Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Okt 15, 2025 19:57

Länderfinanzausgleich in Deutschland

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
151 Beiträge • Seite 1 von 11 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 11
  • Mit Zitat antworten

Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Neo-LW » Mo Sep 06, 2021 3:45

Moin,

mal eine Verständnisfrage.

Ich weiß, daß im Länderfinanzausgleich ingesondere die Stadt-Staaten profitieren.
Zudem gibt es einen Bonusfaktor für die Anzahl der Bürger dort.

Beim Länderfinanzausgleich zählen die Ausgaben der Länder.

Wie ist das aber, wenn z.b. der Finanzsenator in Bremen auf die Idee kommt,
Gold und Edelsteine anzukaufen.
Dann wäre das ja eine Ausgabe.
Ist die ausgleichsfähig ?

Zusatzfrage:
Was ist mit dem Vermögen der einzelnen Länder ?
Ndrs. besitzt z.B. ein beträchtliches Aktienpaket VW.
Geht das im Wert (nicht die Dividenden) irgendwie ein ?


Olli
Chief Executive Officer of Agriculture
Neo-LW
 
Beiträge: 9559
Registriert: So Feb 19, 2012 1:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Zement » Mo Sep 06, 2021 6:11

Gruß Moin Olli.


nicht als Zitat gekennzeichneten Text aus dem Link gelöscht
Falke


https://de.m.wikipedia.org/wiki/L%C3%A4 ... zausgleich
.
Finanzausgleich zwischen den LändernBearbeiten

Den horizontalen Finanzausgleich unter den Ländern regelt Art. 107 GG. Im Grundsatz gilt für die den Ländern zufließenden Steuererträge nicht mehr das Prinzip des „örtlichen Aufkommens“, sondern es wird im Verhältnis der Einwohnerzahlen verteilt: Die Steuererträge aus der Einkommensteuer stehen dem Land zu, in dem der Steuerschuldner lebt; die Steuererträge aus der Körperschaftsteuer stehen dem Land zu, in dem die zu besteuernde wirtschaftliche Leistung erbracht wurde. Eine Ausnahme bildet der Länderanteil an der Umsatzsteuer: Bis zu einem Viertel des Länderaufkommens kann vorab den besonders finanzschwachen Ländern zugewiesen werden. Der Länderfinanzausgleich wurde intensiviert: Die Steuerkraft ausgleichsberechtigter Länder sollte auf 95 % statt bisher 91 % des Länderdurchschnitts angehoben werden.

Die Zerlegung nach dem Wohnsitz benachteiligt – im Nachhinein gesehen – die Stadtstaaten mit ihren hohen Einpendlerquoten, weil der Anteil der Lohnsteuer aufgrund der kalten Progression besonders in der ersten Hälfte der 1970er Jahre überdurchschnittlich angestiegen ist. Während er 1950 noch ein Fünftel des Steueraufkommens ausmachte und der Umsatzsteueranteil ein Viertel, lag er 1973 bei zwei Fünfteln und der Umsatzsteueranteil bei 16 %. Heute hat sich die Relation auf mehr als ein Drittel bzw. ein knappes Viertel des Steueraufkommens eingependelt.[8] Durch die Einwohnerwertung erfahren sie einen gewissen Ausgleich. Die Klausel zum Umsatzsteuervorwegausgleich, die 1969 ins Grundgesetz eingeführt wurde, gewann nach der deutschen Wiedervereinigung mit der Einführung eines gesamtstaatlichen Finanzausgleichs 1995 Bedeutung: Der Bund wies im Rahmen des ersten Solidarpaktes den Ländern sieben Umsatzsteuerprozentpunkte zu, die über diese Bestimmung in die besonders finanzschwachen ostdeutschen Länder flossen.

Die Finanzverfassung wurde aufgrund der Klagen mehrfach in einzelnen Punkten angepasst, hat aber doch nach dieser Reform über 40 Jahre Bestand gehabt und auch die fiskalische Integration der neuen Länder erlaubt. 2013 reichten Bayern und Hessen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Nach der 2017 beschlossenen Neuregelung zogen sie ihre Klage zurück.[9][10]
AusgleichsmechanismenBearbeiten

