Ihr dichtet euch mal wieder was zusammen. Fakt ist, dass man im Jagdkataster die Grundstücksbewegungen sieht. Wer und wieviele qm jemand verkauft und gekauft hat. Ist ja auch was, wenn man schon mal lesen kann wieviele Auswärtige Grundstücke in der Gemeinde besitzen und nicht unbedingt daran hängen.
Vielleicht seit ihr irritiert weil ich nicht deutlicher in der Vergangenheitsform geschrieben habe. Natürlich kann man erst nach Eintrag ins Grundbuch auch ins Jagdkataster geschrieben werden.
Als Mitglied einer JGS habe ich natürlich das Recht auf die Auszahlung meines Jagdpachtes. Da kann die Versammlung beschließen was sie möchte.