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Jagdversammlung

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76 Beiträge • Seite 5 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon JuliaMünchen » Di Feb 23, 2016 9:30

Dann hast du nicht richtig aufgepasst oder bist zu faul zum nachschlagen: Die Bildung eines zweiten Jagdbogens braucht die Zustimmung der Jagdbehörde. Und im Gesetz heißt es auch: Die erforderliche Fläche für die Mindestgrößte eines Jagdbogens von 250 ha darf nicht durch Angliederung oder Abrundung eines anderen Jagdbogens entstehen! Also es geht nicht einfach so! Ein Jagdpachtvertrag muss auch von der Jagdbehörde abgesegnet werden. Bis dahin darf der neue Jagdpächter dort nicht jagen!

Und noch was lieber Fassi, du schreibst ihr habt nur angestellte im Landratsamt welche höheren, gehobenen und mittleren Dienst schieben....höherer Dienst, gehobener Dienst und mittlerer Dienst ist eine Laufbahnbezeichnung für Beamte, zu mindest bei uns hier in Bayern. Wir haben sogar Regierungsräte, Oberinspektoren usw. Die einfachen Schreiberlinge heißen bei uns Kreisangestellte.

Ich diskutiere jetzt über den Bericht von tr. Was jetzt irgendwo in Hessen gemacht wurde mag ja alles seine Richtigkeit haben, aber bei der Darstellung von tr hakt es gewaltig.

Die Jagdverwaltung ist vor einer Jagdgenossenschaftsversammlung über die Tagesordnung zu informieren und die Ergebisse der JGV muss der Behörde innerhalb 4 Wochen mitgeteilt werden. § 7 und § 8 Mustersatzung für Jagdgenossenschaften in Bayern. Der Jagdbehörde ist jederzeit zutritt zur JGV zu gewähren.

Ich bin ja Mitglied von mehreren Jagdgenossenschaften und durfte bisher nur einmal eine Neuverpachtung miterleben. Nach der Versammlung wurden die Stimmzettel mit dem Protokoll versiegelt und dann zur Jagdbehörde gebracht.
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon tj » Mi Feb 24, 2016 13:42

JuliaMünchen hat geschrieben:Mir kanns ja wirklich wurst sein, aber ich glaub die Geschichte nicht.

Meine liebe Julia,
was Du glaubst und was nicht, ist nicht relevant. Ich könnte jetzt den ganzen Schriftverkehr hier einstellen, aber ich bin zu faul um alle Namen unkenntlich zu machen. Warum krakeelst Du hier herum, wenn Du`s nicht glaubst ?
[quote="yogibaer"]Man kann eine Gemeinschaftsjagd in 2 Bögen teilen bevor ein neuer Pachtzyklus enststeht.
Bundesjagdgesetz § 11
[quote]
Das ist nicht notwendig, da wir bereits 2 Bögen haben
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon JuliaMünchen » Mi Feb 24, 2016 13:45

Du schreibst doch selbst, dass die Fläche für zwei Jagdbögen nicht gereicht hätte und ihr deshalb 7 ha von einer Eigenjagd dazu bekommen müsstet. Und das geht in Bayern nicht . Dann bleibt das ein Bogen und wird nicht geteilt!
Ich "krakel" hier rum weil ich glaube es besser zu wissen und mir das Spaß macht! Das Jagdgesetz kenn ich aus dem FF und wenn dann weiß ich wo ich nachschlagen muss.
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon tj » Mi Feb 24, 2016 13:49

02.13
Neuverpachtung von zwei Jagdbögen in Summe von 506 Ha ab 04.13
2 Bewerber bieten auf jeweils einen Jagdbogen, JP auf beide und zahlt auch mehr €/Ha
JP bekommt den Zuschlag. Da die Fläche für die 2 Jagdbögen nicht gereicht hätte bekam man die Zusage von einer angrenzenden Eigenjagd von 7 Ha zur Überlassung . Da aber komplett an JP verpachtet wurde (1 Vertrag) war dies nicht mehr nötig. Im Pachtvertrag (erstellt von SV) jedoch waren diese 7 Ha noch aufgeführt.

