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Landwirt im Nebenerwerb

Fragen und Antworten rund um die Rindviehhaltung.
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61 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon yogibaer » Mo Dez 18, 2017 23:06

Leider, lieber stamo, kann ich es mir bei meiner "Hobbyholzerei" nicht aussuchen, ich unterliege der Regelbesteuerung.
Gruß Yogi
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon Fassi » Mo Dez 18, 2017 23:59

Mal ganz ehrlich, in der Größenordnung mit Dextern juckt der Steuerkram kaum. Außer man hat zuviel Geld. Wie gesagt, ich werkel in ner ähnlichen Größe, bis vor kurzem mit Schafen jetzt auch mit (Dexter)Rindern. Das Finanzamt hat mich vor 13 Jahren als Hobby eingestuft und will seitdem nix von mir haben. Und ehrlich gesagt, damit fahre ich eigentlich ganz gut. Größere Investitionen hab ich eh nicht, für den Kleinkram tuen es sowohl die alten Maschinen wie auch die Altgebäude. Belege habe ich bislang weder für Lohnarbeiten noch für die meisten Tiere (abgesehen von den Zuchtböcken auf Auktionen und einem Rind). Von daher juckt mich die Sache nicht, solange sich das Amt von sich aus nicht rührt und den Status ändert. Prämien und Fördergelder bekomme ich trotzdem, Grundstücksverkehrsgesetz ist bislang immer auf meiner Seite gewesen und selbst der Trecker ist nach wie vor befreit. Obs eine Neuanschaffung auch noch wäre sei mal dahin gestellt.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon Südheidjer » Di Dez 19, 2017 0:03

stamo hat geschrieben:Da die Mehrheit der Holzer hier Hobbyholzer ist,...

Stamo, bei aller Liebe, ich kann diese Aussagen mit "Hobbbyholzer"-Kram langsam nicht mehr hören (bzw. lesen). Lass die Leute doch ihre Holzwirtschaft betreiben wie sie wollen. Sei es im Kleine oder im Großen, sei es mit eigenem Rückewagen oder via Harvester, sei es nun auf 2 ha oder 2000 ha. Ist doch jedem sein eigenes Ding. Und wenn bei einigen Leuten hier der Jagdpächter einen Zoo angelegt hat, dann kann das auch sein. Ich hatte übrigens vor ca. 1,5 Jahren einen bayrischen "Aushilfs"Koch (quasi eine hochbezahlte "Feuerwehr"-Kraft weil ein Restaurant seinen Koch vergrault hatte) vor Ort. Der hat mir bestätigt, daß es in Bayern Revier gibt, bei denen man übers Rehwild quasi stolpert. Ich prüfe es nicht nach, ich bleibe in der Heide.
So, und jetzt vorn mir aus gerne wieder Infos zur Landwirtschaft im Nebenerwerb und dem "geliebten" Steuer-Schei.. drumrum.

Das Finanzamt wird zickig, wenn über Jahre mehr Verluste gemacht werden, als Einkünfte da sind. Dann gibts die Steuerbescheide auch immer unter Vorbehalt. An sich stört mich das, aber in der Forstwirtschaft wirtschaftet man anders, als im Ackerbau. Die Strategie auch zur Gewinnerzielung ist eher langfristig angelegt, nicht auf ein Wirtschaftsjahr. Ich klopp doch nicht Bäume um, damit das Finanzamt mal wieder Gewinne sieht, wenn Aussicht besteht, daß ich die selben Bäume Jahrzehnte später für einen besseren Preis verkaufen kann weil schlichtweg "wertiger".
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon Fuchse » Di Dez 19, 2017 0:18

Wie du einmal schriebst, ich umstrittener Kamerad ich bin.
So hallt es nun zurück, der Südheidjer lässt mich froh zu Bette gehen.
Gruß Robert
https://www.landluft.bio/de/
https://www.bauernjaeger.de/
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Di Dez 19, 2017 7:22

yogibaer hat geschrieben:Leider kann ich es mir bei meiner Hobbyholzerei nicht aussuchen, ich unterliege der Regelbesteuerung.

Aus was besteht denn deine Hobbyholzerei, wenn du dir das nicht aussuchen kannst? Die meisten Hobbyholzer hier mit den geilen Rückewagen werden sich das aussuchen können und mit der Regelbesteuerung besser fahren.

