Und du weißt, da ss unser eins gut mit der Lüge nach der Wahrheit fragen kann. Hat geklappt.
Also ne gebürtige Paddelbirne
Aktuelle Zeit: So Apr 28, 2024 22:09
Fendtfreak hat geschrieben:Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Besamungstechniker Mist baut? Durch so einen Fehler tauchte in einer Holstein Herde plötzlich ein Galloway auf, der Betriebsleiter war darüber nicht gerade amüsiert.
DWEWT hat geschrieben:keinbauer hat geschrieben:- Wieso konnte mein Bulle in deine Weide einbrechen? Nicht genug gesichert?
Komisch, wenn mal wieder Tierrechtler in Stallungen einbrechen, ist eine solche Frage höchst unangemessen. Warum eigentlich?
meyenburg1975 hat geschrieben:
Da fällt mir ein. Vor langer Zeit hatvauf einem Betrieb der Azubi kurz vor Ende Urlaubsvertretung gemacht und die Lieblingskuh vom Chef (absichtlich) mit Charolais besamt.
Die Eier muss man auch erstmal haben
Manfred hat geschrieben:
Wobei der zugegebenermaßen über die Jahre durch einige Gerichtsurteile aufgeweicht wurde.
Selbst hatte ich zum Glück bisher nur einen kleinen Schaden durch meine Tiere und habe den natürlich kulant geregelt.
Das eigene Empfinden bezüglich Gerechtigkeit deckt sich halt nicht immer mit geltendem Recht.
DWEWT hat geschrieben:Bitte auch mal die Kommentare dazu lesen. Dort heisst es nämlich u.a., dass der Nutztierhalter einen Entlastungsbeweis zu erbringen hat! D.h., er muss nachweisen, dass seine z.B. Weidetiere ausreichend gesichert waren. Genau das dürfte im Falle von Bullen eine andere Dimension haben, als im Falle von weiblichen Weiderindern. Wer näheres dazu wissen möchte, der sollte sich mal das Kleingedruckte seiner Betriebshaftpflichtversicherung durchlesen. Scheint für einige hier ein Buch mit sieben Siegeln zu sein.
T5060 hat geschrieben:Nein das steht nicht in den Vertragsbedingungen der Betriebshaftpflicht. Ein OLG hat hier ein AID-Heftchen als Standard definiert und dort wird unterschieden zwischen den einzelnen Gattungen der Weidetiere.
Leider ist es mittlerweile so das in Wolfsgebieten kein Schaden mehr bei Weideausbrüchen bezahlt wird. Wolfsgebiet ist genug Entlastungsbeweis nach §833(2) BGB. Für Panikausbrüche muss man sowieso nie haften.
DWEWT hat geschrieben:...
Ich frage mich gerade, warum überhaupt noch die Tierhaltung in der Betriebshaftpflicht enthalten ist. Da scheint es doch einen Freifahrtschein für verpeilte/verantwortungslose Tierhalter zu geben. Kopfschüttel!
Manfred hat geschrieben:@Qtreiber: Ist dir noch etwas zu Ohren gekommen, ob und wie der Fall geregelt wurde?
Qtreiber hat geschrieben:Der Besitzer der Limousins hat Schadenersatz geltend gemacht, FALLS der Bulle eine seiner Kühe gedeckt hat.
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