Nach Kataster hätte die Fläche schon gereicht, aber der ist aus den 70ern, man wollte auf Nr.sicher gehen.
Da habe ich mich etwas schlecht ausgedrückt. Es waren schon immer 2 Bögen.
Mea culpa
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon JuliaMünchen » Mi Feb 24, 2016 14:06

Wenn du von der Eigenjagd dazupachten würdest, dann müssten die Zupachtfläche von der Eigenjagd über 81 ha betragen und die Restfläche auch mindestens 81 ha!

Google mal nach: "Vortrag bei der Versammlung des Arbeitsgemeinschaft der Jagdgenossen am 17.04.2012 im Gasthaus Meyer in Mockenlohe über die Jagdverpachtung.

Warum soll sich bei der Katasterfläche was ändern? Ist so viel Land zum befriedeten Bezirk verbaut worden??? Warum läuft der Pachtvertrag nur 3 Jahre?
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon tj » Mi Feb 24, 2016 14:44

Wo hast Du 3 Jahre gelesen ?
Da Du es scheinbar ganz genau wissen willst: Die Eigenjagd hat 135 Ha. Die 7 Ha. sind nur ein schmaler Zipfel von ca. 100 - 300m breite, auf 3 Seiten von der Genossenschaft angrenzend und für die EJ sehr schwer bejagdbar.
Eigenjagd in Bayern 81,755 Ha.
Ich dachte Du kennst die so gut aus.
Zuletzt geändert von tj am Mi Feb 24, 2016 15:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon sauigel » Mi Feb 24, 2016 15:01

Macht ihr ein Geschiss um die Verpachtung und den Pachtzins .
Bei uns wird schon ewig an ortsansässige Jäger verpachtet ,der Pachtzins ist niedrig ,die Reviere sind nix Besonderes ,nur Schwarzwild und Rehwild .
Durch die Nähe zu einer kleinen Großstadt und die dichte Besiedelung der Gegend kann man allerdings oft auch beim Ansitz den Nutten bei der Arbeit zusehen . :mrgreen:
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon yogibaer » Mi Feb 24, 2016 15:12

Ich kann mich irren, glaube aber das bei 02.13 der erste und gravierendste Fehler gemacht wurde.
1. Bei einer Neuverpachtung sollte das Jagdkataster auf den neuesten Stand sein.
2. Eine Neuverpachtung bedarf der Beschlußfassung der Genossenschaftsversammlung und hat eine Laufzeit von mindestens 9 Jahren.
3. Auch wenn EIN Bieter für beide Jagdbögen den Zuschlag erhält werden für beide Jagdbögen getrennt Pachtverträge abgeschlossen.

zu 1.) Wenn die Fläche eines Jagdbogens (Stichtag Abschluß des Vertrages) kleiner ist als im Vertrag angegeben kann das u. U. zu einer Kündigung des Vertrages durch den Pächter kommen.

04.15
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen. Einer der Tagesordnungspunkte: Pachtpreisreduzierung von 20%. Die 7 Ha. so wird JP zugesichert, werden vollzogen.Der Brief von 01.15 wird verschwiegen, stattdessen wird JP die Möglichkeit gegeben seine Sicht darzulegen. JP nutzt das sehr geschickt und verbreitet seine fantasievollen Thesen mit Hilfe einer rhetorischen Meisterleistung, einer sehr gut hergestellten PPS- Datei und einen Beamer. Ergebnis seiner Ausführungen: ca. 100 Ha seiner Pachtfläche sind nicht bejagdbar. Lösungsvorschlag von JP: Pachtpreisreduzierung von 20% oder kostenlos die 50 Ha. aus der Eigenjagd. Mit Müh und Not (10 Stimmen, 30 Ha.) konnte von tj und US verhindert werden das der Antrag von JV u. SV von der Versammlung angenommen wurde.

Wie schafft man das bei rund 500 ha Fläche oder waren da nur 19 Jagdgenossen mit insgesamt 59 ha vertreten.
Gruß Yogi
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon JuliaMünchen » Mi Feb 24, 2016 17:50

Du schreibst Neuverpachtung 02.13.... und 02 bis 05. 2015 Pacht läuft ja noch bis 3.16

Wahrscheinlich hab ich öfters deinen Bericht durchgelesen als du! Und glaub mir, wenn ich was behaupte dann ist das richtig und von mir nachgeschlagen worden!