Heidjer, von mir aus kann jeder nach seiner Facon holzen. Ich kann es auch total verstehen, wenn man nach seiner Arbeit, z.B. in Außendienst mit langen Fahrtzeiten, als Ausgleich die Arbeit im Wald sucht und mit schöner Technik urmännlich Bäume umhaut und am Stammtisch über Jäger, Waldnachbarn und Spaziergänger meckert.
Das Problem ist aber, dass scheinbar viele Hobbyholzer meinen, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen. Hier im Faden kam ein total falscher Beitrag zur Umsatzsteuer mit einem sehr schlechten Tipp zur Besteuerung nach Durchschnittssätzen. Interessant oder bestätigend, dass der Beitrag von einem Holzer kam?
Das FA wird auch mit der langfristigen Arbeit im Forst und der Regelbesteuerung keine Probleme haben. Das klappt! Ich habe mal hier und da den Tipp gegeben, regelmäßig ein, zwei Bäume umzuhauen und zu verkaufen (oder zwei Kaninchen zu verkaufen), um mit dem Zoll und der grünen Nummer am Trecker keine Probleme zu haben.
Du kannst ohnehin alle 5 Jahre zwischen Regelbesteuerung und Pauschalierung wechseln.
"Wenn ich Waldbesitzer bin, dann bin ich auch für den Wald und was daraus wird verantwortlich und deshalb der Profi."
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon soppel01 » Di Dez 19, 2017 10:26

Hallo,
ich ahnte ja nicht,was ich hier mit meiner Frage für einen
Schlagabtausch inszeniert habe.
Meine Größenordnung und auch Ausstattung entspricht fast
exakt der von "Fassi".Für mich ist auch die Aussage zutreffend,
wenn ich vom FA als Hobby eingestuft werde und trotzdem
die Prämien und Förderung bekomme.Die Mehrwertbesteuerung
wird,wie ich hier herausgelesen habe,für mich keinen Sinn
machen.
Vielen Dank nochmals allen die so intensiv geholfen haben :) .
Gruß Lothar
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon yogibaer » Di Dez 19, 2017 11:53

@stamo, wenn ich einen Baum oder mehrere absäge und aufarbeite brauche ich ja dafür eine gewisse Zeit. Da Zeit bekanntlich Geld ist stelle ich den Auftraggeber eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. (oder auch nicht, bezogen auf die Märchensteuer). Leider falle ich nicht unter die Kleinunternehmerregelung da entweder mein Stundensatz zu hoch ist oder ich zu viele Stunden arbeite. Ist das nun Hobby oder steckt da eine Einnahmeerzielungsabsicht dahinter?
Deine Aussagen zum UStG in diesem Faden solltest du aber auch noch einmal überdenken.
Gruß Yogi
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Di Dez 19, 2017 12:22

yogibaer hat geschrieben:Deine Aussagen zum UStG in diesem Faden solltest du aber auch noch einmal überdenken.


In Bezug auf was?

Wenn du als großer Dienstleister arbeitest, ist klar, dass deine Arbeitszeit berechnet werden muss und mit USt versehen wird. Dann bist du aber auch scheinbar gewerblich und nicht land- oder forstwirtschaftlich unterwegs -also kein Hobbyholzer. Wenn hier aber der durchschnittliche Hobbyholzer mit gewaltiger Maschinenausrüstung im eigenen Wäldchen werkelt, sieht das anders aus.

Edit:
So wie ich das aus deinen Erklärungen verstehe, hast du entweder keine eigene LOF oder bist zu über 51.000 € als Dienstleister unterwegs.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon yogibaer » Di Dez 19, 2017 13:22

Umsatzsteuergesetz (UStG) § 18 Besteuerungsverfahren
(2) Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.

Wenn man es geschickt anstellt braucht man, im Fall "soppel", als Einsteiger nur max. 13 Voranmeldungen erstellen. Eh das Finanzamt etwas merkt können mehrere Jahre vergehen wenn sie nicht durch einen Zufall, wie bei mir, aufmerksam werden.
Man kann von der Besteuerung nach Durchschnittsätzen in die Regelbesteuerung wechseln und ist dann 5 Jahre daran gebunden, wechselt man dann wieder in die Durchschnittsbesteuerung kann man schon nach 1 Jahr wieder in die Regelbesteuerung wechseln.
Das UStG ist ein komplexes Ding und jeder der ein Unternehmen gründen will sollte sich das ausrechnen (lassen) wie er am besten wegkommt.
Gruß Yogi
edit: Nach den Maßgaben der BG reicht es gerade für einen Forstwirtschaftsbetrieb. Felder sind verpachtet und die Gärtnerei ist nur noch Hobby. Umsätze aus Gewerbe erziele ich mehr wie 17 500€ und die letzten Jahre weniger als 50 000€. Bleibe aber trotzdem bei der Regelbesteuerung. Ja, Trecker, Rückewagen, Seilwinde , Sägen und was man sonst noch braucht hab ich auch.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Di Dez 19, 2017 14:24

aha.

-und was ist davon jetzt anders als von mir geschrieben?

-warum bist du an die Regelbesteuerung gebunden? Gewerblich und kein LOF?!?

-was soll das FA im Fall "soppel" merken?
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon yogibaer » Mo Jan 15, 2018 22:25

Hier hast du deine Antwort, ich hatte gedacht du kommst selbst auf deine Fehler.
Du kannst zur Regelbesteuerung optieren.

