Mit den Zahlungsansprüchen für die Prämie musst aufpassen. Die werden nächstes Jahr neu vergeben. Der der das Feld bewirtschaftet, bekommt sie. Andernfalls musst sie teuer kaufen.[quote][/quote]
Ich dachte, dass dafür bereits die am 01.01.2014 bewirtschaftete Fläche maßgeblich ist? Oder liege ich da falsch? Wäre gut, denn ich habe seit diesem Herbst einige verpachtete Äcker wieder in eigenbewirtschaftung.
Bzgl. der Besteuerung habe ich noch einige Anmerkungen: Bei einer Bewirtschaftung unter 20 ha wird man pauschal nach bewirtschafteter Fläche besteuert §13a EstG. Man hat jedoch die Möglichkeit seinen Gewinn durch Bilanz bzw. EÜR zu ermitteln. Entstehen hierbei Verluste, kann es sein, dass das Finanzamt Liebhaberei unterstellt und ein Steuerbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergeht. Dann wird über einen langen Zeitraum geprüft, ob tatsächlich Gewinne erwirtschaftet werden, wobei dabei auch die stillen Reserven berücksichtigt werden müssen. Ich bin beruflich in der Steuerberatung landwirtschaftlicher Betriebe tätig und habe persönlich noch keinen Fall erlebt, bei dem bei einem Mandanten von mir Liebhaberei nachgewiesen werden konnte.
Völlig seperat davon ist Umsatzsteuer bzw. KFZ Steuer zu betrachten, wo es nicht, wie bei der Einkommensteuer, auf eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern lediglich um eine Einnahmeerzielungsabsicht ankommt.
So kann beispielsweise ein Hobbylandwirt einen Schlepper für 50.000€ anschaffen, daraus die Vorsteuer holen und steuerfrei mit grüner Nummer faheren, obwohl er nur 1000€ Umsatz aus z.B. dem Verkauf von Streuobst erzielt und dies einkommensteuerrechtlich Liebhaberei ist, da die Gewinnerzielungsabsicht fehlt.