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Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon keinbauer » Do Jul 27, 2023 14:19

Fendtfreak hat geschrieben:Dumm nur, wenn so ein Anwohner den schwere Landmaschinen vor seiner Haustüre stören meint diese abschleppen lassen zu dürfen.
Was der meint, ist angesichts der bisherigen Sachverhaltsschilderung vor Ort irrelevant. Es gibt da kein Halteverbot.
keinbauer
 
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Götz_Agrar » Do Jul 27, 2023 22:35

Fendtfreak hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Die Version mit dem eigenen Wechselzug ist doch auch ganz praktisch nachvollziehbar.
Wer sich daran stört, den sollte man einfach ignorieren.
Warum solltest Du als Gegenüber weniger Recht haben, die Fläche zuzuparken?
Diese Frage darfst Du jedem Kritiker stellen, bevor da was eskaliert.


Dumm nur, wenn so ein Anwohner den schwere Landmaschinen vor seiner Haustüre stören meint diese abschleppen lassen zu dürfen. Also am besten dafür Traktorengespanne nehmen, an denen sich selbst LKW-Abschlepper die Zähne ausbeißen. Einen Farmer 100 mit 2-Achser bekommt notfalls auch ein Abschleppwagen auf Kleintransporter Basis abgeschleppt, vor einem Xerion mit den größten Reifen und dahinter ein XXL-Güllefass muß hingegen auch der LKW-Abschlepper kapitulieren.


Hallo, wie bereits gesagt. Bissher ist die Situation nicht geregelt und es gibt kein Halteverbot. Von demher alles im legalen Rahmen. Die größten Fahrzeuge habe ich auch nicht vor Ort. Läuft ja alles nur im Nebenerwerb. Da muss der maxxum 140 mit Mulde und der maxxum 5140 mit dem 8 tonner zug reichen :lol:

Im Moment ist das ordnungsamt wegen urlaubszeit dünn besetzt. Aber sobald das besser ist wird sich der Sachverhalt genauer angesehen.
Götz_Agrar
 
Beiträge: 8
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Re: Halteverbot gegenüber der Einfahrt(en)

Beitragvon Fendtfreak » Di Aug 08, 2023 14:41

keinbauer hat geschrieben:
Fendtfreak hat geschrieben:Dumm nur, wenn so ein Anwohner den schwere Landmaschinen vor seiner Haustüre stören meint diese abschleppen lassen zu dürfen.
Was der meint, ist angesichts der bisherigen Sachverhaltsschilderung vor Ort irrelevant. Es gibt da kein Halteverbot.


Das interessiert manche Personen leider nicht. Hatte eine Zeit lang den Dorftrottel als Nachbarn, dem es nicht passte, das mein auf privatem Gelände stehender PKW 30cm in die Wendeplatte hereinragte und drohte mir damit, das Auto abschleppen zu lassen und sich die Kosten bei mir zurück zu holen.
Eine Ortsbesichtigung durch die für diesen Ort zuständige Polizei ergab, es gibt keinen Anlass mein so geparktes Auto abschleppen zu lassen. Das beeindruckte den Nachbarn überhaupt nicht, er ist der Auffassung die Polizei aus der Nachbargemeinde habe vor Orts nichts zu sagen. Stattdessen drohte er weiterhin damit, örtliche Abschleppunternehmer damit zu beauftragen mein Auto abzuschleppen. Einer der Abschleppunternehmen hatte mir aber zugesagt, unter diesen Umständen mein Auto nicht abzuschleppen.
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