Hallo DX85,
der Schutz mittels Weidezaungerät funktioniert doch nur beim ersten Mal!
Danach kommen die "Interessenten" mit einer isolierten Kneifzange wieder und nehmen dann auch gleich das Gerät mit.
Besser mit Zeugen beobachten, Polizei dazurufen (eventuell vorher die Anfahrtroute besprechen) und dann zumindest Anzeige wg. Hausfriedensbruch stellen. Das muß m.E. aufgenommen werden.
Bezüglich Selbstschutz:
Greift Dich jemand an, so darfst Du Dich mit allen angemessenen Mitteln wehren um Dein oder das Leben anderer zu schützen.
Bei dem (Selbst-)Schutz von Eigentum sieht das sicher anders aus: Beobachtest Du z.B. einen Holzdiebstahl, so darfst Du den Täter bis zum Eintreffen der Polizei zwar festhalten, aber nicht mit der Jagtflinte hinter ihm herschießen, wenn er wegfährt/wegrennt.
Probleme mit der Justiz bekommst Du ebenfalls, wenn Du einen körperlich unterlegenen Täter krankenhausreif "bearbeitest" (der Täter zeigt Dich an, zahlt eine kleine Geldstrafe und Du bist u.U. anschließend vorbestraft).
Den Tipp mit der Anzeige in der örtlichen Presse finde ich dagegen sehr pfiffig.
Gruß
Dirk