Der Länderfinanzausgleich im weiteren Sinne bestand aus drei Stufen: Umsatzsteuervorwegausgleich, Länderfinanzausgleich im engeren Sinne (i. e. S.) und allgemeine Bundesergänzungszuweisungen. Die Ausgleichsstufen waren in der gesetzlich vorgeschriebenen Reihenfolge anzuwenden. Insbesondere ist der Ausgleich unter den Ländern (horizontaler Finanzausgleich) strikt von Leistungen des Bundes an die Länder (vertikaler Finanzausgleich) zu trennen. Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne ist der bekannteste Bestandteil dieses Gesamtsystems:

Horizontaler Finanzausgleich
Umsatzsteuervorwegausgleich
Länderfinanzausgleich im engeren Sinne
Vertikaler Finanzausgleich
Bundesergänzungszuweisungen

Der Finanzausgleich basierte auf dem Maßstäbegesetz (MaßstG)[11] und dem Finanzausgleichsgesetz (FAG)[12]. Beide wurden im Jahr 2001 verabschiedet und waren seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Dabei sollte das Maßstäbegesetz als längerfristig geltende, die verfassungsrechtlichen Vorgaben konkretisierende Grundlage dienen, während das FAG die aktuell geltenden Berechnungsschritte des Ausgleichsmechanismus vorgab. Mit dieser ungewöhnlichen Konstruktion entsprach der Gesetzgeber Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 11. November 1999.[13] Da das MaßstG und das FAG mit Ablauf des 31. Dezember 2019 außer Kraft traten, lief das geltende Umverteilungssystem 2019 aus; ebenso wie der Solidarpakt II für den Aufbau Ost.

Bevor der Länderfinanzausgleich einsetzt, sind zunächst die Steuern, die Bund und Ländern gemeinsam zustehen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer), zwischen den beiden Ebenen aufzuteilen. Ausgangspunkt der eigentlichen Ausgleichsmechanismen ist dann das örtliche Aufkommen der Länder. Nach Art. 107 Abs. 1 GG sind damit die in den Finanzämtern der Länder vereinnahmten Steuern, korrigiert durch die Zerlegung, zu verstehen.
UmsatzsteuervorwegausgleichBearbeiten

Vom Umsatzsteueranteil der Länder wurden maximal 25 % dazu verwendet, die Finanzkraft der schwachen Länder der durchschnittlichen Finanzkraft aller Länder anzunähern. Bei einem großen Abstand zur durchschnittlichen Finanzkraft wurden zunächst 95 % des Unterschiedsbetrages ausgeglichen, mit zunehmender Annäherung an den Durchschnitt sank die Ausgleichsintensität degressiv auf 60 %. Der Rest des Aufkommens wurde entsprechend der Anzahl der Einwohner auf die Bundesländer verteilt.
LänderfinanzausgleichBearbeiten

Der Länderfinanzausgleich im engeren Sinne bestand in Ausgleichszahlungen reicherer Bundesländer (Geberländer) an ärmere Bundesländer (Nehmerländer). Die Ausgleichspflichtigkeit ergab sich aus einem Vergleich der sogenannten Ausgleichsmesszahl mit der Finanzkraftmesszahl.
AusgleichsmesszahlBearbeiten

Sie bildete ab, was ein Land an Einnahmen erzielt hätte, hätten seine Einnahmen den durchschnittlichen Einnahmen der Länder je Einwohner entsprochen. In die Berechnung wurden aber verschiedene Gewichtungsfaktoren einbezogen (s. u.). Die Finanzkraftmesszahl hingegen stellte die tatsächlichen Einnahmen gemäß Kameralistik des Landes dar.

Im Einzelnen wurde die Ausgleichsmesszahl berechnet, indem zuerst die Summe der Steuereinnahmen aller Bundesländer und der auf das Fördern von Erdöl und Erdgas erhobenen Förderabgaben durch die (gewichtete) Einwohnerzahl aller Bundesländer dividiert werden. Dann wurden für jedes Land diese durchschnittlichen Einnahmen je Einwohner mit der Einwohnerzahl des betreffenden Landes multipliziert. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass den Stadtstaaten sogenannte „veredelte Einwohner“ zugebilligt wurden, d. h. bei ihnen muss die Einwohnerzahl noch mit 1,35 multipliziert werden (Stadtstaatenprivileg). Dann mussten noch die Steuereinnahmen der Gemeinden aller Bundesländer durch die (gewichtete) Einwohnerzahl aller Bundesländer dividiert werden und mit 0,64 und der Einwohnerzahl des Bundeslandes multipliziert werden, für das die Ausgleichsmesszahl berechnet werden soll. Hierbei war bei der Einwohnerzahl allerdings wieder zu beachten, dass die Einwohnerzahl der Stadtstaaten mit 1,35 multipliziert werden musste, außerdem hatten folgende Bundesländer veredelte Einwohner: Mecklenburg-Vorpommern: 1,05; Brandenburg: 1,03; Sachsen-Anhalt: 1,02. Addierte man die Ergebnisse aus den beiden Teilrechnungen, erhielt man die Ausgleichsmesszahl.
FinanzkraftmesszahlBearbeiten

