Also um die ganze Sache hier mal auf den richtigen Weg zu bringen. Der 312er wurde wahrscheinlich angehalten und angezeigt, weil er die Bedingungen für das Führen von Lof-Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr missachtet hat. Sprich er ist schneller als 25 km/h gefahren, was den Anhänger zulassungspflichtig macht. Die reine Geschwindigkeits-
Übertretung in dem Fall (wenn sonst alles passt - 25 km/h Schild gem. § 58 StVZO im Lof-betrieb und Lof-Zweck -siehe § 3 Nr. 2 a FZV) führt nach herrschender Rechtsmeinung nicht zur Versicherungspflicht. Der Anhänger bleibt weiter über die Zugmaschine versichert. Auf dem Bußgeldbescheid müsste folgendes dann stehen: § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat. Macht 70,- Euro plus Gebühren und Auslagen und 1 Pkt in Flensburg.
p.s Für die Inhaber der Fahrerlaubnisklasse L wären in diesem Fall dann auch nocht die Bedingungen der Klasse L zu beachten!
Und was den Nachweis angeht. Es wurde eindeutig festgestellt, dass der der Zug mit mehr als 25 km/h geführt wurde. Solange der Toleranzabzug bei ungeeichtem Tacho beachtet wude, kann ich mir nicht vorstellen, dass es ein Richter anders sieht. Weiter sollte man sich immer überlegen, was im Schadensfall die Versicherung dazu sagt. (Leistungsbedingung: Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften?)
Man sollte also mal bei dem entstandenen Ärger über den Tellerrand hinausblicken und überlegen ob die Polizeibeamten einem nicht evtl. vor einem noch größeren Problem in der Zukunft bewahrt haben - falls es zu einer Verhaltensänderung führen sollte und nicht aus Gründen der "Beförderung"!
Weiter sollte man sich überlegen, ob man bei einem modernen Lof-Betrieb seine Anhänger nicht gegen Zulassungsfähige (40 km/h) tauscht. Oder man hält sich einfach an die Vorgaben der Zulassungsfreiheit, wenn man die Annehmlichkeiten daraus weiter nutzen möchte. Aber hierzu sollte man auch beachten, dass selbst ein zulassungsfreier Hänger immer den Anforderungen an den Straßenverkehr genüge tun muss, auch wenn dieser nicht durch einen technischen Überwachungsverein geprüft wird.