Manfred hat geschrieben:michael2005 hat geschrieben:Die Abfindung wird ganz normal mittels 5tel Regelung versteuert.
Da wird weder was aufgeteilt oder sonst was, sondern nur ein Fünftel Steuerpflichtig.
Du hast die Fünftel-Regelung missverstanden.
Da wird nicht nur ein Fünftel versteuert.
Die Berechnung erfolgt in etwa so:
Das zu versteuernde Einkommen ohne die Abfindung und die draus errechnete Einkommensteuer sind die Basiswerte.
Dann wird 1/5 der Abfindung auf das Basiseinkommen drauf gerechnet und die aus dem neuen Betrag resultierende Einkommensteuer ermittelt.
Der Unterschied der Einkommensteuer auf das Basiseinkommen und auf das Basiseinkommen + 1/5 Abfindung wird dann mal 5 genommen und auf die Basis-Einkommensteuer drauf gerechnet.
Du zahlst also Einkommensteuer auf die volle Abfindung und das im ersten Jahr, aber die Berechnung simuliert quasi, dass die Auszahlung auf 5 Jahre verteilt wurde, wodurch der Grenzsteuersatz niedriger bleibt.
Ich kam auch ins Grübeln und hatte eben noch mal nachgesehen. Ich sehe es genauso wie Manfred es beschrieben hat.

