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Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Ein interessanter Schwerpunkt der immer mehr an Bedeutung gewinnt und in einem Landwirtschaftsforum nicht fehlen sollte.
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74 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon Ferengi » Fr Mär 06, 2015 23:30

MrSpock hat geschrieben:... entspricht eigentlich nicht ganz dem was ich unter Nettikette oder menschlichem Miteinander verstehe.




Ach, aber Verträge zu brechen, ja? :roll: :roll:

Wird die Düngung untersagt brechen die Erträge massiv ein.
Ergo verliert die Fläche für den Bewirtschafter massiv an Wert!

Das Einzige was du versuchen kannst ist den jetzigen Pächter zu fragen ob er Dünge- und Herbizidverzicht mitmacht, wenn du im Gegenzug komplett auf die Pacht verzichtest.

Elrohir hat geschrieben:... aber wenn du (um deiner Analogie zu folgen) Landwirtschaft per se mit Agrarchemie gleichsetzt, hast du nicht ganz begriffen, was Landwirtschaft ist.



Und wenn du Biolandbau mit Dünge- und PSM Verzicht gleichsetzt, dann hast DU nicht verstanden was Landwirtschaft ist.
Zuletzt geändert von Ferengi am Sa Mär 07, 2015 1:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon T5060 » Sa Mär 07, 2015 0:04

Das gibt das nächste große Problem : Verpächter die vom Tuten und vom Blasen keine Ahnung mehr haben, Unsummen Pacht wollen und dir vorschreiben, was auf den Flächen zu tun ist.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon Fassi » Sa Mär 07, 2015 0:23

Vorkaufsrecht gilt nur im Grundbuch eingetragen, alles andere ist zwar nett, aber egal.

Und ansonsten:

Not sure if troll.jpg
Not sure if troll.jpg (7.86 KiB) 3319-mal betrachtet


Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon Tinyburli » Sa Mär 07, 2015 4:11

Ich bin nicht verwundert, daß Du hier in einem so von Pächtern dominierten Forum Antworten bekommst, wie Du sie bekommst.
Wichtig ist, daß Du das Gespräch mit Deinem Pächter suchst.
Weiterhin mußt Du Deinem Herrn Pächter schriftlich schreiben, daß der Pachtvertrag mit Ende der Pacht auch definitiv endet.
Ansonsten gibt es da Fristen von z. B. 2 Jahren, um die sich der Vertrag vielleicht verlängern könnte. Ich weiß das nicht bestimmt, aber sei Dir sicher, daß das Dein Herr Pächter aus dem FF auswendig kann.
Mit freundlichen Grüssen
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon automatix » Sa Mär 07, 2015 9:30

Jupiter Jones hat geschrieben:Naja da hätte ich mal ne Frage zu, hat der Pächter kein vorkaufsrecht?
Emmy

nein, das ist ein Märchen.
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon automatix » Sa Mär 07, 2015 9:33

Ferengi hat geschrieben:
MrSpock hat geschrieben:... entspricht eigentlich nicht ganz dem was ich unter Nettikette oder menschlichem Miteinander verstehe.




Ach, aber Verträge zu brechen, ja? :roll: :roll:

Wird die Düngung untersagt brechen die Erträge massiv ein.
Ergo verliert die Fläche für den Bewirtschafter massiv an Wert!

Das Einzige was du versuchen kannst ist den jetzigen Pächter zu fragen ob er Dünge- und Herbizidverzicht mitmacht, wenn du im Gegenzug komplett auf die Pacht verzichtest.

Elrohir hat geschrieben:... aber wenn du (um deiner Analogie zu folgen) Landwirtschaft per se mit Agrarchemie gleichsetzt, hast du nicht ganz begriffen, was Landwirtschaft ist.



Und wenn du Biolandbau mit Dünge- und PSM Verzicht gleichsetzt, dann hast DU nicht verstanden was Landwirtschaft ist.


nachdem der Pächter da ja mit der offensichtlich illegalen Unterverpachtung mit guten Beispiel voranging....

@spock: wenn du wert auf gute Nachbarschaft legst, dann gehst du zum aktuellen Pächter und sagst, daß du nicht willst, daß er die Fläche weiterverpachtet - dann siehst schon, wie er reagiert und ob er sie wirklich unbedingt bis Vertragsende haben will. Alternativ könntest du ihm ein vorzeitiges Pachtende mit einem kleinen finanziellen Zuckerl schmackhaft machen.
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon Mad » Sa Mär 07, 2015 9:51

Elrohir hat geschrieben:
speeder hat geschrieben:
... Dann frag in einem Idealistenforum, und nicht hier. Oder würdest du in einem Veganerforum fragen, wie man Hühner schlachtet?

