Aktuelle Zeit: Mi Nov 19, 2025 10:38
Moderator: Falke
hobbyholza hat geschrieben:Hallo,
.................. Ok, da ich als Privater keine LOF Bedingungen erfülle, muss er wohl mit BE fahrbar sein, also darf er maximal (mit Ablastung?) 3,5t wiegen...............
GüldnerG50 hat geschrieben:ist der so empfindlich wie ein Stück 50x15er Flachstahl
MF-133 hat geschrieben:Statt Frontlader empfehle ich einen Rückewagen mit Kran oder Anbaukran für Traktor.
Wer hat als Kind nicht vom Traktorfahren geträumt? Im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ist dieser Traum Alltag und die entsprechende Lizenz bereits für Jugendliche zu bekommen.
Klasse L
Zugmaschinen (nationale Klasse)
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie
mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden,
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