Es sind so viele Formfehler deiner Jagdgenossenschaft drin welche gar nicht passieren können weil die Jagdgenossenschaften alle von der Jagdbehörden "beraten" werden!

Wenigstens Jogi verfolgt die Sache.
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon tj » Mi Feb 24, 2016 21:19

yogibaer hat geschrieben:Ich kann mich irren, glaube aber das bei 02.13 der erste und gravierendste Fehler gemacht wurde.
1. Bei einer Neuverpachtung sollte das Jagdkataster auf den neuesten Stand sein.
2. Eine Neuverpachtung bedarf der Beschlußfassung der Genossenschaftsversammlung und hat eine Laufzeit von mindestens 9 Jahren.
3. Auch wenn EIN Bieter für beide Jagdbögen den Zuschlag erhält werden für beide Jagdbögen getrennt Pachtverträge abgeschlossen.

zu 1.) Wenn die Fläche eines Jagdbogens (Stichtag Abschluß des Vertrages) kleiner ist als im Vertrag angegeben kann das u. U. zu einer Kündigung des Vertrages durch den Pächter kommen.

04.15
Jahreshauptversammlung der Jagdgenossen. Einer der Tagesordnungspunkte: Pachtpreisreduzierung von 20%. Die 7 Ha. so wird JP zugesichert, werden vollzogen.Der Brief von 01.15 wird verschwiegen, stattdessen wird JP die Möglichkeit gegeben seine Sicht darzulegen. JP nutzt das sehr geschickt und verbreitet seine fantasievollen Thesen mit Hilfe einer rhetorischen Meisterleistung, einer sehr gut hergestellten PPS- Datei und einen Beamer. Ergebnis seiner Ausführungen: ca. 100 Ha seiner Pachtfläche sind nicht bejagdbar. Lösungsvorschlag von JP: Pachtpreisreduzierung von 20% oder kostenlos die 50 Ha. aus der Eigenjagd. Mit Müh und Not (10 Stimmen, 30 Ha.) konnte von tj und US verhindert werden das der Antrag von JV u. SV von der Versammlung angenommen wurde.

Wie schafft man das bei rund 500 ha Fläche oder waren da nur 19 Jagdgenossen mit insgesamt 59 ha vertreten.
Gruß Yogi


1. lasst Ihr alle 9 Jahre einen neuen Kataster machen ?
2. habe ich was anderes behauptet ?
3. Nein, muss nicht
zu 1. nur wenn mehr als 10% Entgeldminderung, keine Kündigung
wie schaft man das? gemeint sind 10 Stimmen und 30 Ha. mehr als 50% der Anwesenden
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon tj » Mi Feb 24, 2016 21:35

@Julia
Du schreibst Neuverpachtung 02.13.... und 02 bis 05. 2015 Pacht läuft ja noch bis 3.16

auch schon erkannt, tolle Leistung

Und glaub mir, wenn ich was behaupte dann ist das richtig und von mir nachgeschlagen worden!
siehe die 81 Ha.

Es sind so viele Formfehler deiner Jagdgenossenschaft drin welche gar nicht passieren können weil die Jagdgenossenschaften alle von der Jagdbehörden "beraten" werden!
Da hast Du vermutlich sogar ausnahmsweise Recht (Formfehler) aber Beratung gibt es nur auf Wunsch (kein Wunsch = keine Beratung)

Im übrigen hat das alles nichts mit der eigentlichen Problematik zu tun.
Der Jagdpächter hat einfach eine rechtswidrige Teikündigung ausgesprochen um die Genossen zu erpressen und Vorstandschaft hat darauf monatelang nicht reagiert.

Ja es klingt nach Gebr. Grimm, aber es sind die traurigen Tatsachen. Ich werde mich jetzt nicht mehr dazu äußern, erst wieder nach den 10 03.

mfg tj
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon Fassi » Mi Feb 24, 2016 22:01

weil die Jagdgenossenschaften alle von der Jagdbehörden "beraten" werden!