Geht nicht bei Betriebseröffnung.
Dann musst du Umsatzsteuervoranmeldungen machen (erstmal ein Jahr monatlich,

Für das laufende und das folgende Kalenderjahr werden monatliche Voranmeldungen gefordert.
bis das FA merkt, dass sie bei dir nichts holen können.

Da mußt am besten selbst aktiv werden und das Finanzamt darauf hinweisen.

Ich bleibe bei der Regelbesteuerung weil ich nur sehr wenig Umsatzsteuer abführen muß.
Irgendwo hab ich mal geschrieben das sich das jeder selbst oder von anderen ausrechnen lassen sollte wie es am besten gehandhabt wird.
Reicht das aus, hab keine Lust noch mehr aus dem Nähkästchen zu plaudern.
Gruß Yogi
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Di Jan 16, 2018 12:21

yogibaer hat geschrieben:Hier hast du deine Antwort, ich hatte gedacht du kommst selbst auf deine Fehler.
Du kannst zur Regelbesteuerung optieren.

Geht nicht bei Betriebseröffnung.
Dann musst du Umsatzsteuervoranmeldungen machen (erstmal ein Jahr monatlich,

Für das laufende und das folgende Kalenderjahr werden monatliche Voranmeldungen gefordert.
bis das FA merkt, dass sie bei dir nichts holen können.

Da mußt am besten selbst aktiv werden und das Finanzamt darauf hinweisen.

Ich bleibe bei der Regelbesteuerung weil ich nur sehr wenig Umsatzsteuer abführen muß.
Irgendwo hab ich mal geschrieben das sich das jeder selbst oder von anderen ausrechnen lassen sollte wie es am besten gehandhabt wird.
Reicht das aus, hab keine Lust noch mehr aus dem Nähkästchen zu plaudern.
Gruß Yogi

Schade, dass du hier Behauptungen aufstellst und Krümel in den Raum wirfst, aber dann jeder Nachfrage ausweichst und keinen Nachweis erbringst.

Wo sollen meine Fehler sein? Ich finde keinen.
Warum kann man deiner Meinung nach bei einer Betriebseröffnung nicht mit der Regelbesteuerung starten? Das macht so gut wie jeder mit seinem Betrieb "Photovoltaik" zu zehntausenden in Deutschland. Du baust die PV-Anlage auf das Dach, lässt dir die 19% zurücküberweisen und schickst dafür 19% der Einnahmen an das FA. Ich sehe jetzt keinen Fehler bei mir, sondern bei dir. Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen. Für Fakten bin ich immer aufgeschlossen.

Das FA sieht von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen ab, wenn es da nichts zu holen gibt. Wenn die nach einem Jahr merken, dass sie mit dir keinen Gewinn machen, stellen sie dich um auf quartalsmäßige Zahlung. Das ist nicht dein Recht, aber das Recht des FA (und wir reden hier über Hobbybauern und Hobbyholzer, da ist i.d.R. nichts zu holen).

Am 18. und 19.12. schreibst du, dass du an die "Regelbesteuerung gebunden" bist. Gestern schreibst du, dass du "bei der Regelbesteuerung bleibst, weil...". Letzteres impliziert eine Freiwilligleit, die du am 19.12. ausschließt. Also ich sehe da bei deinen Äußerungen große Ungenauigkeiten. Es wäre schön, wenn du das konkretisierst oder deine Fehler findest und dazu stehst.

Edit: Ich sehe, dass du nachträglich in deinen Beiträgen geändert hast. Das verkompliziert eine sachliche Diskussion natürlich.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon yogibaer » Di Jan 16, 2018 13:04

yogibaer hat geschrieben:Reicht das aus, hab keine Lust noch mehr aus dem Nähkästchen zu plaudern.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Di Jan 16, 2018 13:12

Ich finde das wirklich schade. So kann man nicht wissen, ob hier fachlich richtiges oder nur Dampfplauderei von dir kommt.
Das Thema ist nämlich wirklich hilfreich für jeden, der seinen Hobbyhof oder seine Hobbyforstwirtschaft etwas optimieren möchte.
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Re: Landwirt im Nebenerwerb

Beitragvon stamo » Do Aug 02, 2018 15:16

Um das Thema noch einmal aufzugreifen und im Gegensatz zu den Dampfplauderern zu konkretisieren und bestimmt ist es für den ein oder anderen Hobbybauern oder Hobbyholzer interessant:
Mein Geschäftsjahr ist seit einem Monat rum und ich habe jetzt einen kleinen Überblick.
Abgeführt habe ich rund 300€ und vom FA gabs etwas mehr als 3000€ an Vorsteuer zurück.
Neben dem Sammelantrag sind die Umsatzsteuervoranmeldungen und -erklärung die lohnendsten Tätigkeiten meiner Hobby-Landwirtschaft.

Wenn man über den nächsten fetten Rückewagen nachdenkt, sollte man vor dem Kauf über die Regelbesteuerung nachdenken.
Zuletzt geändert von stamo am Di Sep 25, 2018 13:34, insgesamt 1-mal geändert.
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