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Landwirt im Nebenerwerb

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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61 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon soppel01 » Di Dez 12, 2017 17:29

Mir fehlt sicher noch viel um hier alles zu verstehen :cry: ?
Was ist ZA?
Gruß
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Di Dez 12, 2017 17:41

soppel01 hat geschrieben:Hallo Stamo,
den Satz erkläre mir bitte:
<<<<<1500€ kannst du ca. an Zuschüssen aktivieren, ohne groß etwas am Status quo zu ändern>>>>>>>>>>
Ohne groß etwas am Status quo zu ändern heißt,das ich die Zuschüsse auch als Hobbylandwirt bekomme???
Gruß


Es gibt keinen Unterschied zwischen Hobby und Nebenerwerb was die Prämienrechte angeht. Auf eine Unterscheidung zwischen Hobby und absoluter Vollprofi bestehen hier nur einige Holzer.
Du bist prämienberechtigt.

ZA sind Zahlungsansprüche. So werden die Prämienrechte genannt. Fassi hat das schon erklärt.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon take_it_1999 » Mi Dez 13, 2017 7:04

Hallo,

Soppel, darf man fragen wie alt Du bist? Weil unter Umständen kämst du als "Junglandwirt" noch ohne Geld zu bezahlen an Zahlungsansprüche ran.

Achso wenn du Hilfe benötigst, dann schreib mir mal ne private Nachricht. Ich bin auch aus dem LK Bautzen und habe mit den ganzen krimskrams "vielleicht schon zu viel" Erfahrung.

Gruß erstmal
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 14, 2017 22:56

Hallo,
Es gibt sehr wohl einen Unterschied zw. Nebenerwerb und Hobby(auch Liebhaberei genannt).
Und zwar beim Finanzamt.
Wer sich wirklich die Arbeit macht(oder machen lässt) und für einen sehr kleinen Betrieb Einnahmen -Überschußrechnung und Mwst.-Optierung rechnet und gut investiert, der kann nach einigen Jahren mit steuerlichen Verlusten unangenehme Post vom FA bekommen. Und wenn die dann rückwirkend mit "Liebhaberei" durchkommen, dann wollen sie auch manchmal Geld zurück haben.
Aber keine Angst!
So weit muß es nicht kommen.
Es gibt die Mwst.Pauschalierung und die 13a Est. Durchschnittssatzbesteuerung. Da lohnt eine genaue Buchführung bei 5 ha nicht. Der Gewinn nach 13a wird wol kaum die Freibeträge überstigen.

Zum Thema Betriebs- & ev. Umweltprämien muß sich jeder entsprechend seiner Gegebenheiten informieren.
Es gibt ja jetzt auch die "Kleinerzeugerregelung".
Ich gebe noch zu bedenken, daß Umwelt-Naturschutz-Gewässerschutz-und sonstige Fachrechte zwar auch ohne Prämienanträge einzuhalten sind. Aber mit jedem Antrag verpflichtet sich der Landwirt zur Einhaltung aller ihn betreffenden Vorschriften. Ab da steht er unter Generalverdacht und muß im Zweifel selbst seine Unschuld beweisen können. Ansonsten drohen je nach Schweere der Verstöße Abzüge, Rückzahlungen bis hin zu Anzeigen wegen Subvetionsbertug.
Ohne die Prämien gilt er bis zum Beweis irgendwelcher Anschuldigungen als Unschuldig.
Ob mann sich das wegen 5 ha, die mann auch so bewirtschaften kann, wirklich antuen will, sollte sich jeder selbst überlegen.

Ich persönlich würde lieber heute als morgen auf den ganzen INVEKOS-Scheiß verzichten. Leider bin ich auf Grund meiner Betriebsgröße schon durch Lieferbedingungen mit den Abnehmern zur Teilnahme verpflichtet. :cry:
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Fr Dez 15, 2017 7:04

Das lieber Langholzbauer ist z.T. großer (Hobbyholzer?)Unfug.

