Naja , obwohl ich seit meinem ersten Beitrag hier im Thread "recht" habe wird bestimmt gleich wieder ein Beitrag ala "Geht dich nix an , hast doch nix bestellt etc." kommen
Kurz zur Sache.
Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht. Also muss jeder der klagen möchte selbst klagen. Dies läuft dann zivilrechtlich. Die Kosten des Verfahrens trägt vorerst der Klagesteller.
Für´s strafrechtliche ist die Polizei in Verbindung mit der Staatsanwaltschaft zuständig
Bezügl. den Hoffnungen von der Versteigerung noch was zu bekommen.
Wenn ein Haus versteigert wird kann man davon ausgehen das nach dem Termin nichts ausser Schulden übrigbleibt. Sicherlich könnte man unter ernormen Kosten einen Schuldtitel erlangen. Der ist 30 Jahre gültig. Naja , nicht wirklich da eine Privatinsolvenz oftmals nach 6-7 Jahren abgeschlossen ist...
Hakt die Kohle als Lehrgeld ab. MMn hat Thomas bereits bei bekanntgabe der Bankverbindung von seinen Geldproblemen gewußt. Seine Krankheit ? Na ja wer einmal lügt dem glaubt man nicht mehr

