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Lasst es nicht soweit kommen!

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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85 Beiträge • Seite 6 von 6 • 1, 2, 3, 4, 5, 6
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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon Redriver » Di Okt 13, 2020 11:22

Hallo,
das mit Eigenverantwortung ist schon richtig und wer nicht ausgeschlafen hat sollte manche Dinge einfach nicht anfassen.
Was meiner Meinung nach auch noch zu vielen Vorschriften und Schutzmaßnahmen führt, sind die Schauermärchen die in so manchen Bericht stehen der an die BG geht. Oft wird da nicht geschrieben wie es wirklich war, sonder wie liest es sich am besten das im Nachhinein die wenigsten Fragen kommen und ich womöglich wegen meiner Dummheit keine Zahlungen erhalte. Wenn hier erhrlicher geschrieben würde wäre die ein oder andere Vorschrift und Regulierung gar nicht entstanden.
Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon Josch » Di Okt 13, 2020 12:26

Back Topic:

Traktoren usw. unterliegen zudem der Maschinenrichtlinie und die empfiehlt nicht nur, sondern schreibt vor, dass alle Schläuche jährlich geprüft werden. Schaut in eure Betriebsanleitungen, da steht es seit ein paar Jahren deutlich drin "mindestens dass eine Sichtprüfung durchzuführen ist". Wenn die Betriebsanleitung nichts dazu hergibt, muss jeder Unternehmer (das seid ihr alle) in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung vermerken, ob das für euer Equipment wichtig ist. Auch für Stationärmaschinen, Hydraulikaggregate oder auch einfach nur für den läppischen Holzspalter.

Für Hersteller gilt:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG [14] fordert im Anhang I unter Nr. 1.3.2 Abs. 4
und unter Nr. 1.5.3. In der DIN EN 982 [15] wird unter 5.3.4.3.2 gefordert:
- Wenn ein Schaden an einer Schlauchleitung eine Gefährdung durch Peitschen hervorruft, muss der Schlauch zurückgehalten oder abgeschirmt werden.
- Wenn ein Schaden an einer Schlauchleitung eine Gefährdung durch Austritt des Druckmediums hervorruft, muss der Schlauch abgeschirmt werden.

Falls Schutzmaßnahmen im Laufe der Jahre abhanden kommen, entsteht leider eine Grauzone, da Prüfungen durch BG oder andere Orgas das nicht konsequent betrachten (und auch nicht wissen können ob da mal was dran war). Daher sollte jeder im eigenen Interesse für Unfallvermeidung sorgen. Es geht hier nicht um "Wie macht man nur das Nötigste, um keine Strafe zu bekommen" sondern um die Erhaltung der eigenen Gesundheit, die der Familie und der Angestellten!

Gesamtthema "Hydraulikschläuche" extrem gut beschrieben und begründet z.B. hier http://hydroass.de/015_Hydraulikschlauch-auswechseln.pdf
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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon Wiedy » Di Okt 13, 2020 17:15

kerby499 hat geschrieben:Der Aufruf an sich ist natürlich richtig, dies in Frage zu stellen ist extrem schwierig. Trotzdem halte ich es nicht für richtig
sowas zu posten. Ich möchte auch keine Posts wie:

- Fahrt nicht schneller als erlaubt ( jedes Jahr sterben tausende Menschen im Straßenverkehr )
- Hört auf zu rauchen ( jeden Jahr sterben tausende an Lungenkrebs )
- Tragt beim Arbeiten mit der Trennscheibe eine Brille ( jedes Jahr kommen tausende zum Augenarzt wegen Splitter im Auge )
- Lauft nicht unter der Schwinge vom Frontlader her

etc.... Alles völlig richtig, aber trotzdem brauche ich keinen der mich dauernd daran erinnert.


Ich finde nicht, dass es ein Schaden ist so etwas zu posten. Vielleicht gibt es Nutzer in diesem Forum, die sich vorher schlicht und einfach dieser Gefahr nicht bewusst waren, gerade im Hobbybereich. Inzwischen hat doch schon bald jeder Kleintraktor eine Hydraulikanlage, die jenseits von 150Bar arbeitet, oder einfach der Hochdruckreiniger, da ist's doch genau so.

Wenn sich schon irgendjemand mehr Gedanken drüber macht, als Vorher, oder sich dadurch ein Unfall vermeiden lässt, war das schon ein Erfolg.