Die Gewinnerzielungsabsicht ist für die Umsatzsteueroptierung nämlich absolut total egal.

Für die Einkommenssteuer ist sie entscheidend, d.h. bei evtl. gesparten Steuern und späterer Einstufung als Liebhaberei, muss man zurückzahlen. Das FA wird aber sehr wahrscheinlich die Verluste nicht anerkennen und das ganze unter Vorbehalt laufen lassen.

Wer meint, dass er mit 13a besser fährt ohne EÜR hat absolut keinen Durchblick und sollte sich mit Tipps zurück halten. 13a macht nur Sinn, wenn man nebenbei eine EÜR (das kann man eigentlich selbst mit Excel machen, ist nun wirklich keine Kunst) erstellt und sieht, dass der Gewinn eigentlich über dem von 13a liegt - und das wird er eigentlich bei Mutterkühen nie sein.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon allgaier81 » Fr Dez 15, 2017 8:33

Moin,

an der Kleinerzeugerregleung kann man aber seit 2015 nicht mehr teilnehmen (nur im Erbfall).
Und wenn man jetzt kein "aktiver Landwirt" ist bekommt man doch keine Prämie oder?

https://www.landwirtschaftskammer.de/fo ... nhaber.htm
Gruß, allgaier
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon langholzbauer » So Dez 17, 2017 23:51

@ stamo
Deine Aussage:
...Für die Einkommenssteuer ist sie entscheidend, d.h. bei evtl. gesparten Steuern und späterer Einstufung als Liebhaberei, muss man zurückzahlen....

Ist genau das, worauf ich hinweisen wollte.
Und wenn der Betrieb dann rückwirkend aberkannt wird, dann ist für diesen auch keine Umsatzsteuererstattung möglich.
Was ist bitte daran großer (Hobbyholzer?)Unfug ?
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon Pegasus_o » Mo Dez 18, 2017 1:18

langholzbauer hat geschrieben:@ stamo

Und wenn der Betrieb dann rückwirkend aberkannt wird, dann ist für diesen auch keine Umsatzsteuererstattung möglich.
Was ist bitte daran großer (Hobbyholzer?)Unfug ?


Nun ja, das ist grober Unfug, weil die Unternehmereigenschaft (Erstattung UST) gar nichts mit der Gewinnerzielung zu tun hat. Sehr wohl ist eine Hobbylandwirtschaft berechtigt, Vorsteuer zu ziehen...Entscheidend ist die Erzielung von Umsätzen. Allein wenn nachgewiesen wird, daß das "Unternehmen" ausschließlich private Zwecke verfolgt (z.B. Landwirtschaft indem das Reitpferd der Ehefrau gehalten wird und sonst nix) kann das FA auch die Unternehmereigenschaft bezweifeln.

Gruß
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon Marian » Mo Dez 18, 2017 9:29

Steuervorteile im Rahmen von Rückerstattungen bei geltend machen von Verlusten etc sind nur bei Gewinnerzielungsabsicht möglich. Dient die Lw Tätigkeit dem Selbstzweck bzw bist du nicht interessiert ernst zu nehmende Gewinne, die du später auch versteuern musst, zu erzielen. Gilt das ganze als Liebhaberei. In die Sparte will der Fiskus, Kleinbetriebe gern haben. Ich weiß was für n hikhak das ist bei anfänglich negativen Bilanzen in der Unternehmensgründung.

Gruß
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon Pegasus_o » Mo Dez 18, 2017 14:35

Marian Pradler hat geschrieben:Steuervorteile im Rahmen von Rückerstattungen bei geltend machen von Verlusten etc sind nur bei Gewinnerzielungsabsicht möglich.


Bitte trenne sorgfältig zwischen Umsatzsteuer und Einkommensteuer, sonst wird das schnell falsch.

