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Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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109 Beiträge • Seite 5 von 8 • 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon wastl90 » Mi Dez 15, 2021 14:06

Den Wald für 20.000€ verscherbeln würde ich nie, außer die finanzielle (Not-)Lage ist riesig! Was hast du davon? Nach Steuern noch 10-15.000€, damit bist du nicht reicher und nicht ärmer.
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Tinyburli » Mi Dez 15, 2021 14:34

Ja, ich weiß nicht recht, was ich machen soll.

Wie es ausschaut, würde ich wohl nur so 15 000,- bekommen können. Und wie Du schreibst, bleiben nach Steuer dann nur noch so 10000,- übrig.

Denke, da hast Du recht, wastl, besser ich verkaufe lieber nicht. Und mich reuht der Wald jetzt auch!

Julius, jetzt alles ins Privatvermögen überführen, würde ziemlich viel Steuer zur Folge haben, und ich will ja meine Hobbylandwirtschaft und PV weiter machen und ziehe da ja auch ganz schöne Einkünfte jedes Jahr.

Wenn ich dann nach meinem Beispiel von jährlich so 20 000,- ausgehe, sinds in 10 Jahren auch stolze 200000,- auf meinem Konto.

Und mir wird nicht langweilig mit Euch.

Denke, das machen wir mal so weiter und wenn meine Tochter nicht ganz dumm ist, macht die eine GbR mit mir, und ich habe immer bisschen Unterhaltung mit Ihr.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Isarland » Mi Dez 15, 2021 15:52

Tinyburli hat geschrieben:Ja, Chris, bin bisschen stinkig auf den Isarland. Will immer nur stänkern.

Lieber Burli, ist es gestänkert, wenn ich die Wahrheit sage? Kein Mensch weiß , was in zehn Jahren ist. Glaubst du, es geht immer, höher, schneller weiter?
Niemand weiß, ob er in 1 Jahr, ja sogar morgen noch lebt. Darum sei bitte etwas realistischer, und ergötze dich nicht so an einigen deiner Phantastereien.
Weiß jemand wo der Qtreiber verblieben ist? Der blieb von einer Stunde auf die andere weg.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Tinyburli » Mi Dez 15, 2021 16:26

Ja, Isarland, machen wir Frieden.
Es macht keinen Sinn, jedes Wort auf die Goldwaage zu legen.
Wichtig ist, dass die Richtung stimmt. Und für mich ist das Forum sehr wichtig die verschiedenen Möglichkeiten auszuloten. Und da sind die verschiedenen Meinungen mir sehr wichtig, auch wenn sie manchmal nicht so ganz real sind.

Ja, wir sollten uns selber nicht gar so wichtig nehmen. Wir sind ja hier nur ein Staubkorn im großen Universum.
Mit freundlichen Grüssen
Tinyburli
 
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon 4911 » Mi Dez 15, 2021 16:50

Tinyburli hat geschrieben:Ja, ich weiß nicht recht, was ich machen soll.

Wie es ausschaut, würde ich wohl nur so 15 000,- bekommen können. Und wie Du schreibst, bleiben nach Steuer dann nur noch so 10000,- übrig.

Denke, da hast Du recht, wastl, besser ich verkaufe lieber nicht. Und mich reuht der Wald jetzt auch!

Julius, jetzt alles ins Privatvermögen überführen, würde ziemlich viel Steuer zur Folge haben, und ich will ja meine Hobbylandwirtschaft und PV weiter machen und ziehe da ja auch ganz schöne Einkünfte jedes Jahr.

Wenn ich dann nach meinem Beispiel von jährlich so 20 000,- ausgehe, sinds in 10 Jahren auch stolze 200000,- auf meinem Konto.

Und mir wird nicht langweilig mit Euch.

Denke, das machen wir mal so weiter und wenn meine Tochter nicht ganz dumm ist, macht die eine GbR mit mir, und ich habe immer bisschen Unterhaltung mit Ihr.


Ein Bekannter von mir hat vor 2 Jahren seinen Wald verkauft. Er hat mir dann erklärt, wenn du über 55 bist, kannst du bis zu 50.000€ Betriebsvermögen - steuerfrei als Altersvorsorge - verkaufen.
Hatte ich so nicht gewusst.
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Tinyburli » Mi Dez 15, 2021 17:07

Danke 4911 für die Info, muß ich mir merken.