Es steht einem Jeden frei, diesen Thread einfach zu ignorieren, wenn es ihn nicht interessiert

Grüße
Andi
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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon Schoofseggl » Di Okt 13, 2020 18:02

Josch hat geschrieben:Back Topic:

Traktoren usw. unterliegen zudem der Maschinenrichtlinie und die empfiehlt nicht nur, sondern schreibt vor, dass alle Schläuche jährlich geprüft werden. Schaut in eure Betriebsanleitungen, da steht es seit ein paar Jahren deutlich drin "mindestens dass eine Sichtprüfung durchzuführen ist". Wenn die Betriebsanleitung nichts dazu hergibt, muss jeder Unternehmer (das seid ihr alle) in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung vermerken, ob das für euer Equipment wichtig ist. Auch für Stationärmaschinen, Hydraulikaggregate oder auch einfach nur für den läppischen Holzspalter.

Für Hersteller gilt:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG [14] fordert im Anhang I unter Nr. 1.3.2 Abs. 4
und unter Nr. 1.5.3. In der DIN EN 982 [15] wird unter 5.3.4.3.2 gefordert:
- Wenn ein Schaden an einer Schlauchleitung eine Gefährdung durch Peitschen hervorruft, muss der Schlauch zurückgehalten oder abgeschirmt werden.
- Wenn ein Schaden an einer Schlauchleitung eine Gefährdung durch Austritt des Druckmediums hervorruft, muss der Schlauch abgeschirmt werden.

Falls Schutzmaßnahmen im Laufe der Jahre abhanden kommen, entsteht leider eine Grauzone, da Prüfungen durch BG oder andere Orgas das nicht konsequent betrachten (und auch nicht wissen können ob da mal was dran war). Daher sollte jeder im eigenen Interesse für Unfallvermeidung sorgen. Es geht hier nicht um "Wie macht man nur das Nötigste, um keine Strafe zu bekommen" sondern um die Erhaltung der eigenen Gesundheit, die der Familie und der Angestellten!

Gesamtthema "Hydraulikschläuche" extrem gut beschrieben und begründet z.B. hier http://hydroass.de/015_Hydraulikschlauch-auswechseln.pdf


So, also am Traktor jährlich prüfen, schön und gut. Mein Traktor muss demnächst wieder zum TüV, ich bin mir sehr sicher dass der Prüfer die Hydraulikschläuche, auch die ab Werk verbauten die seit 46 Jahren an kaum einsehbarer Stelle (und da allerdings für den Anwender absolut ungefährlich) ihren Dienst tun nicht eines Blickes würdigt. Von einem technischen Sachverständigen könnte man so etwas eigentlich erwarten, allerdings steht ja dann "Zum Zeitpunkt der Überprüfung wurden keine Mängel festgestellt", der ist raus aus der Nummer sobald ich vom Hof fahre.
Nun zur Gefährdungsbeurteilung, auf welcher Basis soll ich die denn als Landwirt, sagen wir noch schlimmer als Hobbyholzer vornehmen? Schlauch da, Farbe Schwarz, alles gut? Um das ganze beurteilen zu können benötigt man erst ein mal das entsprechende Wissen dafür, es kann aber nicht Sinn der Sache sein dass jeder der auch nur einen Hydraulikschlauch irgendwo verbaut hat oder einen Hochdruckreiniger vom Baumarkt nach Hause schleppt eine mehrtägige Schulung absolviert.
Injektionsverletzungen sind jetzt wohl nicht sooo häufig und mit ein wenig Wissen darüber in welchem Abstand hier welche Kräfte auftreten könnte hier jeder mit wenig Aufwand die Gefahr an seinem Gerät erkennen und entsprechend gegenwirken. Leider ist auch hier im Forum fast nur nebulöses Geschwurbel aber wenig konkretes zur vielbeschworenen Gefahr und deren Vermeidung. Das Rezitieren von Normen mag zwar Sinnvoll sein, dem Einzelnen bringt das allerdings nur die Gewissheit dass er etwas falsch macht, es wird aber mit keinem Satz erwähnt wie man es richtig macht.
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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon berlin3321 » Di Okt 13, 2020 18:35

Grundsätzlich hast Du Recht. Kann Otto Normalverbraucher nicht wissen.

Ich habe Dir aber konkret was gesagt/ geschrieben weil ich das weiß, gehörte zu den Prüfungsfragen. 24 Jahre her.

Düsenprüfgerät mit Wirbelkammerdüse 120 bar 5 cm Abstand "schießt" in die Haut.

Direkteinspritzer hatten damals 180 bar. Heute z.T. mehr als 2 000 bar. Entsprechend gefährlicher ist es.

Ob 10 cm noch zum "Einschuß" führt weiß ich nicht. Wurde nicht behandelt.

Münze das um mit Hydraulik und 200 bar. Ich schätze das bei 10 cm noch Gefahr besteht.

