Mir fehlt sicher noch viel um hier alles zu verstehen ?
Was ist ZA?
Gruß
Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 13:19
soppel01 hat geschrieben:Hallo Stamo,
den Satz erkläre mir bitte:
<<<<<1500€ kannst du ca. an Zuschüssen aktivieren, ohne groß etwas am Status quo zu ändern>>>>>>>>>>
Ohne groß etwas am Status quo zu ändern heißt,das ich die Zuschüsse auch als Hobbylandwirt bekomme???
Gruß
langholzbauer hat geschrieben:@ stamo
Und wenn der Betrieb dann rückwirkend aberkannt wird, dann ist für diesen auch keine Umsatzsteuererstattung möglich.
Was ist bitte daran großer (Hobbyholzer?)Unfug ?
Marian Pradler hat geschrieben:Steuervorteile im Rahmen von Rückerstattungen bei geltend machen von Verlusten etc sind nur bei Gewinnerzielungsabsicht möglich.
Pegasus_o hat geschrieben:Sehr wohl ist eine Hobbylandwirtschaft berechtigt, Vorsteuer zu ziehen...Entscheidend ist die Erzielung von Umsätzen.
R16 hat geschrieben:Pegasus_o hat geschrieben:Sehr wohl ist eine Hobbylandwirtschaft berechtigt, Vorsteuer zu ziehen...Entscheidend ist die Erzielung von Umsätzen.
Wie kommst Du darauf, dass Du die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen kannst? Da musst Du schon ein Gewerbe angemeldet haben, bzw. Optieren, damit du die Mehrwertsteuer geltend machen kannst, was im Gegenzug heißt, dass du die eingenommene MwSt. abführst. Ob Optieren im Forst geht, weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber in der Landwirtschaft schon.
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