Gruß
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon R16 » Mo Dez 18, 2017 14:53

Pegasus_o hat geschrieben:Sehr wohl ist eine Hobbylandwirtschaft berechtigt, Vorsteuer zu ziehen...Entscheidend ist die Erzielung von Umsätzen.


Wie kommst Du darauf, dass Du die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen kannst? Da musst Du schon ein Gewerbe angemeldet haben, bzw. Optieren, damit du die Mehrwertsteuer geltend machen kannst, was im Gegenzug heißt, dass du die eingenommene MwSt. abführst. Ob Optieren im Forst geht, weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber in der Landwirtschaft schon.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon Rhöner80 » Mo Dez 18, 2017 15:46

Hallo,

bei der Liebhaberei geht es um die Gewinnerzielungsabsicht. Wenn deine LuF als Liebhaberrein eingestuft ist kannst du deine Verluste nicht mehr in der EStE ansetzen.
Bei der Umsatzsteuer gilt die Einnahmenerzielungsabsicht.
Selbst wenn du in die Liebhaberrein eingestuft bist kannst du trotzdem weiterhin Optieren.
Da gibt es aber auch Einschränkungen.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Mo Dez 18, 2017 16:31

R16 hat geschrieben:
Pegasus_o hat geschrieben:Sehr wohl ist eine Hobbylandwirtschaft berechtigt, Vorsteuer zu ziehen...Entscheidend ist die Erzielung von Umsätzen.


Wie kommst Du darauf, dass Du die Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen kannst? Da musst Du schon ein Gewerbe angemeldet haben, bzw. Optieren, damit du die Mehrwertsteuer geltend machen kannst, was im Gegenzug heißt, dass du die eingenommene MwSt. abführst. Ob Optieren im Forst geht, weiß ich ehrlich gesagt nicht, aber in der Landwirtschaft schon.


Ja sicher geht das auch im Forst. Dass man dann auch USt auf das verkaufte Holz und den Eigenverbrauch abführen muss, wenn man die Vorsteuer für den geilen Rückewagen zieht, versteht sich von selbst.
Und um zu optieren schreibst du einfach formlos einen Brief ans FA. Das geht sogar in gewissen Fristen rückwirkend.
Da die Mehrheit der Holzer hier Hobbyholzer ist, sollte sich da bei dem einen oder anderen die Umsatzsteueroptierung lohnen.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon yogibaer » Mo Dez 18, 2017 18:58

Eine Optierung dürfte sich doch wohl für einen Hobbyschäfer auch lohnen wenn er in den Herdenschutz investiert.
Gruß Yogi
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Mo Dez 18, 2017 21:17

ja sicher mache ich das (allerdings ist davon das wenigste Herdenschutz, sondern der Rest der Landwirtschaft). Und dann bin ich auch noch so großzügig und teile mein Wissen mit den hobbyholzenden Freunden hier im Forum, obwohl einzelne Exemplare davon nur durch Beleidigungen negativ das größte Bundesland und ihren gesamten Hobbystand in den Dreck ziehen.

Und lieber Yogi, vielleicht hast du das ganze noch nicht so verstanden, aber Optieren lohnt sich nicht, wenn man in Peanuts investiert, sondern nur bei größeren Sachen.

Für einen kleinen Stromzaun z.B. mit 10 Euro Mwst im Preis lohnt der Aufwand nicht, aber für die oben im Beispiel genannte Raufe oder für den geilen Rückwagen mit 8000 € die man an Vorsteuer wieder bekommt, da lohnt das. Wer viele umsatzsteuerfreie Einnahmen hat oder ständig Geld in das Hobby steckt, der fährt mit dem Optieren besser. Wer wenig investiert, mit abgeschriebenen Sachen wirtschaftet und viele umsatzsteuerpflichtige Einnahmen hat, sollte lieber pauschalieren.

Umstellung ist rückwirkend bis zum 10.1. möglich:

https://www.topagrar.com/archiv/Umsatzsteuer-Ist-Optieren-die-bessere-Wahl-1587135.html
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