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Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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61 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Marian » Fr Jul 28, 2023 22:10

Und du weißt, da ss unser eins gut mit der Lüge nach der Wahrheit fragen kann. Hat geklappt.
Also ne gebürtige Paddelbirne :mrgreen:
20 Jahre beim Landtreff :prost:
Marian
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Fendtfreak » Di Aug 08, 2023 14:52

Man sollte die Kirche im Dorf lassen.

Der Mastbulle muß eh früher sterben als seine als Deckbullen verwendeten Genossen. Als gönnt ihm doch einmal Deckbulle zu spielen.

Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Besamungstechniker Mist baut? Durch so einen Fehler tauchte in einer Holstein Herde plötzlich ein Galloway auf, der Betriebsleiter war darüber nicht gerade amüsiert.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Mi Aug 09, 2023 7:04

Wenn man sich nicht so sehr mit der Zucht beschäftigt, dann kann man vielleicht in einer schwachen MInute dieser Meinung sein. Nur der Tierhalter entscheidet, welche männlichen Vererber zum Einsatz kommen! Solange er sich hinsichtlich der Haltung seiner weiblichen Rinder nichts hat zu Schulden kommen lassen, trägt allein der Bullenhalter die Verantwortung für den Schaden seiner Bullen. Somit ist auch die Fehlbedeckung ein Schaden! Mir Scheint, dass viele Beiträge hier mal wieder das Hobbytierhalterniveau widerspiegeln. Landwirtschaft ist ein Geschäft auch wenn viele das hier nicht begreifen können/wollen!
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon meyenburg1975 » Mi Aug 09, 2023 8:34

Fendtfreak hat geschrieben:Wie verhält es sich eigentlich, wenn der Besamungstechniker Mist baut? Durch so einen Fehler tauchte in einer Holstein Herde plötzlich ein Galloway auf, der Betriebsleiter war darüber nicht gerade amüsiert.

Wegen eines solchen Zufalls hab ich eine BV-HF Kreuzung (allerdings schon F2) mit aktuell 110.000kg LL. :prost:

Da fällt mir ein. Vor langer Zeit hatvauf einem Betrieb der Azubi kurz vor Ende Urlaubsvertretung gemacht und die Lieblingskuh vom Chef (absichtlich) mit Charolais besamt.
Die Eier muss man auch erstmal haben :lol:
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Rohana » Mi Aug 09, 2023 8:35

DWEWT hat geschrieben:
keinbauer hat geschrieben:- Wieso konnte mein Bulle in deine Weide einbrechen? Nicht genug gesichert?


Komisch, wenn mal wieder Tierrechtler in Stallungen einbrechen, ist eine solche Frage höchst unangemessen. Warum eigentlich?

Der Unterschied zwischen einem Bullen und einem Tierrechtler ist dir bekannt? 8)
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Manfred » Mi Aug 09, 2023 8:41

@DWEWT: Dass du Fendtfreaks Humor nicht teilst, ändern aber nichts am vom T5060 bereits angeführten § 833 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__833.html

Wobei der zugegebenermaßen über die Jahre durch einige Gerichtsurteile aufgeweicht wurde.
Selbst hatte ich zum Glück bisher nur einen kleinen Schaden durch meine Tiere und habe den natürlich kulant geregelt.
Das eigene Empfinden bezüglich Gerechtigkeit deckt sich halt nicht immer mit geltendem Recht.

@Qtreiber: Ist dir noch etwas zu Ohren gekommen, ob und wie der Fall geregelt wurde?
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Mi Aug 09, 2023 11:09

meyenburg1975 hat geschrieben:

Da fällt mir ein. Vor langer Zeit hatvauf einem Betrieb der Azubi kurz vor Ende Urlaubsvertretung gemacht und die Lieblingskuh vom Chef (absichtlich) mit Charolais besamt.
Die Eier muss man auch erstmal haben :lol:


So eine Aktion prägt ein "gutes" Verhältnis sicher nachhaltig.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Mi Aug 09, 2023 11:20

Manfred hat geschrieben:
Wobei der zugegebenermaßen über die Jahre durch einige Gerichtsurteile aufgeweicht wurde.
Selbst hatte ich zum Glück bisher nur einen kleinen Schaden durch meine Tiere und habe den natürlich kulant geregelt.
Das eigene Empfinden bezüglich Gerechtigkeit deckt sich halt nicht immer mit geltendem Recht.


