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Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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61 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Manfred » Fr Jul 28, 2023 8:01

Das Risiko einer Eutererkrankung ist kein Risiko?

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Quelle: http://www.i2symbol.com/pictures/emojis ... 14bf5c.png
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon langholzbauer » Fr Jul 28, 2023 8:30

@tyr's Variante wird sicher die teuerste.

Wenn es denn wirklich zur erfolgreichen Belegung gekomnen ist, dann lässt man i.d.R. das Kalb bis zum Absetzen mit laufen.
Ob und wieviel es dann wirklich weniger wert ist als der Durchschnitt der restlichen Absetzer, wird sich zeigen.
Eventuell ins Feld geführte entgangene Herdbuchzuschläge sollten dann auch generiert werden können. :wink:
Der T5060 ist Milchbauer und geht vom üblichen Kälberhandel aus.
Das scheinen hier auch manche nicht zu verstehen?

Leute!
Das ist Natur.
Und wenn sowas einmalig passiert, ist es nicht Wert eine Nachbarschaft zu zerstreiten.

Da der Bullenhalter ja Mastrinder hält, wäre eine Kaufzusage für einen entstandenen Absetzer die einfachste Lösung!
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Fr Jul 28, 2023 11:56

tyr hat geschrieben:Warum soll das nicht gehen? Du müsstest sie im Zweifel abmelken,


Na klar, eine Limousin-Mutterkuh abmelken. Das geschieht täglich......................... weltweit! Wenn du das mal vorhaben solltest, sag mir Bescheid, das möchte ich mir unbedingt angucken. Wird bestimmt saulustig für Außenstehende. :wink:
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Fr Jul 28, 2023 12:06

Werte Kollegen, die Sache mit dem Kalb ist das kleinere Problem. Hat hier jemand Erfahrungen mit der Herdbuchzucht im Fleischrinderbereich? Ich vermute nein. Die ZKZ von mittelintensiven Fleischrindern liegt bei ca. 365 Tagen. D.h., sie nimmt ca. 90 Tage nach der Kalbung wieder auf. Kommt es zu einer Fehlbedeckung mit Abbruch, verzögert sich die ZKZ auf ca. 450 bis 480 Tage! Das ist für eine Herdbuchkuh der kick off! Gleichzeitig gibt es eine Lücke bei den Leistungsdaten der Nachkommen. Hier entsteht der weitaus größere Schaden. Wenn der Bullenhalter eine Betriebshaftpflichtversicherung hat und das Risiko Bullenweide dort angegeben hat, können all diese Schadenspositionen entschädigt werden. Wenn nicht, ist auch das für den Kuhhalter kein Grund zurückzustecken. Stellt euch vor, dieser Bullenausflug hätte zu einem Unfall geführt. Würdet ihr da auch verlangen, dass die evtl. beschädigten Fahrzeugteile durch Gebrauchtteile ersetzt werden? Ihr beklagt ständig, dass ldw. Produkte nichts kosten und rechnet sie selbst klein. Das ist absurd!
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Fr Jul 28, 2023 12:08

keinbauer hat geschrieben:- Wieso konnte mein Bulle in deine Weide einbrechen? Nicht genug gesichert?


Komisch, wenn mal wieder Tierrechtler in Stallungen einbrechen, ist eine solche Frage höchst unangemessen. Warum eigentlich?
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Fr Jul 28, 2023 12:19

Aus Tierwohlgründen ist kein Abbruch gerechtfertigt, er wäre dann gerechtfertigt, wenn das gedeckte Tier noch zu jung zum Belegen wäre.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon tyr » Fr Jul 28, 2023 12:22

DWEWT hat geschrieben:
tyr hat geschrieben:Warum soll das nicht gehen? Du müsstest sie im Zweifel abmelken,


Na klar, eine Limousin-Mutterkuh abmelken. Das geschieht täglich......................... weltweit! Wenn du das mal vorhaben solltest, sag mir Bescheid, das möchte ich mir unbedingt angucken. Wird bestimmt saulustig für Außenstehende. :wink:


Fixieren?
Nimm das Recht weg, was ist der Staat noch anderes als eine große Räuberbande. (Augustino von Hippo, 354 bis 430)
Unbedingter Gehorsam setzt bei den Gehorchenden Unkenntnis voraus.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon langholzbauer » Fr Jul 28, 2023 12:35

Zurück stecken verlangte hier bisher niemand.
Aber klar, Anwälte und so vermeintlich " Sachverständige" , wie @DWEWT haben selten Interesse an praktischen einvernehmlichen Einigungen der Nachbarn untereinander...
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Fr Jul 28, 2023 12:43

langholzbauer hat geschrieben:Zurück stecken verlangte hier bisher niemand.
Aber klar, Anwälte und so vermeintlich " Sachverständige" , wie @DWEWT haben selten Interesse an praktischen einvernehmlichen Einigungen der Nachbarn untereinander...


Ich habe noch nie gehört, dass Anwälte aktiv auf Mandantensuche gegangen wären. Aber, hier ist ja alles möglich. :D
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Fr Jul 28, 2023 13:31

Tierversicherungen sind ja sowas wie der neuste Hit bei den Versicherungsgesellschaften. Die Freunde haben damit alle mind. einen Tierarzt sitzen. Solange Schäden einigermaßen plausibel und sich unter 500 - 1000 € bewegen, werden die durchgewunken, juckt dann keine Sau. Gibt dann aber auch Gesellschaften, die haben ihre Algorithmen oder KI. Dann kommen da so Argumente wie: ist der Geschädigte selbst Kunde, hat der Versicherungsnehmer viele Schäden, wie ist die Bonität des Geschädigten, die Einschätzung des Versicherungsmenschen vor Ort. Da sitzen dann Leute die machen im Jahr so 2.000 - 3.000 Schäden weg. Ich halte die Leute nicht für blöd, nach 3 Jahren im Job kennen die jede Fallkonstellation und jede Schlauheit, die Leuten einfällt und wie sie die hinterfragen können (unternehmenseigene FAQ als wiki mit Entscheidungsdatenbank). Und für Herdbuch gibt es ja den ältesten Trick der Welt: Google :google: denn dort sollte dann auch immer was zu finden sein. So wie das DWEWT beschrieben hat, war das bis etwa 2010 auch noch durchgehend so gehandhabt worden, heute ist eine solche Vorgehensweise der Sonderfall.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Fr Jul 28, 2023 18:24

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 254 Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Fr Jul 28, 2023 20:32

T5060 hat geschrieben:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 254 Mitverschulden
(1) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist.
(2) Dies gilt auch dann, wenn sich das Verschulden des Beschädigten darauf beschränkt, dass er unterlassen hat, den Schuldner auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Schuldner weder kannte noch kennen musste, oder dass er unterlassen hat, den Schaden abzuwenden oder zu mindern. Die Vorschrift des § 278 findet entsprechende Anwendung.


Was willst du uns damit sagen?
Dass der Kuhhalter seine Weide gegen das Eindringen von Bullen hätte sichern müssen? Völliger Unsinn! Oder hätte er seine brünftige Kuh von der Weide holen müssen, damit der ausgebüchste Bulle nicht zum "Einbrechen" verleitet worden wäre? :lol: Die Schuld an diesem geschilderten Sachverhalt trifft allein den Bullenhalter!
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Fr Jul 28, 2023 20:50

§254 BGB trifft den Umstand, dass man die beschälte Kuh nicht durch einen zwangsweise herbei geführten Abort nicht noch in ihrem Wert und in ihrem Ertrag verschlechtern soll. :mrgreen:
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Marian » Fr Jul 28, 2023 20:56

Da bin ich ganz beim Ex Lipper.
Das die Einzäunung vom geschädigten ausreichend ist für seine Weidehaltung, ist damit bewiesen das nicht seine Tiere aus, sondern fremde eingebrochen sind.
Gegen Stall Tiere die zurück zu Artgenossen wollen, voller Adrenalin, die keine Zäune kennen. Da kann man nun wirklich nicht gegen an bauen.
20 Jahre beim Landtreff :prost:
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Fr Jul 28, 2023 21:02

Marian hat geschrieben:Da bin ich ganz beim Ex Lipper.


Meinst du mich eventuell? Wenn ja, dann muss ich hier ganz entschieden protestieren! Ich war nie ein Lipper. Ich habe zwar unmittelbar an der Grenze zu Lippe gelebt aber auf der westfälischen Seite. Du weißt, dass das für die Leute aus dem Keis Paderborn ein ganz wichtiger Fakt ist! Nix für ungut! :D
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