Otto Mohl hat geschrieben:Kollege hat berichtet, dass er laut Übergabevertrag den Altenteilern ein Auto stellen muss. Wenn man sich einig ist und sich verträgt, ist vieles möglich, um die Betriebseinnahmen steuerlich zu senken.
Jeder Übergabevertrag der mit "Wenn man sich einig ist" beginnt, ist murks......
Der Vertrag muss so strukturiert sein dass er für beide Seiten funktioniert wenn man sich ebend nicht einig ist....
Meines Erachtens klare Kante und einfach.....Altenteilerhaus nicht auf der Hofstelle und monatliche Geldleistung (die mit Indexierung um die Inflation mit abzufedern)....und nichts mehr. Und ganz wichtig, kein vertraglich zugesichertes Betretungsrecht des Hofes....der Übernehmer steckt voll in der wirtschaftlichen Verantwortung, damit entscheidet er allein wer was auf dem Hof betritt.