Nur wenn die Behörde nicht ausgelastet ist oder die zuständigen Personen Interesse an dem Thema haben. ansonsten bleibts bearbeitungsmässig an der Oberfläche im absoluten Mussbereich. Da geht einiges durch, wie gesagt, Ermessensspielraum.

Gruß
PS: Unser Revier besteht auch aus 80ha Staatswald und zusätzlichen 30ha ausgegliederter Genossenschaftsfläche (auch wenn die mittlerweile nur noch einer Person gehört), um vernünftige, abgerundete Reviere zu bekommen. Das übrgens auch nicht erst seit wirs gepachtet haben, sondern seit Jahrzehnten.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon JuliaMünchen » Do Feb 25, 2016 6:04

Also wenn ich einen Acker meistbietend verpachte und nach einem Jahr kommt der neue Pächter und sagt, sorry es wächst nicht soviel wie erwartet, der Pachtpreis müsste reduziert werden. Dann würde sehr laut lachen! Eurer Jagdvorstand braucht auf solche Forderungen gar nicht reagieren. Wenn euer JP keine Eigentumsflächen in der Genossenschaft hat, darf er nur auf Antrag bei der Versammlung anwesend sein.

Die untere Jagdbehörde ist zu den JGV einzuladen und zu informieren. Jagdpachtverträge, Protokolle der JGV Versammlung, Revierabrundungen, Angliederungen, Abschusspläne, Streckenlisten und und und müssen der UJB mitgeteilt werden. Wenn keine Einladungen, Pachtverträge usw. eingereicht werden kommt das Amt schon von selber.
Mich wundert auch, dass nicht wenigstens ein paar informierte Personen wie z.B. Bürgermeister oder sein Stellvertreter oder ein angestellter der Gemeine/Stadt bei euren wichtigen Versammlungen aufgetaucht ist. Gemeinde/Stadt ist doch auch mit den Wegen usw. Jagdgenosse!

Wie du schreibst hat euer JP am 03.14 einen Brief an Hegeringleiter und untere Jagdbehörde geschrieben. Spätestens jetzt muss der Stein ins Rollen gebracht worden sein. tr war schon höchstpersönlich bei der Jagdbehörde, hat einen Anwalt eingeschaltet, ist zum BBV gegangen. Mir erzählst du nicht das die alle nicht auf euer Jagdgenossenschaftsstückel gekommen sind. Wenn es das so in dieser Form gäbe.

@fassi: also unsere UJB ist sehr pingelig: da habe ich mal mitbekommen dass ein Jagdpächter auf der Streckenliste "sonstige Enten" 10 Stück eingetragen hatte. Daraufhin bekam er mächtig Ärger mit der UJB weil außer den Stockenten alle Entenarten ganzjährig geschont sind.

Und nochmals zur Angliederung von Fläche zum Jagdbogen: Der Jagdbogen darf nicht erst dadurch seine Mindestgröße von 250 Hektar erreichen. Was ich auch erst gestern gelesen habe: Wird die Fläche von einer Eigenjagd zu einer Jagdgenossenschaftsbogen angegliedert darf natürlich die Mindestgröße der Eigenjagd nicht unterschritten werden und die zugeordete Fläche zum Jagdbogen muss auch mehr als die Mindestgröße einer Eigenjagd haben.
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon Fuchse » Fr Feb 26, 2016 22:57

Aktuelles Jagdkataster ist ein muss bei Neuvergabe.
Wir haben aktuell das Problem das einer unserer 4 Reviere nur noch 249 ha hat. In Abstimmung mit der Jagdbehörde kein Stress, da ja eh alle 4 Bögen neu vergeben werden. Dann alle 4 von 260 bis 340 ha haben.
Unsere Jagdgenossenschaft pflegt das miteinander mit den Jägern, wir suchen keinen Krieg. 2,50€/ha.
TJ das mit der Abstimmung mit zu wenig anwesenden sollte ungültig sein.
Gruß Robert
https://www.landluft.bio/de/
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Re: Jagdversammlung

Beitragvon Schwegler » Do Mär 24, 2016 9:14

Hallo

Wie gehts weiter??

Gruß
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