Verzieh dich, Bauernh*****!


Hab ich die Ironie-Tags jetzt übersehen oder meinst du diesen Bullshit im Ernst ? Ich rätsele zwar noch, welche Beleidigung du angedeutet hast, aber wenn du (um deiner Analogie zu folgen) Landwirtschaft per se mit Agrarchemie gleichsetzt, hast du nicht ganz begriffen, was Landwirtschaft ist.


Uh, Eigentor. :lol:
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Kreuzschiene hat geschrieben:Wenn es bei Raps in Richtung 7 Tonnen Ertrag geht, ist Lager meist nicht zu vermeiden. Ich spreche da leider aus Erfahrung.
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon JueLue » Sa Mär 07, 2015 10:17

Ich weiss garnicht, warum hier 2 Seiten geschrieben werden, die Lage ist doch sehr einfach...

MrSpock hat geschrieben:Hallo Leute,

Wir konnten glücklicherweise etwa 8.000 qm Wiese in unmittelbarer Nähe unseres Hauses kaufen. Die Wiese wurde 2012 vom Verkäufer bis 2018 für Pferdehaltung verpachtet. Wir wollen die Wiese nach Ablauf der Pacht selber für unsere Pferde nutzen, möglichst schon eher.


möglichst schon eher:

- Kauf bricht keinen Pachtvertrag (es sei denn, es steht explizit im Pachtvertrag), von daher ist auch unerheblich, was in deinem Kaufvertrag steht.
- du kannst versuchen, deinem Pächter eine Entschädigung anzubieten, damit er dir die Flächen eher zurückgibt.

Nach den ersten Gesprächen mit dem augenblicklichen Pächter stellt sich nun heraus, dass die Wiese stellenweise unterverpachtet war und zur Wiesenpflege auch Pflanzenschutzmittel und Dünger eingesetzt wurde. Wir sind aber Idealisten und wollen das nicht. (Ich weiß, ich weiß, Profis unter Euch stöhnen bereits und sagen: Immer diese Bio-Heinis, aber so ist es nun mal, wir wollen das nicht).


- wenn im Pachtvertrag nicht anders vereinbart, ist alles erlaubt, was guter fachlicher Praxis entspricht.
- auch hier wäre wie schon erwähnt gegen Entschädigung (Pachtverzicht?) eine Regeleung denkbar.


Frage 2: Kann ich dem Pächter untersagen, dass er die Wiese unterverpachtet?



Wenn nichts über unterverpachten im Vertrag steht: Definitiv Ja.
Allerdings, willst du das als Grund für einen Hebel für eine Kündigung nutzen, sind da relativ hohe Hürden vor. Z.B. ist die Frage, ob es wirklich eine Unterverpachtung, oder nur eine Bewirtschaftung durch Andere ist.

Insgesamt kann man also sagen: Auf juristischem Weg schlechte Karten (und das ist auch gut so), auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen kann man wenn beide Seiten einverstanden sind natürlich alles machen.

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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon CarpeDiem » Sa Mär 07, 2015 11:49

Bezüglich der Pachtsachen machen die hiesigen Foristen, nämlich als Pächterforum, ihrem Ruf alle Ehre. Das geht nach dem Motto, alle Rechte dem Pächter, der Eigentümer hat keine. Bei dieser Sachlage würde ich mir als Käufer einen guten RA suchen und dem bisherigen Pächter, untersagen mit Hinweise auf die vorgefundene gesetzwidrige Unterverpachtung, die Pachtsache weiter zu nutzen. Dann muss doch der bisherige Pächter klagen, Kostenvorlagen leisten, Beweise erbringen usw., usf. Das wird er in aller Regel nicht tun.
Wenn man so manches Posting in Pachtdingen liest, dann hat der Eigentümer gar keine Rechte mehr!
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon MrSpock » Sa Mär 07, 2015 12:00

Faszinierend die Antworten bisher (wie Mr. Spock sagen würde)

Aber ein paar Dinge wollen wir hier doch erst mal festhalten:
Niemand will hier bestehende Pacht-Verträge brechen.
Niemand will hier irgendjemand um seine Lebensgrundlage bringen.
Niemand will hier durch exorbitante Pachterlöse reich werden.
Niemand will hier den Ertrag einer Wiese erheblich schmälern. Wir reden über 8.000 qm, nicht über 20 Hektar
Und eine grundsätzliche Diskussion über biologische und konventionelle Landwirtschaft soll hier auf keinen Fall geführt werden. Da gibt es sicherlich kompetenter Menschen als mich.
Ich will 2 Dinge: Die Wiese soll nicht unterverpachtet werden. Das dürfte machbar sein
Ich will die Wiese nach Ablauf des Pachtvertrages selber nutzen, und dann will ich ein Gelände vorfinden, das möglichst wenig Chemie im Boden hat. Und das wird schwierig werden….


