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Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon Owendlbauer » Fr Aug 28, 2026 11:38

Hannes251 hat geschrieben:Weil wenn ich beispielhaft 1000€ MwSt zahle bekomme ich sie später irgendwann mal die 1000€ Steuer wieder zurück, also 0 auf 0

Das wird ihm schon bewusst sein, er rechnet halt einfach im Vergleich zu einem Privatkauf, bei dem man die MwSt nicht zurück bekommt. Wenn man aber später vom FA als Liebhaberbetrieb eingestuft wird, zahlt man die zurückerstattete MwSt schön brav wieder ans FA. Also immer schön rackern, damit auch mal Gewinne gemacht werden.

Hannes251 hat geschrieben:Und ehrlichgesagt mit einen SSA alleine kommst du alleine nicht klar.Du bräuchtest noch mindestens einen 2. Schlepper an deinen Rückewagen dann evtl einen Zuführtisch usw. Wenn du es richtig machen willst brauchst du mindestens 100-150tsd Budget, Ich seh es bei mir wenn ich Säge was bei mir alles für Maschinen dafür hier stehen.

So seh ich das auch. Deshalb hab ich da auch letztens ausgeholfen, insgesamt waren vier Traktoren im Einsatz, siehe https://www.landtreff.de/post2230747.html#p2230747.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon michael2005 » Fr Aug 28, 2026 16:41

Falsch.

Erstmal muss man sich für Regelbesteuerung entscheiden um eine Mwst wieder zu bekommen.

2. Es gibt in der Umsatzsteuer keine Liebhaberrei.

Trotz Liebhaberrei bleibt Ust Erklärung, erstattung und Zahlung erhalten.

Liebhaberrei ist nur im Einkommensteuerrecht relevant.
Geringe Gewinne werden dann nicht versteuert, Verluste aber auch nicht.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon langholzbauer » Fr Aug 28, 2026 16:48

Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung ? :wink:
Aber das hatte der TE ja schon entschieden, wenn er die MwSt ziehen will.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon Manfred » Fr Aug 28, 2026 17:24

Owendlbauer hat geschrieben:Wenn man aber später vom FA als Liebhaberbetrieb eingestuft wird, zahlt man die zurückerstattete MwSt schön brav wieder ans FA.


Das ist ein Missverständnis. Die Umsatzsteuererstattung setzt nur eine Umsatzerzielungsabsicht voraus.
Bei der Liebhaberei geht es um die Frage, ob Gewinne erzielt werden. Gelingt das nicht, können rückwirkend vorher geltend gemachte Verluste aus dieser Tätigkeit aberkannt werden, was zu hohen Nachzahlungen führen kann.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon Owendlbauer » Fr Aug 28, 2026 20:08

@Manfred
Danke für die Richtigstellung. Naja war ja noch nicht in dieser Situation.

Im Falle einer Betriebsaufgabe gleich aus welchen Gründen werden auch die Anlagegüter entnommen werden müssen..., sofern sie eben nicht abgeschrieben sind.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon langholzbauer » Fr Aug 28, 2026 20:39

Das ist das nächste Damoklesschwert auch bei erfolgreichen Betrieben.
Auch erfolgreich auf Restbuchwert 1€ abgeschriebene Anlagegüter müssen bei Aufgabe zum Marktwert versteuert entnommen werden.( Stichwort stille Reserven aufdecken)
Das ist bei vielen aufgebenden Betrieben ein Problem, wenn sie ihre Inventarlisten nicht rechtzeitig bereinigt haben.
Als Beispiel fragte das FA einen Kollegen, was aus den 30 Jahre alten Scheekette geworden ist, die schon längst verschlissen verschrottet und wieder ersetzt waren.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon Manfred » Fr Aug 28, 2026 20:44

Owendlbauer hat geschrieben:@Manfred
Danke für die Richtigstellung. Naja war ja noch nicht in dieser Situation.

Im Falle einer Betriebsaufgabe gleich aus welchen Gründen werden auch die Anlagegüter entnommen werden müssen..., sofern sie eben nicht abgeschrieben sind.


Die Feststellung der Liebhaberei beendet in der Regel nicht die Unternehmereigenschaft.
Das heißt, der Betrieb und seine gewählte Umsatzsteuerregelung bleiben erstmal bestehen.
Er kann nur Verluste und Abschreibungen nicht mehr steuerlich geltend machen.
Die stillen Reserven werden für den Zeitpunkt des Eintritts der Liebhaberei festgeschrieben.
Die Umsatzsteuerpflicht bei Verkauf des Anlagevermögens wird man evtl. durch einen Wechsel zur Kleinunternehmerregelung vermeiden können.
Dabei ist aber die Vorsteuerberichtung nach § 15 a UStG zu berücksichtigen.
Bei Haltezeiten von weniger als 5 Jahren bei Maschinen und weniger als 10 Jahren bei Gebäuden muss evtl. zeitanteilig gezogene Umsatzsteuer zurückerstattet werden.
Wird das Anlagevermögen später verkauft, sind Gewinne daraus als nachträgliche Gewerbeeinnahmen zu versteuern.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon michael2005 » Sa Aug 29, 2026 7:40

Fast korrekt.
Nur mit den Stillen Reserven nicht.
Diese sind bein Verkauf auch nicht Gewinnsteuerpflichtig, bei Liebhaberrei, da es dort kein Anlagevermögen gibt.
Da interessiert das FA nicht was du kaufst.
Warum auch, es wurde ja nichts abgeschrieben von Gewinnen.
Die Diffenzierung gibt es nur, wenn aus einen Betrieb ein Liebhaberrei nicht Rückwirkend wird.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon Manfred » Sa Aug 29, 2026 8:20

michael2005 hat geschrieben:Fast korrekt.
Nur mit den Stillen Reserven nicht.
Diese sind bein Verkauf auch nicht Gewinnsteuerpflichtig, bei Liebhaberrei, da es dort kein Anlagevermögen gibt.
Da interessiert das FA nicht was du kaufst.
Warum auch, es wurde ja nichts abgeschrieben von Gewinnen.
Die Diffenzierung gibt es nur, wenn aus einen Betrieb ein Liebhaberrei nicht Rückwirkend wird.


