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Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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63 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon wastl90 » Sa Jul 15, 2023 12:43

Ronnie hat geschrieben:Nüüü,

Und wenn man einmal "versehentlich" an so einem Parker mit dem 4-Scharr-Pflug hängen bleibt Parken die eventuell freiwillig nicht mehr da hin.

Guddie Ronnie

Oder er freut sich weil irgend ein "dämmlicher" Bauer sein neues Auto bezahlt....
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Sönke Carstens » Sa Jul 15, 2023 12:52

Ein geparktes Auto sollte man nun wirklich nicht beschädigen, auf den Papierkram habe ich zumindest keine Lust.
Hier meinte auch letztens jemand die Landstraße vor seinem Haus wäre sein Eigentum und hat sein Auto dann so geparkt das die Straße versperrt war. Um sowas kümmert sich dann die Polizei.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon xyz » Sa Jul 15, 2023 12:53

so einen Parkprofi hatten wir auch mal an einem Acker, wenn der mit dem Auto das am Acker stand wegfuhr stellte er das Auto aus seiner Einfahrt immer an den Acker da rechts und links vom Acker Erwerbsobstanlagen waren und zwischen Straße und dem Acker noch ein 2 Meter Feldweg/Grünstreifen und er vom Pflanzenschutz von den Obstanlagen sicher schon was abbekommen hat, einmal als der Mähdrescher da war und er seinen Karren nicht wegfuhr beschwerte er sich hinterher er hätte Stroh aus seinem Auto(Motorraum) entfernen müssen! Ich würde wenn es zum Betriebsgeschehen passt einen Schlepper mit Anhänger hinstellen wenn da mal Platz ist und es mich nicht irgendwie selber stören würde
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon ChrisB » Sa Jul 15, 2023 15:46

Hallo götz,
dafür ist deine Stadtverwaltung zuständig.
Bei uns im Dorf, dem Milchbauern haben sie die Zufahrt zugeparkt,
da stellte die Gemeinde Halteverbotsschilder auf, die stehen jetzt schon seit Jahren.
Unserem Lohnunternehmer, da kaufte die Gemeinde sogar ein paar Qm von einem Anlieger,
damit Sie dem Landwirt, die Zufahrt verbreitern konnte.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon langholzbauer » Sa Jul 15, 2023 16:47

Hallo,
vernünftig kann das nur über die Verwaltung geklärt werden.
Ein Vororttermin mit dem grösten legalen Gespann, welches da lang muss, klärt den Platzbedarf.
Ob mit Schildern oder Fahrbahnmarkierungen dann die Verkehrsfläche geschützt wird ist egal.
Spätestens, wenn das 1. Fz.einmal kostenpflichtig abgeschleppt wurde, wissen alle Anwohner bescheid. :lol:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Botaniker » Sa Jul 15, 2023 17:20

wastl90 hat geschrieben:In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es eine Stellplatzsatzung die anhand der Größe einer Wohnung die Anzahl der Stellplätze festlegt. Meist reicht das aber eben nicht.
Ich würde einen Vor Ort Termin mit der Gemeinde machen und nach einer vernünftigen Möglichkeit suchen.


Gibt's auch nen Gesetz, dass man diese Stellplätze/Garagen auch für die Fahrzeuge benutzen muss?
Hier sind im Baugebiet 1,5 Stellplätze/Garagen je Wohneinheit vorgeschrieben, die Blechkisten stehen dennoch auf der Gass, weil die Garagen und Stellplätze mit sonstigem Kram vollgestellt sind.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon wastl90 » Sa Jul 15, 2023 17:27

Botaniker hat geschrieben:
wastl90 hat geschrieben:In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es eine Stellplatzsatzung die anhand der Größe einer Wohnung die Anzahl der Stellplätze festlegt. Meist reicht das aber eben nicht.
Ich würde einen Vor Ort Termin mit der Gemeinde machen und nach einer vernünftigen Möglichkeit suchen.


Gibt's auch nen Gesetz, dass man diese Stellplätze/Garagen auch für die Fahrzeuge benutzen muss?
Hier sind im Baugebiet 1,5 Stellplätze/Garagen je Wohneinheit vorgeschrieben, die Blechkisten stehen dennoch auf der Gass, weil die Garagen und Stellplätze mit sonstigem Kram vollgestellt sind.