Der Wohlstand ist schon groß in Deutschland. Und wenn man sonst alles im Überfluss hat, können so kleine Verlockungen mit paar Euros nicht fruchten, wie ich befürchte.

Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Da habe ich noch was gefunden:

5.4. Freibetrag (§ 16 Abs.4 EStG)
Hat der steuerpflichtige Veräußerer

das 55. Lebensjahr vollendet oder
ist er im sozialversicherungsrechtlichen Sinn dauernd berufsunfähig,

kann er auf Antrag beim Finanzamt auf den Veräußerungsgewinn

nur einmal in seinem Leben
einen Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro erhalten.

Der Freibetrag ist auch dann voll "verbraucht", wenn der Veräußerungsgewinn im Einzelfall niedriger als der Freibetrag ist, dieser also nicht ausgeschöpft wird. Auch wenn der Steuerpflichtige mehrere selbstständige Gewerbebetriebe hat oder an mehreren Personengesellschaften als Mitunternehmer beteiligt ist, kann er den Freibetrag nur einmal beanspruchen. Andererseits kann bei Veräußerung (Aufgabe) des Gewerbebetriebes einer Personengesellschaft jeder Mitunternehmer für den auf ihn entfallenden Teil des Veräußerungsgewinns den vollen Freibetrag beanspruchen; dieser vervielfacht sich insoweit.
Eine Berufsunfähigkeit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne liegt vor, wenn die Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zu derjenigen von körperlich, geistig und seelisch Gesunden mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.
Der Freibetrag reduziert sich aber um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn die Obergrenze von 136.000 Euro übersteigt. Liegt der Veräußerungsgewinn über 181.000 Euro, reduziert sich der Freibetrag demnach auf Null. Ist der Veräußerungsgewinn aber geringer als 136.000 Euro steht der volle Freibetrag zur Verfügung.
Erstreckt sich eine Betriebsaufgabe über zwei Kalenderjahre und fällt der Aufgabegewinn daher in zwei Veranlagungszeiträumen an, ist der Freibetrag insgesamt nur einmal zu gewähren. Er bezieht sich auf den gesamten Betriebsaufgabegewinn und ist im Verhältnis der Gewinne auf beide Veranlagungszeiträume zu verteilen. Die Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG kann für diese Gewinne auf Antrag in beiden Veranlagungszeiträumen gewährt werden. Der Höchstbetrag von 5 Millionen Euro ist dabei aber insgesamt nur einmal zu gewähren (BMF Schreiben vom 20. Dezember 2005 BStBl. 2006 I S. 7, BMF IV B 2 – S 2242 – 18/05)


https://www.hk24.de/produktmarken/berat ... nn-1167776
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Estomil » Do Dez 16, 2021 11:44

Das nennt sich Betriebsaufgabe im ganzen und geht so einfach jetzt auch nicht. Damit musst du nämlich deinen ganzen Betrieb aufgeben. Also nicht unbedingt verkaufen.
Das kann zb auch für Stille Reserven herangezogen werden wenn du alles verpachtest, den Trecker verkaufst und Lagerbestande auflöst.

Du kannst aber zb deine pv Anlagen nehmen mit zb Buchwert 50000€ und die für zb 95000€ an deine Frau verkaufen die das Ding dann wieder abschreiben kann.

Richtig Spass macht sowas aber eigentlich erst bei richtig grossen Summen so ab 500k.
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon julius » Do Dez 16, 2021 17:01

Aber wenn man seinen Wald nach Steuern für 3 Euro verkaufen könnte pro m² wären das doch 30 000 Euro pro ha.
Damit macht man an der Börse doch incl Dividende locker 10 % pro Jahr über die letztn 50 Jahre. Billig gerechnet, die Experten hier im Forum machen ein mehrfaches im Jahr an der Börse.
Das wären dann pro ha Wald im Jahr 3000 Euro Ertrag und der wird dann nur mit 27 % versteuert.

