julius hat geschrieben:Gilt das schon ?
https://www.bundestieraerztekammer.de/p ... ebuehr.php
Das soll in dem Link schon 1 Jahr gelten aber mein TA hat letztes Jahr am Wochenende glaub ich keine 60 Euro brutto Zuschlag und keine doppelte Gebühr bei mir verlangt. Weiss aber nicht mehr genau.
Bezahlt ihr den Zuschlag schon ? Das wäre dann immer nachts, Feiertag und Sonntag diese 60 Euro Zuschlag und die doppelten Behandlungskosten ?
Ja wir zahlen das schon ein Jahr. Jeden Tag von 18 Uhr bis 8 Uhr morgens und Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr. Zur Krönung fährt der TA jetzt nur noch eine Morgentour also bist Abends immer im Zuschlagbereich.
Da überlegst dir wirklich 3 mal ob das Tier jetzt Abends noch eine Behandlung braucht oder ob das Fieber evtl doch nicht so hoch ist das es bis am nächsten Morgen noch geht. Und dann jedes mal das Gejammer mit "Ohne Antibiogramm geht das normal nicht".
Nächstes Jahr tritt ein neues Arzneimittelgesetz in Kraft da wirds dann noch aufwendiger und schwieriger mit Tierschutz hat das ganze System nichts mehr zu tun.