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Hundesteuer

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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76 Beiträge • Seite 1 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Hundesteuer

Beitragvon Kaninchen » Fr Jan 24, 2014 2:05

Mein letzter Hund ist 2012 verstorben. Für sie zahlte ich 84 Euro im Jahr.
Im Dezember 2012 legte ich mir ne neue Hündin zu, für sie wurden im Dezember 2013 plötzlich 100 Eur abgebucht.
Jetzt bekomme ich den Abgabebescheid: 4 x 25 Eur quartalsweise.

Das ist ein enormer Gebührenanstieg! Wozu?

Hunde dürfen 1/2 Jahr nicht mit an den Strand. Ja, es gibt einen Hundestrand, ca. 200 m breit. :roll: Was soll man damit?
Man kann da nicht spazieren gehen und auf dem kleinen Strandabschnitt gibt es täglich Hundekeilereien. Hör ich ständig bei meiner Tierärztin. Also geh ich da gar nicht erst hin.

Jetzt im Winterhalbjahr sind Hunde am Strand erlaubt. Leistung: Hunde-Schnuffi-Tüten an jedem Strandaufgang - wenn der Spender denn befüllt ist :roll:

Wie ist das bei euch? Was zahlt ihr an Hundesteuer? Was wird dafür geboten?




Ich ärgere mich da schon seit Jahren drüber über die Hundesteuer, selbst als ich selbst noch keinen Hund hatte. Ich war da mal dienstlich im Lübecker Steueramt und brachte das Thema zur Sprache. Da hörte ich bloß: Die Hundesteuer ist eine Abwehrsteuer. Sie wäre deshalb so hoch, um die Zahl der Hunde gering zu halten. :roll:
Und in Städten ist sie ja auch wirklich sehr hoch!

Ich meine: Das ist keine Abwehr- sondern ne Abzocksteuer. :evil:

Wie ist eure Meinung?
Grüßle,
Birgit
Kaninchen
 
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Rumpsteak » Fr Jan 24, 2014 5:35

Hier bei uns zahlt man für den ersten Hund 24 Euro, für den zweiten 48 und für jeden weiteren 60 Euro im Jahr. Für bestimmte Gebrauchshunde kann aber ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Trotzdem ist und bleibt die Hundesteuer eine "Abzocksteuer". :roll:
Rumpsteak
 
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Re: Hundesteuer

Beitragvon helfert » Fr Jan 24, 2014 6:57

Das gibts nicht nur in der Stadt. Bei uns im Ort kostet der erste Hund 96 und jeder weitere 120 Euro. "Gefährliche Hunde" kosten 400 Euro.
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Obsti » Fr Jan 24, 2014 7:24

Ich bezahle 90€ pro Jahr.
In Mainz hat man die Hundesteuer vor 2 Jahren verdoppelt.

Gruß Obsti
Probleme sind vom Kopf erdacht.
Er hat auch immer die Lösung dafür.
Du siehst den Sonnenuntergang und bist erschrocken weil es plötzlich Nacht ist.
Obsti
 
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Re: Hundesteuer

Beitragvon matthes » Fr Jan 24, 2014 8:03

läuft ausschließlich auf eigenen Flächen. 112 € pro Jahr

matthes
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Re: Hundesteuer

Beitragvon forenkobold » Fr Jan 24, 2014 8:34

Ich wäre für maximal 40 Euro für den ersten Hund. Dafür aber 150 für den Zweithund und 200 für jeden weiteren. Ausnahme bei Gebauchshunden, registrierten Züchtern, Hofhunden usw.
Lieber garkeine Signatur als ne doofe....
OHHPSS.. zu spät
forenkobold
 
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Nordhesse » Fr Jan 24, 2014 8:50

Erster kostet 60 € zweiter 70 €
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Re: Hundesteuer

Beitragvon dieselrossreiter » Fr Jan 24, 2014 10:56

Bei uns 70 für den ersten, 145 für den Zweiten, 210 für jeden weiteren, "gefährliche" Hunde 600 Ocken im Jahr.