MfG Berlin
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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon Trecker-fahrer » Di Okt 13, 2020 18:42

Josch hat geschrieben:Back Topic:

Traktoren usw. unterliegen zudem der Maschinenrichtlinie und die empfiehlt nicht nur, sondern schreibt vor, dass alle Schläuche jährlich geprüft werden. Schaut in eure Betriebsanleitungen, da steht es seit ein paar Jahren deutlich drin "mindestens dass eine Sichtprüfung durchzuführen ist". Wenn die Betriebsanleitung nichts dazu hergibt, muss jeder Unternehmer (das seid ihr alle) in einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung vermerken, ob das für euer Equipment wichtig ist. Auch für Stationärmaschinen, Hydraulikaggregate oder auch einfach nur für den läppischen Holzspalter.

Für Hersteller gilt:
Die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG [14] fordert im Anhang I unter Nr. 1.3.2 Abs. 4
und unter Nr. 1.5.3. In der DIN EN 982 [15] wird unter 5.3.4.3.2 gefordert:
- Wenn ein Schaden an einer Schlauchleitung eine Gefährdung durch Peitschen hervorruft, muss der Schlauch zurückgehalten oder abgeschirmt werden.
- Wenn ein Schaden an einer Schlauchleitung eine Gefährdung durch Austritt des Druckmediums hervorruft, muss der Schlauch abgeschirmt werden.

Falls Schutzmaßnahmen im Laufe der Jahre abhanden kommen, entsteht leider eine Grauzone, da Prüfungen durch BG oder andere Orgas das nicht konsequent betrachten (und auch nicht wissen können ob da mal was dran war). Daher sollte jeder im eigenen Interesse für Unfallvermeidung sorgen. Es geht hier nicht um "Wie macht man nur das Nötigste, um keine Strafe zu bekommen" sondern um die Erhaltung der eigenen Gesundheit, die der Familie und der Angestellten!

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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon JueLue » Di Okt 13, 2020 18:48

Schoofseggl hat geschrieben:
Josch hat geschrieben:...
So, also am Traktor jährlich prüfen, schön und gut. Mein Traktor muss demnächst wieder zum TüV, ich bin mir sehr sicher dass der Prüfer die Hydraulikschläuche, auch die ab Werk verbauten die seit 46 Jahren an kaum einsehbarer Stelle (und da allerdings für den Anwender absolut ungefährlich) ihren Dienst tun nicht eines Blickes würdigt. Von einem technischen Sachverständigen könnte man so etwas eigentlich erwarten, allerdings steht ja dann "Zum Zeitpunkt der Überprüfung wurden keine Mängel festgestellt", der ist raus aus der Nummer sobald ich vom Hof fahre.
Nun zur Gefährdungsbeurteilung, auf welcher Basis soll ich die denn als Landwirt, sagen wir noch schlimmer als Hobbyholzer vornehmen? Schlauch da, Farbe Schwarz, alles gut? Um das ganze beurteilen zu können benötigt man erst ein mal das entsprechende Wissen dafür,..


Alter, ihr stellt den Sinn dieses Threads und der Vorschriften auf den Kopf.

Es geht um eine jährliche "Sichtprüfung" und im Thread darum, dass man Hydraulikschläuche, deren Gewebe man sieht, und das schon rostet vielleicht mal tauschen soll.

Dem Tüv-Prüfer sind deine Hydraulikschläuche komplett egal, wenn die nicht direkt am Lenkzylinder sitzen, oder tropfen. Das ist einfach nicht seine Aufgabe.

Es ist doch das gleiche bei der Gefahrenabwehr mit trockenen Bäumen: Wenn man seit 1 Jahr sieht, dass da ein tonnenschwerer trockener Buchen-Ast über dem Wanderweg hängt und nichts unternimmt, dann ist man eben dran, wenn was passiert. Wenn ein grüner Ast aus einem Baum bricht ist man nicht dran, dann bezahlt die Versicherung.
Genauso ists beim Hydraulikschlauch. Wenn ein äußerlich intakter Schlauch platzt und es gibt Schwerverletzte, dann zahlt die Versicherung ohne wenn und aber.
Aber wenn ein Schlauch platzt, der offensichtlich seit Jahren rissig und beschädigt ist, dann werden einem die Ohren langgezogen, und das ist gut so.

Und weil es Leute gibt, die den gesunden Menschenverstand nicht anwenden, und sich nicht kümmern, kommen neue Vorschriften, die alle nerven und die keiner einhält.

