Aktuelle Zeit: Sa Feb 14, 2026 13:06
Moderator: Falke
dihe hat geschrieben:Bezüglich Selbstschutz:
Greift Dich jemand an, so darfst Du Dich mit allen angemessenen Mitteln wehren um Dein oder das Leben anderer zu schützen.
Bei dem (Selbst-)Schutz von Eigentum sieht das sicher anders aus: Beobachtest Du z.B. einen Holzdiebstahl, so darfst Du den Täter bis zum Eintreffen der Polizei zwar festhalten, aber nicht mit der Jagtflinte hinter ihm herschießen, wenn er wegfährt/wegrennt.
Probleme mit der Justiz bekommst Du ebenfalls, wenn Du einen körperlich unterlegenen Täter krankenhausreif "bearbeitest" (der Täter zeigt Dich an, zahlt eine kleine Geldstrafe und Du bist u.U. anschließend vorbestraft).
Björn hat geschrieben:
[unsägliches]
Alles so ne Sache mit Selbstjustiz.
Gruß Björn![]()
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