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Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Götz_Agrar » Fr Jul 14, 2023 17:47

Hallo Leute, ich bin neu hier im forum und wollte gleich mal eine Frage stellen. Und zwar folgendes Problem:

Unser Aussiedlerhof liegt zusammen mit einem weiteren außerhalb der Stadt (Bayern) Der benachbarte Hof wurde vor zig Jahren schon aufgegeben und verkauft. Der neue Besitzer hat den Hof umgebaut und die ehemalig landwirtschaftlich, gewerblich genutzten Gebäude zu Mietswohnungen umgebaut.

Vor diesem Umbau bestanden im Hof genügend Parkmöglichkeiten, diese wurden aber im Zuge des Umbaus genommen.

Nun besteht leider das Problem das die dortigen mieter, bzw. Der Besitzer selbst auf der Straße bzw. Dem Seitenstreifen parken. (Knapp 5 Meter breit und das wird während der Ernte wenn der Mähdrescher durch muss schon echt eng)

Ebenfalls parken die Anwohner direkt gegenüber unserer beiden Einfahrten vom Hof. Mit dem PKW. Kein Problem, aber da bei uns auch regelmäßig LKW Verkehr rein und raus muss bzw. Ich auch mal mit ei größeren Gespann durch muss, ist dies ein echtes Problem. Einsicht der PKW Besitzer gleich null. Hab anfangs freundlich versucht und drauf verwiesen das wenn die Autos 10 Meter weiter hinten stehen würden es keinerlei Problem für uns darstellen würde. So müsste ich sie nicht alle paar tage bei jeder tages und nacht zeit raus klingeln, damit sie ihr Auto weg fahren. Aber gut... da müsste man ja dann auch 10 Meter weiter laufen.

Nun zu meiner Frage. Welche Chancen habe ich, bzw. Über welchen behördlichen Weg müsste ich gehen um hierbei Hilfe zu erhalten, bzw. Vielleicht sogar ein Halteverbot zu erwirken?

Meiner Meinung nach kann es ja nicht sein das ein riesiges Grundstück der Landwirtschaft zu Mietwohnungen umgebaut wird, dann aber wiederum der Hof so gestaltet wird das alle auf der Straße parken müssen.

Vielleicht hatte jemand von euch schon mal ein ähnliches Problem und könnte mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen.
Götz_Agrar
 
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon fendt59 » Fr Jul 14, 2023 18:50

also bei uns im Saarland ist es so , dass bei Errichtung eines Hauses oder Umwandlung in eine Mietwohnung mittlerweile pro Wohnung 1 Stellplatz nachgewiesen werden muss , welcher sich entweder auf oder in unmittelbarer Nähe des Gebäudegrundstück befindet . Da findet sich etwas in der Landesbauordnung , einfach mal nachlesen .
Power to the Bauer,mit Fendt
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon kontofux » Fr Jul 14, 2023 18:59

Kontakt mit dem Straßenbaulastträger (Amt) aufnehmen. Ortstermin anstreben.
Grüße aus Selkirk :lol:
Ave Contofux, lucrifacturi te salutant! Abducet praedam, qui occurit prior
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Nick » Fr Jul 14, 2023 19:03

Feuerwehrzufahrt? So eine Drehleiter braucht auch Platz.
Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
Nick
 
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Pulverer 02 » Fr Jul 14, 2023 19:22

"Aussiedlerhof" also keine geschlossene Ortschaft?
ist die Straße eine ausgewiesene Vorfahrtstraße?
dann wäre das Parken auf der Fahrbahn eh verboten (auch wenn nur zwei Räder auf der Fahrbahn stehen
ähnlich wie hier beschrieben https://praxistipps.focus.de/parken-ausserhalb-geschlossener-ortschaften-regulierungen-im-detail_127642
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon T5060 » Fr Jul 14, 2023 19:47

Das ist eine Angelegenheit der Gemeinde und wenn die nicht tätig wird, dann musst die Gemeinde am Verwaltungsgericht verklagen tätig zu werden.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Barbicane » Fr Jul 14, 2023 21:43

Wenn das keine Kreisstraße ist, ist deine Gemeinde zuständig.
Da gibt es einen Verantwortlichen, mit dem ich einen Ortstermin vereinbaren würde.
Ein Gemeinderat den man kennt, kann auch Ansprechpartner sein.
Im Regelfall sind die Gemeinden durchaus zugänglich, wenn man die Sachlage vernünftig darlegen kann und kümmern sich dann um Halteverbotszonen.
Gerne auch die entsprechenden Maschinen und Gespanne vorzeigen, das macht Eindruck.

Interessant wäre auch wieviele Parkplätze bei euch nach Satzung pro Wohneinheit vorgehalten werden müssen und ob diese Parkplätze beim Nachbarn tatsächlich vorhanden sind.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Groaßraider » Fr Jul 14, 2023 22:27

Götz_Agrar hat geschrieben:Hallo Leute, ich bin neu hier im forum und wollte gleich mal eine Frage stellen. Und zwar folgendes Problem:

Unser Aussiedlerhof liegt zusammen mit einem weiteren außerhalb der Stadt (Bayern) Der benachbarte Hof wurde vor zig Jahren schon aufgegeben und verkauft. Der neue Besitzer hat den Hof umgebaut und die ehemalig landwirtschaftlich, gewerblich genutzten Gebäude zu Mietswohnungen umgebaut.

Vor diesem Umbau bestanden im Hof genügend Parkmöglichkeiten, diese wurden aber im Zuge des Umbaus genommen.