CarpeDiem hat das in meinen Augen völlig richtig gesehen. Der Pächter scheint alle Rechte zu haben, der Verpächter aber gar keine. Und das ist in meinen Augen nicht in Ordnung.



Mr. Spock
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon kaltblutreiter » Sa Mär 07, 2015 12:13

Ich will die Wiese nach Ablauf des Pachtvertrages selber nutzen, und dann will ich ein Gelände vorfinden, das möglichst wenig Chemie im Boden hat. Und das wird schwierig werden….


Du solltest Dir aber darüber im Klaren sein, daß IMMER "Chemie im Boden" vorhanden ist.
Was Du meinst, sind PSM, ich weiß schon. Bei sachgemäßer Anwendung ist das aber das kleinere Übel im Vergleich z. B. zu Ampfer-verseuchten Pferdeweiden. Und die kriegst Du (zumindest bei uns hier) garantiert bei "Nur-Pferde-Beweidung", wenn Du nichts dagegen unternimmst.

Wenn Dein Pächter nach guter fachlicher Praxis handelt (wovon ja bei Pferdehaltern auch nicht immer unbedingt auszugehen ist :? ), dann sei froh, daß er Deine Wiese in Ordnung hält.
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon Qtreiber » Sa Mär 07, 2015 12:21

CarpeDiem hat geschrieben: Bei dieser Sachlage würde ich mir als Käufer einen guten RA suchen und dem bisherigen Pächter, untersagen mit Hinweise auf die vorgefundene gesetzwidrige Unterverpachtung, die Pachtsache weiter zu nutzen. Dann muss doch der bisherige Pächter klagen, Kostenvorlagen leisten, Beweise erbringen usw., usf.

Wenn dann der Pächter die Fläche verliert und der Eigentümer sie selbst bewirtschaftet, endet das möglicherweise mit durchgeschnittenen Zaunbändern, geklauten Weidezaungeräten, ausgebüxten Pferden etc. etc..
CarpeDiem hat geschrieben: Dann muss doch der bisherige Pächter klagen, ....... Beweise erbringen

"Beweise" für was ? Dass er KEINE Unterverpachtung betrieben hat ? Ich dachte immer, die Beweislast sei andersrum.......
MrSpock hat geschrieben:Der Pächter scheint alle Rechte zu haben, der Verpächter aber gar keine.

Das ist natürlich deine Sicht der Dinge (
MrSpock hat geschrieben:Und das ist in meinen Augen nicht in Ordnung.
)
DU hast das Recht, eine Unterpachtung zu verbieten (so sie denn wirklich stattgefunden hat) und DU hast das Recht, eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung deiner Flächen zu verlangen. Und NOCH fällt die konventionelle Bewirtschaftung unter das, was man so bezeichnet (ob dir das gefällt oder nicht).
Im übrigen bin ich der Meinung, dass ich hier ENDLICH gelöscht werden möchte.
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon T5060 » Sa Mär 07, 2015 12:23

Einen erfahrenen Pächter runterzuklagen, dauert mit den richtigen Anwälten so gut 9 Jahre.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon Elrohir » Sa Mär 07, 2015 13:02

T5060 hat geschrieben:Einen erfahrenen Pächter runterzuklagen, dauert mit den richtigen Anwälten so gut 9 Jahre.

Es geht um 8000qm Land. Betrachtet man den möglichen potentiellen Gewinn aus der Bewirtschaftung dieser Fläche, wird kein Landwirt, der ein wenig betriebswirtschaftlichen Sachverstand hat, hier das Risiko einer langjährigen und teueren gerichtlichen Auseinandersetzung eingehen.
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Re: Kann man dem Pächter etwas verbieten?

Beitragvon Ferengi » Sa Mär 07, 2015 13:05

MrSpock hat geschrieben:...und dann will ich ein Gelände vorfinden, das möglichst wenig Chemie im Boden hat. Und das wird schwierig werden….



Nach solchen Aussagen hat sich jedwede Diskussion erledigt.
Denn ganz offensichtlich hast du NULL Ahnung von Landwirtschaft.

Und mit Fakten war verblendeter Ideologie noch nie beizukommen! :roll: :roll:
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