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Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Qtreiber » Do Jul 27, 2023 18:53

Zunächst: Keine Sorge, es betrifft mich nicht, sondern einen anderen Bauern im Ort. :wink:
Der Sachverhalt: Drei rotbunte Mastrinder sind ausgebüxt, darunter ein Bulle. In eine Weide mit Limousin-Herdbuchkühen.
Der Besitzer der Limousins hat Schadenersatz geltend gemacht, FALLS der Bulle eine seiner Kühe gedeckt hat.
Nun ist der Limousinhalter zwar im Herdbuch, aber bisher nicht als "großer" Züchter aufgefallen.
Natürlich hat er auf jeden Fall ein weniger wertvolles Kalb, alleine, weil es nicht die Fleischleistung seiner Limousins hat.
Und NATÜRLICH fehlt ihm von der Kuh gegebenenfalls ein Kuhkalb zur Nachzucht.
WIE wird so etwas entschädigt?
Und wenn es ein Bullenkalb wird: Muss der Züchter dann nachweisen, dass er überhaupt schon mal einen Deckbullen verkauft hat?
Vielleicht findet sich hier ja Jemand, der mich "aufklären" kann. :D
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Do Jul 27, 2023 19:14

Gar nicht, denn hier greift §833(2) BGB wo nach der Limousin-Halter dem Bullenhalter erstmal eine mangelnde Verkehrssicherungspflicht nachweisen muss,
wenn der Bullenhalter nicht belegen kann das er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist.

Ansonsten: Der Unterschiedsbetrag zwischen dem F1-Kalb mit 6 Wochen und einem rein(rassigen) Limousinkalb mit 6 Wochen zzgl. Beschaffungskosten + tralala

Besondere Herdbuchleistungen müssten dann auch da sein und belegt werden können
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Do Jul 27, 2023 19:36

Qtreiber hat geschrieben:Zunächst: Keine Sorge, es betrifft mich nicht, sondern einen anderen Bauern im Ort. :wink:
Der Sachverhalt: Drei rotbunte Mastrinder sind ausgebüxt, darunter ein Bulle. In eine Weide mit Limousin-Herdbuchkühen.
Der Besitzer der Limousins hat Schadenersatz geltend gemacht, FALLS der Bulle eine seiner Kühe gedeckt hat.
Nun ist der Limousinhalter zwar im Herdbuch, aber bisher nicht als "großer" Züchter aufgefallen.
Natürlich hat er auf jeden Fall ein weniger wertvolles Kalb, alleine, weil es nicht die Fleischleistung seiner Limousins hat.
Und NATÜRLICH fehlt ihm von der Kuh gegebenenfalls ein Kuhkalb zur Nachzucht.
WIE wird so etwas entschädigt?
Und wenn es ein Bullenkalb wird: Muss der Züchter dann nachweisen, dass er überhaupt schon mal einen Deckbullen verkauft hat?
Vielleicht findet sich hier ja Jemand, der mich "aufklären" kann. :D


Dass der Bulle ausgebüchst ist, ist zunächst mal unerheblich. Dass er in die fremde Weide eingebrochen ist, ist der entscheidende Fakt. Sollte eine der Lim-Kühe tragend geworden sein, was man ja auch noch ändern könnte, ergeben sich Schadensersatzansprüche aus dem "minderwertigen" Kalb und sonstiger durch die nicht der Zuchtrichtung entsprechenden Nachteile. Wie hoch der Anspruch ist, richtet sich nach der durchschnittlichen Leistung, die der Lim.-Züchter für seine Produkte erhält, abzüglich der Leistung des Kreuzungstieres. Dazu kommt ein Entschädigungsanspruch aufgrund der reduzierten Zuchtleistung der Kuh. Der Schaden dürfte, ohne die konkreten Verhältnisse beziffern zu können, irgendwo im Beriech von 2 bis 3 Tsd. € liegen. Dazu kommen die Kosten für die durch den Einstieg des Bullens sicher beschädigte Einzäunung. Man könnte die Kosten evtl. reduzieren, indem man rechtzeitig eine TU durchführt und die Trächtigkeit abbricht. Allerdings hat so ein Abbruch manchmal erheblichen Einfluss auf das wieder trächtig werden. Das könnte evtl. auch viel teurer werden.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Do Jul 27, 2023 20:24

Schadensobergrenze ist der Preisunterschied zwischen dem Kreuzungskalb und einem möglichst gleichwertigen Limo-Kalb zzgl. Kosten des "Tauschs",
denn das zugekaufte Kalb/Absetzer ersetzt die spätere Kuh vollständig, so dass hier kein weiterer Schaden entsteht.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Do Jul 27, 2023 20:30

Für einen Sachverständigen ziemlich viel wenig Sachverstand!
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Do Jul 27, 2023 20:36

DWEWT hat geschrieben:Für einen Sachverständigen ziemlich viel wenig Sachverstand!


Für einen Landwirt hast du aber auch nicht der Plan, bekanntlich gebären Kühe Kälber und keine fertigen Kühe.
Somit ist und bleibt nur das Kalb ersatzfähig, nicht die aus dem Kalb aufgezogene Kuh.