"Geboten" wird dafür: Beutel für die Hinterlassenschaften, permanentes erinnern daran, daß wegen der Deppen Hunde an die Leine müssen, d.w.
Bei der Schafschur und bei Steuern sollte man aufhören,
sobald die Haut erreicht ist.
Austin O'Malley, (1858 - 1932), US-amerikanischer Physiker und Autor
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Wuschelino » Fr Jan 24, 2014 11:15

für den 1. Hund 144 Euro im Jahr
für den 2. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund 192,00 Euro im Jahr
für den 3. Hund und jeden weiteren Hund, je Hund 216,00 Euro im Jahr

gefährliche Hunde
für jeden gefährlichen Hund 432,00 Euro im Jahr


geboten werden: einige kleine Hundeauslaufflächen (würde ich mit einem Hund aber nie hingehen, da völlig verkotet und nur Rüpel drauf)
Wenn mancher Mann wüßte, wer mancher Mann wär', gäb' mancher Mann manchem Mann manchmal mehr Ehr

Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei denen es darum geht, wer den cooleren imaginären Freund hat
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Fassi » Fr Jan 24, 2014 13:48

Der erste Hund kostet 81€, der zweite 135€ und jeder weitere dann 180€. Steuerbefreit sind nur Behindertenhunde sowie Hütehunde, wenn man sich halt etwas über 1 Jahr mit der Stadt rumärgert (ausser man ist Berufsschäfer). Geboten wird nichts. Achja, jedes Pferd kostet (noch) 200€/a Steuer (auch hier ohne jegliche Gegenleistung, es gibt nicht mal Reitwege im Stadtgebiet). Hier wird auch unverhohlen zugegeben, dass beide Steuern eigentlich nur dazu dienen, den städt. Haushalt zu sanieren.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Hundesteuer

Beitragvon SHierling » Fr Jan 24, 2014 14:27

19.- für den ersten. Bedingungen siehe Rumpsteak.
Ich esse Fleisch, und ich weiß, warum.
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Deggendorfer » Fr Jan 24, 2014 14:39

Hier bei uns 90€ für den Ersten,steigt entsprechend mit jedem weiteren.
Mein Zweitwohnsitz im Freistaat nur 25 € pro Hund egal wie viele,
5 Meiner Hunde sind flugs umgezogen :oops:
Gruss Ingo


"Vielleicht legt mir am Ende meiner Tage der Herr mir diesen Hund mit auf die Waage."(Unbekannter Verfasser)
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Nordhesse » Fr Jan 24, 2014 15:14

In den Hessischen Koalitionsvereinbarungen steht, man wolle sich um die Identifizierung von Katzen bemühen ???!!!
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Ferengi » Fr Jan 24, 2014 16:04

Die sollen endlich mal ne Katzensteuer einführen!

Als Hundehalter wird man abgezockt bis zum geht nicht mehr, aber die scheiss Bolzen dürfen überall wild rumstreuen und wildern. :roll: :roll: :roll:
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Re: Hundesteuer

Beitragvon Cairon » Fr Jan 24, 2014 17:18

Die Hundesteuer geht an die Gemeinde, jede Gemeinde kann also ihre Hundesteuer individuell festlegen. Wir mussten in unserer Gemeinde vor kurzem die Hundesteuer auf Weisung der kommunalen Finanzaufsicht erhöhen. Aktuell gilt für unsere Gemeinde:

a) für den ersten Hund € 52,20
b) für den zweiten Hund € 110,40
c) für jeden weiteren Hund € 165,65
d) für einen gefährlichen Hund € 510,00
e) für jeden weiteren gefährlichen Hund€ 564,00

(2) Gefährliche Hunde im Sinne von Abs. 1 Buchstaben d und e sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die
erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen kann.
Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat

3) Hunde, die steuerfrei gehalten werden dürfen (§ 4), werden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht berücksichtigt. Hunde, für die die Steuer ermäßigt wird
(§ 5), werden bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nach Abs. 1 den in voller Höhe steuerpflichtigen Hunden als erster Hund und ggf. weitere Hunde vorangestellt.

§ 4
Steuerfreiheit, Steuerbefreiungen

(1) Bei Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gemeindegebiet aufhalten, ist das Halten derjenigen Hunde steuerfrei, die sie bei ihrer Ankunft besitzen und nachweislich in der Bundesrepublik versteuern.

(2) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltungskosten überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;

2. Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdaufsehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl;

3. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl;

4. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten werden;

5. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden;

6. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht auf die Straße gelassen werden

7. Blindenführhunden;

8. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.

9. Hunden, die vom Tierheim übernommen wurden. Hier ist die Steuerbefreiung für ein Jahr nach Erhalt des Tieres auf Antrag möglich. Die Vorlage des Abgabevertrages ist notwendig.
Halb acht, halb neun, es wird schon heller,
Der Vater reitet immer schneller,
Erreicht den Hof mit Müh und Not,
Der Knabe lebt, das Pferd ist tot.
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