Hallo Gemeinde,
Ich bräuchte da mal eine "waldrechtliche" Auskunft. Ist nicht ganz mein Fachgebiet...
Mir gefallen Exotische Bäume und Sträucher ziemlich gut, weshalb ich mittlerweile eine rechts ansehnliche Sammlung davon im Garten hab.
Ich bestell die als Saatgut und zieh mir kleine Pflänzchen die ich dann -sobald sie winterhart sind- in den Garten pflanze.
Erfahrungsgemäß ist da der Schwund ziemlich groß, von den Samen geht ein großer Teil nicht auf, bzw. taugen die Zöglinge oft nix, weshalb ich großzügig bestelle und anbaue.
Letztens habe ich Mammutbäumchen gezogen, von denen erstaunlicherweise die meisten was geworden sind, soviele brauch ich aber für den Garten natürlich nicht.
Naja, auf jeden Fall kam jetzt die Idee auf die Bäumchen in unseren Wald zu verpflanzen, da müsste eh ein kleinens Stück aufgeforstet werden.
Allerdings hab ich starke Zweifel dass sowas überhaupt erlaubt ist, da es sich ja nicht um einheimische Baumarten handelt.
Kann mir einer sagen wo ich dazu einschlägige Gesetze bzw. Verordnungen finde?
Oder besser noch die § dazu...
Aja, mir ist natürlich klar dass Mammutbäume nicht die hammermäßigen Nutzpflanzen sind. Darauf kommt`s mir in dem Fall auch nicht an.