Jein, es ist ja nicht vorgeschrieben wie viele Autos man haben darf. Die Garage zumüllen darf man in der Regel aber auch nicht:
Folgendes kann recht interessant sein:
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... ayGaV/true

Solange die Leute legal auf der Straße stehen, wird man nicht viel machen können. Das ist eben so. Aber die Mindestabstände und Durchfahrtsbreiten müssen schon eingehalten werden. Andererseits kontrolliert das gerade in kleinen Gemeinden keiner.
wastl90
 
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Englberger » Sa Jul 15, 2023 17:44

+Hallo,
würde vor meiner Zufahrt schweres Gerät parken welches dann kurz in den Hof gefahren wird bei Bedarf.
Alternative Schild aufstellen : Sie versperren meine Einfahrt, bei Schäden an Ihrem Drecksbock kontaktieren Sie bitte meine Rechtsschutzversicherung. Im Zweifel war die Aus/Einfahrt dringend (Tier Krank/entlaufen, Brandgefahr, Diebstahl vermuteter,Kind im Brunnen, etc.
Hatte mal son Hof am Ortsrand von Pforzheim in der engeren Pachtabsicht. Hab dann F in Alleinlage und Eigentum und lockerer Verwaltung bevorzugt.
Gruss Christian
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Fendtfreak » Sa Jul 15, 2023 18:26

Wie groß sind die Landmaschinen und wer sind die neuen Nachbarn?

Mir ist ein Fall bekannt, wo offensichtlich auf`s Land gezogene Großstädter, erzwingen wollen das ein Landwirt seinen Traktor in der Größenklasse des ersten 700 Vario verkauft nur weil er ihnen zu groß sei, den Verkehr behindere und dauernd die Äste berühre. Der betroffene Landwirt denkt nicht daran, zumal er den Traktor aufgrund seiner Betriebsgröße braucht und sich dieser im völlig legalen Größenbereich befindet.
Ich selbst habe als LKW-Fahrer bereits konkrete Drohungen von Anwohnern erhalten, man dulde mit Ausnahme von Linienbus und Müllabfuhr vor Ort nur noch 6-Tonner und einflußreiche Personen würden dies sogar erzwingen. Die Anwohner geben sogar offen zu, absichtlich verbotenerweise tagsüber die Ausweichbuchten zuzuparken nur um ihrer Forderung Nachdruck zu verleihen.

Könnte das hier auch der Fall sein?
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Fendtfreak » Sa Jul 15, 2023 18:29

Ronnie hat geschrieben:Nüüü,

Und wenn man einmal "versehentlich" an so einem Parker mit dem 4-Scharr-Pflug hängen bleibt Parken die eventuell freiwillig nicht mehr da hin.

Guddie Ronnie


Oder ein zwillingsbereifter 1000 Vario mit maximalem Frontballastgewicht auftaucht. Da braucht man keine Schrottpresse mehr.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Fendtfreak » Sa Jul 15, 2023 18:31

Milchtrinker hat geschrieben:Es gibt doch die Regelung, dass 5 meter vor und hinter Einfahrten nicht geparkt werden darf ... bringt dir aber mitm Sattel auch nicht wirklich was ... :? :?


In den Großstädten hat die Polizei vor dieser Parkrüpel-Klientel schon kapituliert, sonst käme man zu nichts anderem mehr.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon langer711 » Sa Jul 15, 2023 18:41

Einfach platt fahren?
Was ein Kinderharten!

Da fährt einer sein Auto mit Motorschaden hin, der dicke Fendt rollt drüber und schon braucht der sich über den Motorschaden keine Sorgen mehr zu machen.
Ihr seid echt clever…

Der Lange
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon tyr » Sa Jul 15, 2023 21:46

T5060 hat geschrieben:Das ist eine Angelegenheit der Gemeinde und wenn die nicht tätig wird, dann musst die Gemeinde am Verwaltungsgericht verklagen tätig zu werden.


Die Zuständigkeit ist eine Frage, was es für eine Straße ist, das lässt sich aber auf alle Fälle über die Gemeindeverwaltung herausbekommen. Auch Innerorts ist es nicht zwangsläufig das Recht der Gemeinde, z.B. Parkverbots oderParkordnungsschilder aufzustellen. Da hängt viel an de gesetzen, Bestimmungen udn Verträgen der einzelnen Länder, der Landkreise udn einzelnen Gemeinden.
Nimm das Recht weg, was ist der Staat noch anderes als eine große Räuberbande. (Augustino von Hippo, 354 bis 430)
Unbedingter Gehorsam setzt bei den Gehorchenden Unkenntnis voraus.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon AP_70 » So Jul 16, 2023 7:53

@langer:
Ja hier macht sich die wohlgerühmte Bauernschläue wiedermal breit :klug:

Langholzbauer und andere User haben weiter oben/vorne das richtige Vorgehen bereits vorgeschlagen :prost:
Der Bayerische Wald - Das gelobte Land
Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein
Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg
Ich bremse nur zum Kotzen
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Fendtfreak » So Jul 16, 2023 11:30

Mitunter hat sogar das Regierungspräsidium ein Wörtchen mitzureden.

Eine Kommune in Süddeutschland mußte auf Anweisung des Regierungspräsidium aus Lärmschutzgründen eine Ortsdurchfahrt auf Tempo 30 Zone senken. Nun wird diese Kommune von der Dränglerlobby unter Druck gesetzt, dieses Tempolimit wegen allgemeiner Verkehrsbehinderung zurück zu nehmen.

Das kann natürlich auch passieren, die Kommunen erlauben aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ein Parkverbot und die Anwohner legen dagegen ihr Veto ein.
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