estrell hat geschrieben:Kormoran2 hat geschrieben:Das heißt auch, daß ich überdenken muß, in welches Publikum ich mich hineinbegebe, wenn ich eine Veranstaltung besuche.
Und zu dem Satz muss man kein weiteres Wort verlieren!
Zur Panik - ne, "beruhigen" is da nicht - denjenigen muss man einfach rasch ausser Gefecht setzen - von Festhalten bis zu schlimstenfalls eben KO schlagen - sonst steckt sojemand die ganze Bande an und dann gibts Tote. Menschen in Panik sind eben nur einfach Tiere - da setzt das, was uns superior zum Tier macht einfach aus - der Verstand eben!
Aber der normale, gewaltfreie Mensch kann ja den Genossen neben sicht weder der Freiheit noch der Besinnung berauben und lässt ihn lieber die Umstehenden morden (und der Entgeistigte Panikierer ist dann nicht mal Schuld!!!). Da sehe ich einige Paralellen zu Amokläufen - alles schreit und versteckt sich - und keiner handelt - auch da regiert die Panik!
Oder bei Terroranschlägen... bei U-Bahnhofschlägereien... blos weg, lasst denjenigen doch sich selber helfen - und auf der Flucht zur Selbstrettung ist einem dann alles rundum egal.
Selbstverantwortung schön und gut, aber angenommen die Staatsanwaltschaft kommt zu dem Ergebniss, das bei der Genehmigung und oder deren Umsetzung sich nicht an entsprechende Vorschriften gehalten wurde, sollte sie dann auch klären wer dafür verantwortlich ist und sollte derjenige/diejenigen auch entsprechende rechtliche Konsequenzen tragen?
