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Aktuelle Zeit: So Nov 02, 2025 1:46
Forstjunior hat geschrieben:Da soll nochmal wer sagen, dass selbst in der kleineren Landwirtschaft nichts mehr verdient sei. p.s. Wie kann man von Fendt nur auf NH umsteigen?=
Marian hat geschrieben:Das Bauen, ist eine Lust
schoadl hat geschrieben:Servus .
Das ist Teilweise erzwungen.
Den für mein 2019 errichtetes Wohnhaus bin ich verspflichtet das alte 2 Jahre nach Bezug des neuen Ab zu reißen es ist sogar ein Zwangsgeld Fest gesetzt bei nicht Erfüllung . Somit steht der Stall auf einer Seite offen . Also hätten wir so und so eine Baustelle anfangen müssen .
Mfg schoadl
Abreissen muss man es nicht, man kann es auch umnutzen. So ist mein Kenntnisstand. Bin ich richtig informiert?schoadl hat geschrieben:Servus .
Das ist Teilweise erzwungen.
Den für mein 2019 errichtetes Wohnhaus bin ich verspflichtet das alte 2 Jahre nach Bezug des neuen Ab zu reißen es ist sogar ein Zwangsgeld Fest gesetzt bei nicht Erfüllung . Somit steht der Stall auf einer Seite offen . Also hätten wir so und so eine Baustelle anfangen müssen .
Mfg schoadl

schoadl hat geschrieben:Servus .
Das ist Teilweise erzwungen.
Den für mein 2019 errichtetes Wohnhaus bin ich verspflichtet das alte 2 Jahre nach Bezug des neuen Ab zu reißen es ist sogar ein Zwangsgeld Fest gesetzt bei nicht Erfüllung . Somit steht der Stall auf einer Seite offen . Also hätten wir so und so eine Baustelle anfangen müssen .
Mfg schoadl

Marian hat geschrieben:Nicht durcheinander würfeln.
Wenn zu wenig Wohnraum vorhanden ist kann ein Altenteil oder ein Betriebsleiter Haus genehmigt werden. Von der Baugenehmigung ist der Altbestand nicht betroffen.
Wird jedoch ein Ersatzbau genehmigt geht mit der Baugenehmigung auch eine Abrissverfügung einher.
Das soll Zersiedelung des ländlichen Raumes unterbinden. Es gibt Fälle wo der Altbestand umgenutzt werden darf bei begründeten Bedarf. Darf aber nie wieder Wohnraum werden.
) und jetzt baut er noch ein Häuschen dazu. Da war vorher gar nix...
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