Bitte auch mal die Kommentare dazu lesen. Dort heisst es nämlich u.a., dass der Nutztierhalter einen Entlastungsbeweis zu erbringen hat! D.h., er muss nachweisen, dass seine z.B. Weidetiere ausreichend gesichert waren. Genau das dürfte im Falle von Bullen eine andere Dimension haben, als im Falle von weiblichen Weiderindern. Wer näheres dazu wissen möchte, der sollte sich mal das Kleingedruckte seiner Betriebshaftpflichtversicherung durchlesen. Scheint für einige hier ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. :wink:
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Manfred » Mi Aug 09, 2023 12:03

DWEWT hat geschrieben:Bitte auch mal die Kommentare dazu lesen. Dort heisst es nämlich u.a., dass der Nutztierhalter einen Entlastungsbeweis zu erbringen hat! D.h., er muss nachweisen, dass seine z.B. Weidetiere ausreichend gesichert waren. Genau das dürfte im Falle von Bullen eine andere Dimension haben, als im Falle von weiblichen Weiderindern. Wer näheres dazu wissen möchte, der sollte sich mal das Kleingedruckte seiner Betriebshaftpflichtversicherung durchlesen. Scheint für einige hier ein Buch mit sieben Siegeln zu sein. :wink:


Was die Zäune angeht, hinter denen manche Bullen gehalten werden, wundert mich nicht mehr viel.
Aber wir wissen nicht, welche Zäune vorhanden sind/waren und ich habe auch noch nicht erlebt, dass eine Betriebshaftpflicht so so einem "Kleinschaden" deshalb gezickt hätte.
Und der schönste Elektrozaun hilft nichts, wenn die Tiere nicht mitspielen, aus welchen Gründen auch immer.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Mi Aug 09, 2023 12:23

Nein das steht nicht in den Vertragsbedingungen der Betriebshaftpflicht. Ein OLG hat hier ein AID-Heftchen als Standard definiert und dort wird unterschieden zwischen den einzelnen Gattungen der Weidetiere.
Leider ist es mittlerweile so das in Wolfsgebieten kein Schaden mehr bei Weideausbrüchen bezahlt wird. Wolfsgebiet ist genug Entlastungsbeweis nach §833(2) BGB. Für Panikausbrüche muss man sowieso nie haften.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon langholzbauer » Mi Aug 09, 2023 13:50

I.A. fällt sowas alles unter Betriebshaftpflichtversicherung.
Wenn diese bei einer renommierten Versicherung läuft, welche auch gern mit den Geschädigten im Geschäft ist und bleibt, dann gibt es auch wenig Probleme mit der Abwicklung.
Die lassen dann gern bewusst die BGB - Par.832 ff außen vor.
So lange der " Schädiger" vorher nicht schon durch häufig frei laufendes Vieh auffällig wurde, steht ihm auch trotz DIN und AID- Empfehlungen noch immer die "Unschuldsvermutung " zu, die in D. ja gern für erwischte Schwerverbrecher bis zu deren rechtskräftigen Verurteilung gepflegt wird! :klug:
Vielleicht wird es auch mal Zeit , die geforderten " Weidetagebücher" aus den AGB' s mancher Versicherer , als "sittenwidrig " , raus zu klagen, weil sie die gesetzliche Beweislast, privatrechtlich und einseitig aus Richtung der Versicherungen, auf die Tierhalter umkehren???
Zuletzt geändert von langholzbauer am Mi Aug 09, 2023 13:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon DWEWT » Mi Aug 09, 2023 13:52

T5060 hat geschrieben:Nein das steht nicht in den Vertragsbedingungen der Betriebshaftpflicht. Ein OLG hat hier ein AID-Heftchen als Standard definiert und dort wird unterschieden zwischen den einzelnen Gattungen der Weidetiere.
Leider ist es mittlerweile so das in Wolfsgebieten kein Schaden mehr bei Weideausbrüchen bezahlt wird. Wolfsgebiet ist genug Entlastungsbeweis nach §833(2) BGB. Für Panikausbrüche muss man sowieso nie haften.