Nun besteht leider das Problem das die dortigen mieter, bzw. Der Besitzer selbst auf der Straße bzw. Dem Seitenstreifen parken. (Knapp 5 Meter breit und das wird während der Ernte wenn der Mähdrescher durch muss schon echt eng)

Ebenfalls parken die Anwohner direkt gegenüber unserer beiden Einfahrten vom Hof. Mit dem PKW. Kein Problem, aber da bei uns auch regelmäßig LKW Verkehr rein und raus muss bzw. Ich auch mal mit ei größeren Gespann durch muss, ist dies ein echtes Problem. Einsicht der PKW Besitzer gleich null. Hab anfangs freundlich versucht und drauf verwiesen das wenn die Autos 10 Meter weiter hinten stehen würden es keinerlei Problem für uns darstellen würde. So müsste ich sie nicht alle paar tage bei jeder tages und nacht zeit raus klingeln, damit sie ihr Auto weg fahren. Aber gut... da müsste man ja dann auch 10 Meter weiter laufen.

Nun zu meiner Frage. Welche Chancen habe ich, bzw. Über welchen behördlichen Weg müsste ich gehen um hierbei Hilfe zu erhalten, bzw. Vielleicht sogar ein Halteverbot zu erwirken?

Meiner Meinung nach kann es ja nicht sein das ein riesiges Grundstück der Landwirtschaft zu Mietwohnungen umgebaut wird, dann aber wiederum der Hof so gestaltet wird das alle auf der Straße parken müssen.

Vielleicht hatte jemand von euch schon mal ein ähnliches Problem und könnte mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen.


Ein Luftbild von Google Maps mit Angabe des Strassenlastträgers, würde mehr sagen als deine Zeilen.
Manche konnten schon antworten, mit welchen Infos :roll:
Tipp; Veranstalte mal eine Feuerwehr Übung bei dir am Hof, dann kommt die Situation richtig gut rüber!!!
Gruß R. M.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon bauer hans » Sa Jul 15, 2023 9:58

Ordnungsamt der Gemeinde ist zuständig,die reagieren sofort.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon wastl90 » Sa Jul 15, 2023 10:25

In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es eine Stellplatzsatzung die anhand der Größe einer Wohnung die Anzahl der Stellplätze festlegt. Meist reicht das aber eben nicht.
Ich würde einen Vor Ort Termin mit der Gemeinde machen und nach einer vernünftigen Möglichkeit suchen.
wastl90
 
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon langer711 » Sa Jul 15, 2023 10:27

Ich würde unseren Ortsvorsteher drauf ansprechen.
Jedes Dorf hat einen Ortsvorsteher
Jedes Dorf ist der Stadt unterstellt.
Stadt hat den Bürgermeister

Aber das kann ja bei Dir ganz anders sein

Der Lange
Hier könnte Ihre Werbung stehen... 8)
langer711
 
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Ronnie » Sa Jul 15, 2023 10:28

Nüüü,

Und wenn man einmal "versehentlich" an so einem Parker mit dem 4-Scharr-Pflug hängen bleibt Parken die eventuell freiwillig nicht mehr da hin.

Guddie Ronnie
Vorwärts immer, Rückwärts nimmer
Deutschland wehre dich, ansonsten bist du verloren!
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Götz_Agrar » Sa Jul 15, 2023 10:47

Hallo Leute, kurz zur Aufklärung.

Unser Hof befindet sich in der Kreisstadt(ca.10.000) Einwohner. Und der Hof liegt ca. 1. Kilometer außerhalb. Es ist keine ortsverbindungsstraße. Kurz vorher gabelt sich der Weg. Ein mal ortsverbindungsstraße (wobei das ein besserer Feldweg ist) und davon gabelt sich die besagte, unsere Straße weg. Diese ist ab Beginn durchfahrsbeschränkt für Anlieger und Land und Forstwirtschaft.

Aber schon einmal danke für eure Anregungen. Dann werde ich diesbezüglich mal mein Anliegen der Gemeidne schildern. So wie es ist kann es auf jeden Fall nicht bleiben. Es ist nur eine Frage der Zeit bis mal eine Spedition kommt und ich vielleicht nicht grad zum einweisen am Hof bin. Entweder liegt der dann im graben oder kommt einem der Autos zu nahe.

Sobald die Ernte rum ist nehme ich mich der Sache mal an. Falls Interesse besteht kann ich euch ja auf dem laufenden halten, was daraus wurde.

Gruß
Götz_Agrar
 
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Götz_Agrar » Sa Jul 15, 2023 11:10

Das Luftbild stammt vom letzten Jahr wo eine Baufirma stromleitungen verlegt hat. Zu dem Zeitpunkt wurde eine halteverbotszone eingerichtet, damit die Firma einen Platz zum parken und lagern hatten. Diese waren allerdings sehr einsichtig als ich mein Anliegen geschildert habe und haben zumindest zum Feierabend Platz gemacht damit wir rein und raus kommen mit schwerem verkehr.

Es werden nur die 10 Meter gegenüber der unteren Einfahrt und gegenüber der oberen Einfahrt von uns zugeparkt. Der Rest bleibt meistens leer. Desswegen meine anfängliche Aussage das es uns null stören würde wenn sie 10 Meter weiter hinten parken würden.
Dateianhänge
Screenshot_20230715_120019_Maps.jpg
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Milchtrinker » Sa Jul 15, 2023 11:40

Es gibt doch die Regelung, dass 5 meter vor und hinter Einfahrten nicht geparkt werden darf ... bringt dir aber mitm Sattel auch nicht wirklich was ... :? :?
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