Da liegst du falsch. Die stillen Reserven im Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei werden festgeschrieben.
Wenn dieser Zeitpunkt auf den Tag der Gründung gelegt wird, gibt es natürlich keine stillen Reserven, weil es auch noch keine Abschreibungen gab.
Wird die Liebhaberei erst nach Jahren festgestellt, wird für den Übergang aber oft ein späterer Zeitpunkt festgelegt.
Wenn zu dem festgelegten Zeitpunkt dann z.B. ein zu 70% abgeschriebener Traktor vorhanden war, wird dessen Marktwert zu dem Zeitpunkt geschätzt und die Differenz aus geschätztem Marktwert und Buchwert als stille Reserve festgeschrieben.
Wenn der Traktor also z.B. für 50.000 Euro netto gekauft wurde, und zum Zeitpunkt X noch mit 15.000 Euro in den Büchern stand, der Marktwert aber auf 30.000 Euro geschätzt wird, dann wird eine stille Reserve von 15.000 Euro festgeschrieben.
Wenn der Traktor dann später irgendwann verkauft wird, müssten unabhängig vom tatsächlichen Verkaufspreis die dann aufgedeckten 15.000 Euro stille Reserve als nachträglicher Gewerbegewinn versteuert werden.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon michael2005 » Sa Aug 29, 2026 17:19

Nein und das bestätigst fu dich gerade selbst.
Es wird die Stille Reserve festgelegt.
Daher wichtig immer das Anlagevermögen zu bereinigen.
Beim späteren verkauf interessiert nur die Stille reserve wie angemerkt im letzten von dir.
Davor sprachst du von Wertsteigerung.
Die ist egal, Stille reserve zählt.
Auch da bereinigt aber auch jeder die Bücher rechtzeitig.
Keiner wird abgeschriebene Maschinen für 1 Euro lange stehen lassen.
Aber da muss jeder selbst schauen wie das funktioniert.

Umsatzsteuer Gebäude kann ich nichts sagen. Aber haltedauer ust erstattung habe ich nichts dazu gehört.
Wichtig sind im Forst Stille reserven an Eigentum, diese hoch zu nehmen für solche Fälle.
Das verhindert eine Liebhaberrei, sowie böse Überraschung beim Verkauf der erlöses.

Wenn jemand ein schlechtes Grundstück. Sagen wir für 1 HA 500ü bezahlt, forstet es auf für 5000;- sollte man sich da überlegen wie man abschreibt. Ich würde den Grundstückswert hoch nehmen.

Edit: du meinst die dauer Für das ust Modell die haltedauer.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon Manfred » Sa Aug 29, 2026 17:44

michael2005 hat geschrieben:Nein und das bestätigst fu dich gerade selbst.
Es wird die Stille Reserve festgelegt.
Daher wichtig immer das Anlagevermögen zu bereinigen.
Beim späteren verkauf interessiert nur die Stille reserve wie angemerkt im letzten von dir.
Davor sprachst du von Wertsteigerung.
Die ist egal, Stille reserve zählt.


Du hast recht. Das war falsch formuliert.

Manfred hat geschrieben:Wird das Anlagevermögen später verkauft, sind Gewinne daraus als nachträgliche Gewerbeeinnahmen zu versteuern.


Es hätte heiße müssen, das ehemalige Anlagevermögen und die festgeschriebenen stillen Reserven daraus.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon Owendlbauer » Di Sep 01, 2026 15:40

Manfred hat geschrieben:
Owendlbauer hat geschrieben:Im Falle einer Betriebsaufgabe gleich aus welchen Gründen werden auch die Anlagegüter entnommen werden müssen..., sofern sie eben nicht abgeschrieben sind.

Die Feststellung der Liebhaberei beendet in der Regel nicht die Unternehmereigenschaft

Das hab ich aber auch nicht behauptet, s. o.
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Re: Im Nebengewerbe einsteigen zum Lohnspalten mit SSA!?

Beitragvon langholzbauer » Mi Sep 16, 2026 10:40

Ecoboost hat geschrieben:Servus,

man kann sich auch alles schönreden.
Ich denke jeder weiß von uns wie sich die Spritpreise in Zukunft entwickeln werden.
Meine Meinung ist weg mit der verbastelten Kiste.
Stelle dir mal ehrlich die Frage ob Du damit glücklich wirst? Wenn das schon so anfängt, ich hätte da kein gutes Gefühl und vor allem keine Freude damit.
Wer weis wie viele da schon Hand angelegt haben um den vermeintlich zu optimieren!?
Noch hast vielleicht die Möglichkeit den zurück zu geben, mit jede Stunde wo du noch drauf fährst wird das ganze nicht leichter.

Gruß

Ecoboost

Ich antworte besser hier.

Für jemanden, der noch nie mit einem eigenen Schlepper wirklich Geld verdiente, hast du sehr viel Meinung zum Thema eines Praktikers???
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