Wo die Ursache liegt, das muss der Tierhalter nachweisen! Bzw. er muss nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Ob das Gericht vagen Vermutungen/Annahmen folgt, bleibt offen. Die Regelung mit den Wolfsgebieten ist mir komplett neu. Ich denke mal, das ist wieder so eine Idee von dir. :P
Ich frage mich gerade, warum überhaupt noch die Tierhaltung in der Betriebshaftpflicht enthalten ist. Da scheint es doch einen Freifahrtschein für verpeilte/verantwortungslose Tierhalter zu geben. Kopfschüttel!
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon langholzbauer » Mi Aug 09, 2023 14:21

DWEWT hat geschrieben:...
Ich frage mich gerade, warum überhaupt noch die Tierhaltung in der Betriebshaftpflicht enthalten ist. Da scheint es doch einen Freifahrtschein für verpeilte/verantwortungslose Tierhalter zu geben. Kopfschüttel!


Nun ja,
Betriebshaftpflichtversicherung ist total freiwillig.
Du brauchst keine, wenn Du , je nach Betriebsform, mit dem Betrieb oder auch Deinem gesamten Privatvermögen gerade stehen willst!
Ein wesentlicher Bestandteil einer Haftpflichtversicherung ist auch die Abwehr unberechtigter bzw. Begrenzung berechtigter Ansprüche.
Wer sich beides selbst zu traut und dazu genug Kapital verfügbar hat, sein Recht auch über mindesten 2 Instanzen gerichtlich vorfinanzieren zu können, oder wer bereit ist, wegen eines berechtigten Anspruchs in Insolvenz zu gehen, verzichte auf eine Betriebshaftpflichtversicherung!

Schon allein die Tatsache, dass die ev. schwer geschädigten Personen überwiegend Bekannte sein könnten, veranlasst mich dazu, für eine ausreichend gedeckte Betriebshaftpflichtversicherung zu sorgen. :wink:

Unabhängig davon würde ich den hier behandelten Deckschaden auf dem kleinen Dienstweg regeln, wie oben von mir beschrieben.
Das pflegt die Nachbarschaft und bringt langfristig viel mehr, als ein Streit der Versicherung , welcher vielleicht vor Gericht enden könnte.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon Qtreiber » Mi Aug 09, 2023 14:49

Manfred hat geschrieben:@Qtreiber: Ist dir noch etwas zu Ohren gekommen, ob und wie der Fall geregelt wurde?

Es wurde keine Kuh gedeckt, deshalb schrieb ich ja:
Qtreiber hat geschrieben:Der Besitzer der Limousins hat Schadenersatz geltend gemacht, FALLS der Bulle eine seiner Kühe gedeckt hat.
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Haftung Mastbulle deckt ungewollt Herdbuchkuh

Beitragvon T5060 » Mi Aug 09, 2023 14:55

Geregelt ist eigentlich gar nichts, das sind alles Ermessensspielräume von Sachverständigen und Gerichten.
Erkläre mir bitte wie der Halter Weidesicherheit herstellen soll, wenn der Wolf eine Hetzjagd in der Koppel macht und es zu einem Panikausbruch kommt ?

Wenn die Gegend Wolfsgebiet ist und es kommt zu einem Ausbruch, dann ist eben der Beweis nach 833 erbracht. Fertig ist so, erbringe als Geschädigter den Gegenbeweis.

Das nennt sich "gelebte Praxis". Es widerspricht jedem Rechtsgrundsatz das das "Schadenrisiko Wolf Dritter" zu Lasten der weidehaltenden Betriebe geht,
d.h. am Ende zu höheren Versicherungsprämien führt. Soll halt der BGH entscheiden.
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