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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon haldjo » Mi Okt 14, 2020 6:19

Schoofseggl hat geschrieben:Injektionsverletzungen sind jetzt wohl nicht sooo häufig und mit ein wenig Wissen darüber in welchem Abstand hier welche Kräfte auftreten könnte hier jeder mit wenig Aufwand die Gefahr an seinem Gerät erkennen und entsprechend gegenwirken. Leider ist auch hier im Forum fast nur nebulöses Geschwurbel aber wenig konkretes zur vielbeschworenen Gefahr und deren Vermeidung. Das Rezitieren von Normen mag zwar Sinnvoll sein, dem Einzelnen bringt das allerdings nur die Gewissheit dass er etwas falsch macht, es wird aber mit keinem Satz erwähnt wie man es richtig macht.


Zum Thema "nebulöses Geschwurbel" hab ich mich doch bereits geäußert. Es gibt keine Regel "nach x cm ist im Betriebsjahr y bei Druck z ein gefährlicher Schaden zu erwarten".
Genau deshalb gibt es die vorgeschriebene Sachkunde, die auch praktische Erfahrung unter Anleitung voraussetzt.
Das Wissen um die technischen Zusammenhänge (zum Beispiel dass Druckspitzen im Betrieb deutlich höher sein können als der Nenndruck des Systems, aber auch Aufbau und Eigenschaften verschiedener Schläuche und Schlauchleitungen), sowie die entsprechende Erfahrung sind eben notwendig um den Zustand der Leitungen beurteilen zu können.

Das muss einem nicht Gefallen, aber so ist nun mal die Realität.
Auf ins Holz!
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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon Josch » Mi Okt 14, 2020 14:16

Schoofseggl hat geschrieben:
Josch hat geschrieben:Back Topic:

So, also am Traktor jährlich prüfen, schön und gut. Mein Traktor muss demnächst wieder zum TüV, ich bin mir sehr sicher dass der Prüfer die Hydraulikschläuche, auch die ab Werk verbauten die seit 46 Jahren an kaum einsehbarer Stelle (und da allerdings für den Anwender absolut ungefährlich) ihren Dienst tun nicht eines Blickes würdigt. Von einem technischen Sachverständigen könnte man so etwas eigentlich erwarten, allerdings steht ja dann "Zum Zeitpunkt der Überprüfung wurden keine Mängel festgestellt", der ist raus aus der Nummer sobald ich vom Hof fahre.

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Glaube kaum, dass der TÜV für deine Wartungen zuständig ist und sich da irgendwie verantwortlich fühlt. Wenn was passiert, wird zuerst in die BA geschaut oder gefragt, ob Person X überhaupt befugt war und wenn nein, warum Person X da trotzdem ihre Finger dran hatte.

Dann wäre da noch die Gefährdungsbeurteilung:
Hierzu brauchst du nur in die BA des entsprechenden Gerätes schauen (die BA muss übrigens jedem Anwender zugänglich sein).
Dann schreibst du: Bei fachgerechter Bedienung, Beachtung der Bedienungsanleitung, sowie technisch einwandfreier Maschine, besteht keine höhere Gefährdung. Hohes Gefahrenpotenzial besteht im Fall von schadhaften Hochdruckkomponenten. Im Fall einer Hochdruckleckage kann es durch austretende Hochdruchflüssigkeit oder durch Schlauchpeitschen zu ernsthaften Verletzungen kommen. Bei Verdacht auf Beschädigungen oder Undichtigkeiten niemals im Bereich von Hochdruckkomponenten hantieren.

Erweiterbar mit interner Sicherheitsbelehrung:
Bei der Inbetriebnahme ist die Bedienungsanleitung zu beachten. Alle Schutzeinrichtungen kontrollieren und Hochdruckkomponenten einer Sichtkontrolle unterziehen. Beschädigte Teile sind umgehend auszutauschen oder dem Vorgesetzten zu melden. Gegebenenfalls eine fachgerechte Reparatur durchführen zu lassen. Bis zur Behebung des Mangels das Gerät deutlich als DEFEKT kennzeichnen und weitere Benutzung verhindern.

Das ist nicht nur abstruse Theorie, sondern bei uns gängige Praxis. Macht wohl keiner gern, aber "wer schreibt der bleibt".
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Re: Lasst es nicht soweit kommen!

Beitragvon Kramertrac » Mi Okt 14, 2020 19:44

Habe heuer auch meine Schläuche am Lader getauscht da auch als arbeitsbühne. Fahrzeug ist wenig im Gebrauch und steht immer in der Halle wenn er nicht gebraucht wird. Habe nicht vor die Dinger die nächsten 10 Jahre Tauschen zum einen wenig gearbeitet zum anderen wenig Druck. Aber dann wird es schon wieder zei2 sich Gedanken zu machen zumindest mal genau anschauen.
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