Sie errechnete sich aus der Summe der tatsächlichen Einnahmen des jeweiligen Landes aus Steuern und der für das Fördern von Erdöl und Erdgas erhobenen Förderabgabe sowie aktuell 64 % der von den Gemeinden des jeweiligen Landes erhobenen Steuern.

Ein Land war ausgleichsberechtigt, wenn die Ausgleichsmesszahl größer als die Finanzkraftmesszahl war. In diesem Fall erhielt das Nehmerland Zuweisungen der Geberländer, die technisch über den Bund als Zahlstelle abgewickelt wurden. Zur Bemessung der Ausgleichszahlungen wurde ein dreigeteilter, teilweise linear-progressiver Tarifverlauf angewendet. Erreichte ein Nehmerland mehr als 93 % der durchschnittlichen Finanzkraft, sank die Ausgleichsintensität deutlich ab. Eine Mindestausstattung finanzschwacher Länder wurde dadurch nicht garantiert.

Die ausgleichspflichtigen Länder mussten von ihrem Überschuss einen progressiv wachsenden Anteil abgeben. Auch dieser Teil wurde mit dem dreigeteilten Tarifverlauf, der für die Nehmerländer gilt, berechnet. Die maximale Abschöpfung von 75 % wird bei den über 121 % des Durchschnitts liegenden Teilen des Steueraufkommens erreicht. Von den gesamten Überschüssen eines Landes werden maximal 72,6 % abgeschöpft.

Zur Verbesserung der Anreizwirkung, eigene Steuereinnahmen zu steigern, war ein Prämienmodell vorgesehen. Danach wurden deutlich überdurchschnittliche Steigerungen des Steueraufkommens aus dem Ausgleichsmechanismus herausgenommen, verblieben also vollständig bei dem jeweiligen Land.

Weitere Klauseln stellten sicher, dass Beiträge und Leistungen identisch sind.
Bundesergänzungszuweisungen (BEZ)Bearbeiten

Bundesländer, deren Finanzkraft auch nach dem Länderfinanzausgleich im engeren Sinne noch unter 100 % des Länderdurchschnitts liegt, erhielten zudem Bundesergänzungszuweisungen aus dem Bundeshaushalt. Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen wurden gewährt, wenn die Finanzkraft eines Landes nach LFA i. e. S. unter 99,5 % des Länderdurchschnitts blieb. Der Fehlbetrag wurde dann zu 77,5 % ausgeglichen.




Servus
Zuletzt geändert von Zement am Mo Sep 06, 2021 8:54, insgesamt 1-mal geändert.
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
Zement
 
Beiträge: 12875
Registriert: Sa Jan 21, 2006 14:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Neo-LW » Mo Sep 06, 2021 6:37

Moin.

Wikipedia kopieren kann jeder.

Die Fragen zu beantworten, ist da schon schwieriger.


Olli
Chief Executive Officer of Agriculture
Neo-LW
 
Beiträge: 9559
Registriert: So Feb 19, 2012 1:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Neo-LW » Mo Sep 06, 2021 9:03

Moin,

man könnte auch noch weiter fragen.

Berlin weigert sich, das Tempelhofer Feld zu bebauen.
Da könnte man ja riesige Einnahmen aus Grundveräußerung generieren.

Berlin weigert sich aber, die Fläche zu verkaufen.

Frage:
Werden diese nicht generierten Einnahmen beim Länderfinanzausgleich abgezogen ?


Olli
Chief Executive Officer of Agriculture
Neo-LW
 
Beiträge: 9559
Registriert: So Feb 19, 2012 1:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Zement » Mo Sep 06, 2021 9:06

Neo-LW hat geschrieben:Frage:
Werden diese nicht genrierten Einnahmen beim Länderfinanzausgleich abgezogen ?