Selbst wenn man den Wald nur um 2 Euro verkauft pro m² kommt man bei 10 % dann auf 2000 Euro Ertrag pro ha im Jahr und muss nur mit 27 % versteuern statt persönlicher Steuersatz.
Da braucht man keinen Wald mit Wind und Käferrisiko.
Wer also seinen Wald vor 10 oder 20 oder 30 Jahren verkauft hat und ist an die Börse hat das große Geschäft gemacht.

Klar stimmt das war die letzten 50 Jahre so ist aber für die Zukunft nicht gesichert das es so bleibt. Kann sich ändern. Kann weniger werden, aber auch mehr werden. Weis man nicht.
Wichtig ist auch der Kaufzeitpunkt. Also teuer oder billig.
julius
 
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Englberger » Do Dez 16, 2021 17:39

julius hat geschrieben:Wichtig ist auch der Kaufzeitpunkt. Also teuer oder billig.

Hallo julius,
da hab ich aber schon viele"Experten" gehört die der Meinung waren dass es langfristig wurst ist wann man einsteigt. Für den Daytrader/Zocker ists andersrum.
Ich hab schon seit Wochen nicht mehr in mein Depot gekuckt, weil mich diese rauf-runter Prozentzahlen nerven.Mein Vater hat die VW bei 950.- nicht verkauft, obwohl ich ihm massiv geraten habe. Jetzt behalt ich die auch bis zur Beerdigung.(falls nix grosses passiert bis dahin)
Ich hab auch beim Pokern oder 17+4 nie Glück/Können bewiesen, also lass ich das mit dem Zocken.
Die Empfehlung meines Alten war: 50% Immobilien 20% Aktien, 20% Cash und 10% Gold.
Gut die Alten haben 2mal einen richtigen Crash erlebt, heute kann man mehr ins Risiko gehen.
Gruss Christian
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Isarland » Do Dez 16, 2021 18:15

julius hat geschrieben:Aber wenn man seinen Wald nach Steuern für 3 Euro verkaufen könnte pro m² wären das doch 30 000 Euro pro ha.
Damit macht man an der Börse doch incl Dividende locker 10 % pro Jahr über die letztn 50 Jahre. Billig gerechnet, die Experten hier im Forum machen ein mehrfaches im Jahr an der Börse.
Das wären dann pro ha Wald im Jahr 3000 Euro Ertrag und der wird dann nur mit 27 % versteuert.

Selbst wenn man den Wald nur um 2 Euro verkauft pro m² kommt man bei 10 % dann auf 2000 Euro Ertrag pro ha im Jahr und muss nur mit 27 % versteuern statt persönlicher Steuersatz.
Da braucht man keinen Wald mit Wind und Käferrisiko.
Wer also seinen Wald vor 10 oder 20 oder 30 Jahren verkauft hat und ist an die Börse hat das große Geschäft gemacht.

Klar stimmt das war die letzten 50 Jahre so ist aber für die Zukunft nicht gesichert das es so bleibt. Kann sich ändern. Kann weniger werden, aber auch mehr werden. Weis man nicht.
Wichtig ist auch der Kaufzeitpunkt. Also teuer oder billig.

Verkauf halt dein Gelumpe, zocke an der Börse, und brunz uns nicht die Ohren voll mit deinem hätte, wäre, wenn Gesäusel.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 16, 2021 18:50

Isarland hat geschrieben:....
Verkauf halt dein Gelumpe, zocke an der Börse, und brunz uns nicht die Ohren voll mit deinem hätte, wäre, wenn Gesäusel.

Stimmt!
Wenn einer im Wirtshaus ständig so mies drauf wäre , wie @julius, hätte er schon längst Stammtisch-verbot. :roll:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Isarland » Do Dez 16, 2021 18:53

langholzbauer hat geschrieben:
Isarland hat geschrieben:....
Verkauf halt dein Gelumpe, zocke an der Börse, und brunz uns nicht die Ohren voll mit deinem hätte, wäre, wenn Gesäusel.

