von 500m3 ist es natürlich leichter entsprechende Kapazitäten zu schaffen, als bei 10000m3.

JueLue


Da kann ich jetzt micht ganz folgen, ich dachte immer größeren Betriebe rentieren sich besser und jetzt wird hier geschrieben, daß ein Betrieb mit einem Jahresaufkommen von 500m³ sich leichter tut mit dem Bau von Güllelagerraum.
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Re: Gülleausbringung

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Feb 11, 2012 18:27

JueLue hat geschrieben:... das solltest du aber auch sagen, um was für Mengen es bei dir geht.

Bei einem Jahresaufkommen von 500m3 ist es natürlich leichter entsprechende Kapazitäten zu schaffen, als bei 10000m3.

JueLue

Das spielt keine Rolle jeder muss Lagerraum für 6 Monate haben und ich denke je größer die Grube desto günstiger wirds je Kubikmeter.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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