Nein würde nicht. → siehe Wiki
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
Zement
 
Beiträge: 12875
Registriert: Sa Jan 21, 2006 14:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon julius » Mo Sep 06, 2021 9:37

Bayern hat doch alle Jahre wieder ganz Deutschland finanziert mit diesem Ausgleich.
Da wurde Bayern immer bestraft das sie gut gewirtschaftet haben.
Da sollte Bayern aus Deutschland austreten. :mrgreen:

Bayern ist die größte karitative Einrichtung Deutschlands

https://www.handelsblatt.com/politik/de ... fbYRxC-ap5
Bayern ist die größte karitative Einrichtung Deutschlands – zumindest im Bereich der Finanzpolitik. Im vergangenen Jahrzehnt hat der Freistaat sage und schreibe 50,7 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich gezahlt.
julius
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Neo-LW » Mo Sep 06, 2021 9:46

Moin,

ja, das ist bekannt.

Bremen, Berlin, etc. ruhen sich auf den Subventionen aus.

Das war in der Frühzeit der USA auch so.
Der Finanzminister Halilton meinte, daß ein Staatenfinanzausgleich die Union stärken würde.
Seine Worte: Es ist Cement für die Union.

Leider hatten die Nordstaaten irgenwann keine Lust mehr,
die Südstaaten zu sponsern.

Ergebnis: Bügerkrieg

Danach war SCHLUSS mit Finanzausgleich.
Jetzt muss jeder US-Bundesstat allein zurecht kommen.
Wie in der Schweiz. Kein Kanton subventioniert den anderen.


Olli
Chief Executive Officer of Agriculture
Neo-LW
 
Beiträge: 9559
Registriert: So Feb 19, 2012 1:21
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon DWEWT » Mo Sep 06, 2021 9:54

julius hat geschrieben:Bayern hat doch alle Jahre wieder ganz Deutschland finanziert mit diesem Ausgleich.
Da wurde Bayern immer bestraft das sie gut gewirtschaftet haben.
Da sollte Bayern aus Deutschland austreten. :mrgreen:


Bayern steht wirtschaftlich gut da, das ist gar keine Frage. Wann und von wem wurden denn dazu die Weichen gestellt? Wie hoch ist der Anteil an diesem wirtschaftlichen Erfolg, durch in anderen Bundesländern gut ausgebildete zugewanderte Neu-Bayern? Bayern ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil an nationalen Migranten. Würden die von heute auf morgen in ihre Heimat zurückkehren, läge Bayern danieder. Also, pflegt sie gut die Neu-Bayern; zu unser aller Wohl! :)
DWEWT
 
Beiträge: 10032
Registriert: So Aug 08, 2010 11:24
Wohnort: Vierländereck/ST/Nds/Bbg/MV
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon DMS » Mo Sep 06, 2021 12:06

Die Länder treffen ihre finanziellen Entscheidungen selbständig, Finanzierungshoheit. Wenn Beteiligungen angeschafft werden, machen und dürfen die das. Falls dann im Haushalt Geld fehlt, wird Geld dann zugewiesen von den starken Ländern. Würde man das Verhindern wollen, müsste man ja den Haushalt - und damit die Ausgaben - von den Zahler(n) genehmigen lassen, völlig undenkbar hier. Bei Städten gibt es das aber, klamme Städte müssen den Haushalt genehmigen lassen. Wenn man groß genug ist, hat man Narrenfreiheit. Italien beispielsweise hat während der C.-Krise Zuschüsse -also Geldschenkungen- erhalten, damit haben die ihre Staatskonzerne unterstützt (Finanzierungsfreiheit!). Für (angebliche) Partnerschaften gilt ja immer, prüfe mit wem du dich bindest, gerecht ist doch vieles nicht mehr.
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
DMS
 
Beiträge: 2221
Registriert: Sa Okt 19, 2013 15:41
Wohnort: Nordostoberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon kontofux » Mo Sep 06, 2021 12:26

Wenn die Bayern so gut zahlen, wirtschaften und nachahmungswürdige Standpunkte vertreten..... :oops: wäre für m/w/d nicht vermittelbar, diesem Länderchef die Chance zum Oberhaupt eines ganzen Staates einzuräumen. Damit ist das NoGo "Söder for Kanzler" endlich allgemeinverständlich geklârt.
Wer weiss, was so einer von den "bequemen" Länden erwarten und einfordern könnte.
Dann doch lieber gar nichts und einen Laschet dazu.
Grüße aus Selkirk
Grüße aus Selkirk :lol:
Ave Contofux, lucrifacturi te salutant! Abducet praedam, qui occurit prior
Benutzeravatar
kontofux
 
Beiträge: 1485
Registriert: So Mär 29, 2020 9:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Isarland » Mo Sep 06, 2021 13:15