Stimmt!
Wenn einer im Wirtshaus ständig so mies drauf wäre , wie @julius, hätte er schon längst Stammtisch-verbot. :roll:

Stammtischverbot? der könnte sich hier im Wirtshaus nicht mehr blicken lassen.
Wer weiß, ob er überhaupt ins Wirtshaus geht/gehen darf. :D
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Tinyburli » Fr Dez 17, 2021 6:39

Ich mag das nicht, wie Ihr hier den Julius runter macht. Bitte haltet Euch zurück.

Ja, er schreibt bisschen viel, aber davon lebt ja das Forum hier. Und ich meine, ein jeder hat ein Recht auf seine eigene Meinung.
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Rhöner80 » Fr Dez 17, 2021 9:33

Estomil hat geschrieben:Das nennt sich Betriebsaufgabe im ganzen und geht so einfach jetzt auch nicht. Damit musst du nämlich deinen ganzen Betrieb aufgeben. Also nicht unbedingt verkaufen.
Das kann zb auch für Stille Reserven herangezogen werden wenn du alles verpachtest, den Trecker verkaufst und Lagerbestande auflöst.

Du kannst aber zb deine pv Anlagen nehmen mit zb Buchwert 50000€ und die für zb 95000€ an deine Frau verkaufen die das Ding dann wieder abschreiben kann.

Richtig Spass macht sowas aber eigentlich erst bei richtig grossen Summen so ab 500k.


Und was macht das für einen Sinn, die PV an die Frau zu verkaufen? Also steuerlich?
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Re: Hofübergabe - steuerlich betrachtet - Erfahrungen?

Beitragvon Estomil » Fr Dez 17, 2021 9:53

Rhöner80 hat geschrieben:
Estomil hat geschrieben:Das nennt sich Betriebsaufgabe im ganzen und geht so einfach jetzt auch nicht. Damit musst du nämlich deinen ganzen Betrieb aufgeben. Also nicht unbedingt verkaufen.
Das kann zb auch für Stille Reserven herangezogen werden wenn du alles verpachtest, den Trecker verkaufst und Lagerbestande auflöst.

Du kannst aber zb deine pv Anlagen nehmen mit zb Buchwert 50000€ und die für zb 95000€ an deine Frau verkaufen die das Ding dann wieder abschreiben kann.

Richtig Spass macht sowas aber eigentlich erst bei richtig grossen Summen so ab 500k.


Und was macht das für einen Sinn, die PV an die Frau zu verkaufen? Also steuerlich?



zb folgende Situation:
PV Anlage baujahr 2011 mit 100kwp
Herstellungskosten zb 170000€
Restbuchwert zb 10000€

Einspeisevergütung ca 27 cent bei 1000kwh pro kwp.
Einnahmen also ca 27000€ netto abzüglich kosten für versichrungen, wartung etc.
Möglicher Restwert also zb 25000€ mal 10 Jahre also 250000€

Man geht nun hin und vertickt die Anlage also an seine Frau für 250000€.
Die Folge ist, das die Ehefrau dann eine Anlage hat die 27000€ im Jahr einnahmen hat und 25000€ abschreibungen. Wenn das passend geplant ist sind somit die einnahmen für die Ehefrau quasi steuerfrei. Vorsicht ist hier nur bei möglichen Sozialversicherungspflichten nötig. Das kann teuer werden wenn das nicht passt.

Folge für den Ehemann ist dann, dass er den verkaufsgewinn mit dem halben steuersatz versteuern muss.
Also 250000€ minus restwert 10000€= 240000€ sind zu versteuern.

Angenommen das einkommen des Ehemanns beträgt ohne den verkauf 100000€ dann wären das somit 340000€.
Der Persönliche Steuersatz liegt dann also bei etwa 35%. Die hälfte davon sind 17,5%.

Es fallen auf die 240000€ verkaufserlös also ca 42000€ steuern an.
Dafür hat die ehefrau 10 jahre lang 240000€ steuerfrei auf die beim spitzensteuersatz ja ca 100000€ steuern anfallen würden.

Das rechnet sich also über die Jahre. Aber wie gesagt richtig spass macht das eigentlich erst bei großen summen und vor allem wenn man wirklich regelmäßig den Spitzensteuersatz zahlt. Oder man bleibt gleich im unteren bereich und nimmt die 45000€ steuerfreien einkünfte.
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