Okay das lernen nur Azubi´s, aber nicht die stud.agr.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Qtreiber » Do Jul 27, 2023 21:12

Ab morgen heiße ich Tullius Destructivus. :lol:
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Manfred » Do Jul 27, 2023 22:03

Was wenn aus dem Kreuzungskalb die milchreiche Ammenkuh in der Herde wird, die den Betrieb um die nötigen 50 g Tageszunahme nach vorne bringt, um die die züchterische Oberliga aufzusteigen?

n8
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Fassi » Do Jul 27, 2023 22:03

Des Friedens Willen einfache Lösung: Einmal TA mit entsprechender Behandlung auf Kosten des Bullenbesitzers. Wie oben schon geschrieben, wäre das Problem, relativ kostengünstig, noch rückgängig zu machen und dem "Züchter" entgehen ein oder zwei Zyklen. Zumal ich mal davon ausgehe, dass keiner der beiden direkt von seinen Rindern lebt. Man kann natürlich aber auch die große Kanone nehmen.

Gruß
PS: Zum Glück gibts ja keine Wildrinder mehr. Mit Schafen und Mufflon kommt das bei uns in der Gegend immer mal wieder vor. Und bei diesen Tieren merkt man es erst, wenn das Ergebnis da ist.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon tyr » Do Jul 27, 2023 22:08

Warte bis der Wolf bei euch angekommen ist, dann gibts das Problem Mufflons nicht mehr...
Wir hatte hier auch eine wunderschönen bestand, davon gibt es nicht eins mehr..
Nimm das Recht weg, was ist der Staat noch anderes als eine große Räuberbande. (Augustino von Hippo, 354 bis 430)
Unbedingter Gehorsam setzt bei den Gehorchenden Unkenntnis voraus.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Qtreiber » Do Jul 27, 2023 22:19

Fassi hat geschrieben: Zumal ich mal davon ausgehe, dass keiner der beiden direkt von seinen Rindern lebt.
Woraus schließt du das? (der Limousinhalter zu dem Zeitpunkt schon. Der hatte aber mehr den Hang zum Modeln und zu fremden Frauen. :wink: )
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Do Jul 27, 2023 22:28

Auf einen eugenisch indizierten Abort würde ich mich aus Tierwohlgründen nicht einlassen,
dafür kann man unter Beschaffungskosten, den nächsten Familienausflug mit 250 € sponsoren.
Der praxisgerechte Stichtag ist für mich 6 Wochen nach der Geburt (fertigestelltes Kalb) und danach ist der Wertunterschied zubemessen.
Bei herausragenden züchterischen Leistungen braucht man eine Bestätigung dazu des Zuchtverbandes.
Dann trifft der Zuchtverband auch eine Aussage zur Möglichkeit der Ersatzbeschaffung. Erst dann könnte man Überlegungen in Richtung DWEWT anstellen.
Wobei man bei einem "ungeplanten Deckakt" zunächst die Frage stellen müsste, hat der Bulle überhaupt gedeckt und ist das Kalb dann auch vom Bullen des Schädigers.
Anders und beschissener ist es, wenn die Rinder zu jung waren zum Decken, dann ist die Lage eine ganz andere.
Der Ausfall einer Milchkuh ist wieder anders zu bewerten.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Manfred » Fr Jul 28, 2023 6:25

6 Wochen erscheint mir bei einer Mutterkuh ein fragliches Alter für eine Bewertung?
Du kannst das Kalb mit 6 Wochen nicht risikolos absetzen und verkaufen und du kannst es auch nicht einfach austauschen (zumindest bei keiner Mutterkuh, die etwas auf sich und ihr Kalb hält).
Sinnvoll wäre m.E. die Bewertung im Absetzalter. Wobei der Wertunterschied bei Bewertung im Alter von 6 Wochen und bei Bewertung im Absetzalter evtl. so gering ist, dass die Bewertung mit 6 Wochen doch wieder OK wäre.

Falls die Herde in einem Rhythmus gefahren wird, hätte eine Abtreibung auch den Nachteil, dass das Tier evtl. aus diesem Rhythmus fällt, was den Schaden eher vergrößern würde.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon keinbauer » Fr Jul 28, 2023 7:19

DWEWT hat geschrieben:Dass der Bulle ausgebüchst ist, ist zunächst mal unerheblich. Dass er in die fremde Weide eingebrochen ist, ist der entscheidende Fakt.
An der Stelle könnten sich die beiden Beteiligten aber auch die Haftungsfrage um die Ohren hauen:
- Wieso konnte dein Bulle aus deiner Weide ausbrechen? Nicht genug gesichert?
- Wieso konnte mein Bulle in deine Weide einbrechen? Nicht genug gesichert?
Wenn die zwei sich nicht vernünftig am Tresen einigen, können sich da noch ein paar Anwälte dusselig verdienen.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon tyr » Fr Jul 28, 2023 7:46

Manfred hat geschrieben:6 Wochen erscheint mir bei einer Mutterkuh ein fragliches Alter für eine Bewertung?
Du kannst das Kalb mit 6 Wochen nicht risikolos absetzen und verkaufen und du kannst es auch nicht einfach austauschen (zumindest bei keiner Mutterkuh, die etwas auf sich und ihr Kalb hält).
Sinnvoll wäre m.E. die Bewertung im Absetzalter. Wobei der Wertunterschied bei Bewertung im Alter von 6 Wochen und bei Bewertung im Absetzalter evtl. so gering ist, dass die Bewertung mit 6 Wochen doch wieder OK wäre.

Falls die Herde in einem Rhythmus gefahren wird, hätte eine Abtreibung auch den Nachteil, dass das Tier evtl. aus diesem Rhythmus fällt, was den Schaden eher vergrößern würde.

Warum soll das nicht gehen? Du müsstest sie im Zweifel abmelken, zumindest beobachten, das sie keine Euterentzündung bekommt, aber ansonsten...
Das gibt drei Tage gemuhe, udn dann ist wieder gut...
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