DWEWT hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Bayern hat doch alle Jahre wieder ganz Deutschland finanziert mit diesem Ausgleich.
Da wurde Bayern immer bestraft das sie gut gewirtschaftet haben.
Da sollte Bayern aus Deutschland austreten. :mrgreen:


Bayern steht wirtschaftlich gut da, das ist gar keine Frage. Wann und von wem wurden denn dazu die Weichen gestellt? Wie hoch ist der Anteil an diesem wirtschaftlichen Erfolg, durch in anderen Bundesländern gut ausgebildete zugewanderte Neu-Bayern? Bayern ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil an nationalen Migranten. Würden die von heute auf morgen in ihre Heimat zurückkehren, läge Bayern danieder. Also, pflegt sie gut die Neu-Bayern; zu unser aller Wohl! :)

Erst war die Arbeit da, dann kamen die Breissn. Einige sind zu gebrauchen...der Rest liegt darnieder, und nur zum meckern stänkern und wegen der schönen Landschaft hier.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
Isarland
 
Beiträge: 7578
Registriert: Mo Jul 08, 2019 17:37
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon tyr » Mo Sep 06, 2021 15:57

Isarland hat geschrieben:
DWEWT hat geschrieben:
julius hat geschrieben:Bayern hat doch alle Jahre wieder ganz Deutschland finanziert mit diesem Ausgleich.
Da wurde Bayern immer bestraft das sie gut gewirtschaftet haben.
Da sollte Bayern aus Deutschland austreten. :mrgreen:


Bayern steht wirtschaftlich gut da, das ist gar keine Frage. Wann und von wem wurden denn dazu die Weichen gestellt? Wie hoch ist der Anteil an diesem wirtschaftlichen Erfolg, durch in anderen Bundesländern gut ausgebildete zugewanderte Neu-Bayern? Bayern ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil an nationalen Migranten. Würden die von heute auf morgen in ihre Heimat zurückkehren, läge Bayern danieder. Also, pflegt sie gut die Neu-Bayern; zu unser aller Wohl! :)

Erst war die Arbeit da, dann kamen die Breissn. Einige sind zu gebrauchen...der Rest liegt darnieder, und nur zum meckern stänkern und wegen der schönen Landschaft hier.


Es waren wohl eher die Schlesier, Sachsen, Thüringer udn Sudetendeutsche, die mit ihren Firmen, und oft der gesamten Belegschaft, durch Vertreibung aus ihrer Heimat und Flucht vor den Kommunisten, sich in Süddeutschland, speziell in Bayern, niederließen, und große mengen KnowHow mitbrachten.
Nimm das Recht weg, was ist der Staat noch anderes als eine große Räuberbande. (Augustino von Hippo, 354 bis 430)
Unbedingter Gehorsam setzt bei den Gehorchenden Unkenntnis voraus.
tyr
 
Beiträge: 10305
Registriert: Do Jun 10, 2021 7:39
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Westi » Mo Sep 06, 2021 16:56

Nicht zu vergessen, dass Bayern auch sehr lange Zahlungsempfänger war…
Westi
 
Beiträge: 3889
Registriert: So Jan 08, 2017 19:26
Wohnort: Naturpark Soonwald-Nahe
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon Isarland » Mo Sep 06, 2021 17:04

Westi hat geschrieben:Nicht zu vergessen, dass Bayern auch sehr lange Zahlungsempfänger war…

Bayern hat insgesamt weniger bekommen, als wir jetzt pro Jahr zahlen.
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
Isarland
 
Beiträge: 7578
Registriert: Mo Jul 08, 2019 17:37
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Länderfinanzausgleich in Deutschland

Beitragvon tyr » Mo Sep 06, 2021 17:18

Isarland hat geschrieben:
Westi hat geschrieben:Nicht zu vergessen, dass Bayern auch sehr lange Zahlungsempfänger war…

Bayern hat insgesamt weniger bekommen, als wir jetzt pro Jahr zahlen.


Auch inflationsbereinigt?
Nimm das Recht weg, was ist der Staat noch anderes als eine große Räuberbande. (Augustino von Hippo, 354 bis 430)
Unbedingter Gehorsam setzt bei den Gehorchenden Unkenntnis voraus.
tyr
 
Beiträge: 10305
Registriert: Do Jun 10, 2021 7:39
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
151 Beiträge • Seite 1 von 11 • 1, 2, 3, 4, 5 ... 11

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], hb82, TS135A

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki