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Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
65 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Hinterwälder » Mi Feb 01, 2023 9:09

Frag den Nachbar mal, wieviel es ihm wert ist wenn sein Fichtenanflug mehr Licht bekommt indem du die Buche fällst. Fichtenanflug ca. 40000 /ha, da könnte ein Schlagschaden eine willkommene Ausdünnung sein. Mach ihm ein Angebot wie z.b.: Du fällst die Bu nimmst mit was auf deinem Grundstück liegt, den Rest bietest ihm an für 50€ /fm und damit ist auch der Schlagschaden mit abgegolten.
Gruß
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Limpurger » Mi Feb 01, 2023 10:25

Michael67 hat geschrieben:...Ich habe den Burschen dann gefragt, ob er noch ganz bei Trost ist...

Na bei dem Wortlaut ist doch auch hier auch von deiner Seite aus schon der Eskalation das Saatbett bereitet. Ist im Nachhinein und/oder mit Abstand immer leicht reden, ich weiß. Auch mir ist es nicht gegeben in der jeweiligen Situation ruhig und überlegt zu reagieren, wäre aber immer angesagt.
Die Buche steht auf deiner Fläche und geht den Nachbarn nichts an. Ebenso das ob, wann und wie du den Baum fällst ist nicht seine Baustelle. Sein Ansinnen auf Schenkung der Buche wegen eines zu erwartenden Schadens war ein sehr plumper Versuch, mehr nicht. Sieh das einfach so, wenn sich dein "neuer" Nachbar damit nicht abfinden will wird er es dich wissen lassen. Ich würde einen Teufel tun und mich um irgendwelche Fachleute oder dergleichen bemühen wenn ich nicht selbst einen Anlass hierfür erkennen würde.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon fasti » Mi Feb 01, 2023 10:48

Einfach nur mit einem Lächeln zur Kenntnis nehmen und warten bis der Wind kommt oder auch nicht und falls doch die Buche flurschadenarm aufarbeiten. Wenn er sich beschwert würde ich ihm sagen dass es dir vor einigen Jahren das gleiche passiert ist und es ein ungeschriebenes Gesetz ist dass das zwischen den Waldnachbarn hinzunehmen und höhere Gewalt ist.

Alternativ würde ich ihm vorschlagen ER kann ihn ja fällen und aufarbeiten, aber halt umsonst, weil ER hat ja ein Problem damit und nicht DU. Abtransport machst dann halt selber; wird sowieso primär Brennholz sein.

@langholzbauer: typisch deutsch. Wer zahlt den 3. Unabhängigen? Am besten gleich Mediator und Anwalt mitbringen...
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon langholzbauer » Mi Feb 01, 2023 11:20

Das gehört normalerweise zum kostenlosen Beratungsauftrag des Revierförsters.
Der TE fragt hier, weil er scheinbar nicht weiß, was sein Baum oder die ev. bei dessen Ernte beschädigten wert sind.
Aber er darf auch gern nach der Schreibart einiger hier auf Konfrontation gehen und sich dann einen verärgerten hitzköpfigen Nachbarn ein handeln.
Mir ist das völlig egal, weil so etwas bei mir niemand versuchen wird. :wink:
Mein Vorschlag sollte nur einen gangbaren Weg aufzeigen...
Wenn man es über einen Termin mit dem Förster oder jemanden sachkundigen macht, lässt sich auch gleich eine Beratung zum eigenen Wald damit verbinden.
Das ist sicher gut angelegte Zeit.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Ecoboost » Mi Feb 01, 2023 11:34

Servus,

wenn mir einer so blöd kommt und schon die Dollarzeichen ins Auge fasst, ehe überhaupt ein Schaden eingetreten ist, würde ich dem mit Sicherheit auch nicht groß da entgegen kommen.
Wo sind wir denn hier?
Ich würde ihm sagen - sofern die Gegebenheiten auch so zutreffen - dass ich da keinen Handlungsbedarf sehe die Buche zu fällen, zumal die Örtlichkeit sich in der Bestandsmitte befindet und kein Gefahrenverzug vorliegt.
Ich würde ihm auch noch sagen, dass Du ihm nicht im Weg stehst wenn er sie fällen möchte, er aber für die daraus resultierenden Schäden in seinem Bestand selbst aufkommen muss und nicht davon ausgehen
solle, dass er hier mit einer Entschädigung deinerseits rechnen kann.
Denn solche Fälle lassen sich in der Regel mit der Seilwindenunterstützten Fällung auf ein minimales Schadensereignis reduzieren.
Und zuletzt würde ich noch klar machen, dass es immer noch mein Baum ist und er keinen Anspruch darauf hat, sich finanziell damit einen Ausgleich für etwaige Schäden in seinem Bestand zu sichern.
Das mit dem Förster usw. ist doch meines Erachtens ein völliger Käse. Der wird sich nur mündlich dazu äußern, im Falle des Falles brauchst Du aber was schriftliches.

Gruß

Ecoboost
Wenn eine Frau schweigt soll man sie nicht unterbrechen. :roll:
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon barneyvienna » Mi Feb 01, 2023 12:24

hallo michael67. Zumindest weisst Du jetzt mal, was für ein Typ Dein Nachbarsjunge ist. Ich versuche, in solch unverschämten Situationen cool (und gerichtlich unanfechtbar) zu bleiben. Wer schreit - verliert. Man kann auch höflich jemand sagen, dass er sich brausen gehen kann. Bitte stell ein Bild ein,die Profis hier könnens dann besser einschätzen - ob der Baum vielleicht doch auf Deine Seite zu bringen ist.
Gute Nachbarschaft ist viel wert - aber vermutlich bei Euch nicht mehr möglich. Daher würde ich vermutlich A) versuchen den Baum auf meine Seite zu fällen, damit dieser Zankapfel (für Jahre) aus dem Weg ist. B) den Baum stehen lassen und auf die "höhere Gewalt" warten C) dem unverschämten Angebot nicht nachgeben, und, falls Du großherzig bist, D) könntest Du dem Nachbarjungen anbieten den Baum gemeinsam aufzuarbeiten und zu teilen (bei der gemeinsamen Arbeit kann man sich vielleicht etwas näher kommen, sodass zumindest etwas von gegenseitigem Respekt aufgebaut wird für die kommenden Jahre der Nachbarschaft).
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Obelix » Mi Feb 01, 2023 12:50

xaver1 hat geschrieben:Ich würde auf den Sturm warten.
Wenn die dann liegt, sollte es höhere Gewalt sein. Bei uns wäre da meines
Wissens keine Entschädigung nötig, nur schonend aufarbeiten. ...

Das ist so meines laienhaften Wissens nach nicht korrekt!

Das gilt nur für Sturmschäden, die nicht vorhersehbar waren oder deren
vermutliche Verwirklichung Du nicht absehen konntest.

Hier hat der Besitzer aber auf den bevorstehenden Schaden aufmerksam
gemacht und daher sollte man Ihn zeitnah abwenden, um nicht zu haften.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon holzerhobby » Mi Feb 01, 2023 13:02

Für den Sturmfall wäre ein Gutachten über die Standsicherheit/Gesundheit eines Fachmann sicher hilfreich.
Damit m.E. Höhere Gewalt.
Grundsätzlich aber die Frage wo fängts an, wo hört’s auf? Wenn da jeder Waldnachbarn angeschissen kommt: Der Baum ist krank oder fällt bei Sturm möglicherweise in meinen Bestand.
Wenn der natürlich offensichtlich krank oder am Absterben ist, ist es verständlich.

Kann nur auf Bildern oder besser vor Ort beurteilen.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Obelix » Mi Feb 01, 2023 13:09

Bisher hat sich der Themenstarter ja noch nicht wieder zum Sachverhalt gemeldet.
Entscheidend ist für mich, ob der Themenstarter die Buche ggf. mit Windenunterstützung fällen kann,
ohne dass sie auf das Nachbargrundstück fällt?
Wenn ja: Weg damit.
Wenn nein: Kompromiss mit Waldnachbarn suchen. Evtl. mit den 5 fm. halbe/halbe machen.
Der dicke Kopf nutzt da nichts.

Michael67 hat geschrieben: ... Mich hat gestern der Sohn von meinem etwas schwierigen Waldnachbarn angerufen
und mir mitgeteilt, dass er jetzt der neue Eigentümer sei ...

Da ist doch an sich in Ordnung und nichts gegen einzuwenden?

Das Du sauer bist, weil Du den Wald aus irgendwelchen Gründen nicht selbst kaufen konntest, dafür kann
der neue Besitzer nichts.

Michael67 hat geschrieben: ... Ich habe den Burschen dann ... oder soll ich dem jungen Herrn Waldnachbar ...

Ich finde Deine herablassende Ausdrucksweise nicht in Ordnung.
Der ist ein Waldbesitzer wie Du, dem man einen gewissen Respekt entgegen bringt.

Das er jünger ist wie Du, ist sicherlich schlimm für Dich, aber dafür kann der junge Mann nichts.

Letztendlich finde ich den Vorschlag des jungen Mannes in Abwägung der Gesamtumstände, d.h. dass
Du den Baum vermutlich nicht ohne Schäden bei Ihm anzurichten fällen kannst, nicht als schlimm, sondern
durchaus als Basis über die man sprechen kann. Lass den doch die Arbeit machen und zieh das Beste für
Dich heraus. (Hälfte des Brennholzes oder Hälfte des Verkaufserlöses.)

Die ganzen Empfehlungen hier bzgl. Förster, Rechtsanwalt usw. sind doch quatsch und dem Fliegendreck,
um den es hier geht, nicht angemessen.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Obelix » Mi Feb 01, 2023 13:19

holzerhobby hat geschrieben:Für den Sturmfall wäre ein Gutachten über die Standsicherheit/Gesundheit eines Fachmann sicher hilfreich. ...

Habt Ihr alle zu viel Tagesfreizeit?
Habt Ihr alle zu viel Geld?

holzerhobby hat geschrieben: ... Damit m.E. Höhere Gewalt. ...

Wenn der Waldnachbar auf die bevorstehende Gefahr hingewiesen hat und sich die Gefahr dann
hinterher auch verwirklicht ... Ich weiss ja nicht, wie Du da dem Richter höhere Gewalt klar
machen willst. Halte ich für ein eher schwieriges Unterfangen.

holzerhobby hat geschrieben: ... Kann nur auf Bildern oder besser vor Ort beurteilen.

Wenn der Baum aber dann trotzdem fällt und Schaden anrichtet war das Urteil nichts wert.
Ihr begebt Euch da - ohne jede Notwendigkeit - auf ganz dünnes Eis.

Einigt Euch in so Fällen mit dem Nachbarn. Das ist das Beste, das Billigste, das Nerven-
schondendste und das am wenigsten Zeitaufwendigste.

Ich habe aber den Eindruck, dass hier viele Langweile haben und richtig Spass an so einem
Knatsch haben, koste es was es wolle.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Südheidjer » Mi Feb 01, 2023 13:21

Ich würde den Waldnachbarn fragen, ob er seinen Vorschlag in die Kategorie "gute Nachbarschaft" einordnen würde. Vielleicht merkt er dann, daß man sich entgegen kommen sollte.

Vor vielleicht 10 Jahren polterte einer unser Waldnachbarn sein Holz an unserem Waldrand, weil das Holz so nicht störend im Weg lag und vom LKW gut abgeholt werden konnte. Da hat auch der Bewuchs am Waldrand etwas gelitten. Der Förster meinte damals, der "Schaden" könnte beglichen werden. Ich glaube mein Vater hat diesbezüglich damals nichts unternommen sondern immer nach Devise gehandelt, daß sich das irgendwann ausgleichen wird, z.B. wenn man mal beim Waldnachbarn ein klein bischen über die Fläche muß. Ich muß aber dazu sagen, daß man zu dem Waldnachbarn auch privat ein gutes Verhältnis hat.

Wie verhält sich das eigentlich, wenn man den Baum zu einem Biotop-Baum erklären läßt und er dann in ein paar Jahren umfällt zum Nachbarn in die Naturverjüngung?
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Obelix » Mi Feb 01, 2023 13:34

Südheidjer hat geschrieben:Ich würde den Waldnachbarn fragen, ob er seinen Vorschlag in die Kategorie "gute Nachbarschaft" einordnen würde. Vielleicht merkt er dann, daß man sich entgegen kommen sollte.

Vor vielleicht 10 Jahren polterte einer unser Waldnachbarn sein Holz an unserem Waldrand, weil das Holz so nicht störend im Weg lag und vom LKW gut abgeholt werden konnte. Da hat auch der Bewuchs am Waldrand etwas gelitten. Der Förster meinte damals, der "Schaden" könnte beglichen werden. Ich glaube mein Vater hat diesbezüglich damals nichts unternommen sondern immer nach Devise gehandelt, daß sich das irgendwann ausgleichen wird, z.B. wenn man mal beim Waldnachbarn ein klein bischen über die Fläche muß. Ich muß aber dazu sagen, daß man zu dem Waldnachbarn auch privat ein gutes Verhältnis hat.

Sehe ich auch so!

Südheidjer hat geschrieben: ... Wie verhält sich das eigentlich, wenn man den Baum zu einem Biotop-Baum erklären läßt und er dann in ein paar Jahren umfällt zum Nachbarn in die Naturverjüngung?

Soweit mir bekannt, schaut sich die Behörde den Baum an und schlägt eine Metall-Nummer ein.
Die nehmen vermutlich keine Bäume an der Grenze.
Die nehmen vermutlich auch keine Bäume, die erkennbar beim nächsten Wind umfallen.
Und wenn die nur gesunde Bäume nehmen, sind die Sturmschäden höhere Gewalt und
damit kein Verschulden des Besitzers gegeben.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Schoofseggl » Mi Feb 01, 2023 16:18

Wie lang ist denn die gemeinsame Flurgrenze, hat es da eventuell noch ein paar solche Bäume die irgendwann als Bedrohung wahrgenommen werden könnten?
Ich persönlich würde hier wohl einen erfahrenen Forstunternehmer beauftragen alles in Frage kommende auf die eigene Fläche zu fällen um gar keine weitere Angriffsfläche zu bieten, das kostet unterm Strich weniger als die ganze Zeit irgendwelches Gezanke zu haben.
Mein Verhältnis zu meinen Waldnachbarn kann man ganz gut an den Grenzen erkennen, je weniger harmonisch es ist um so besser ist die Grenze meinerseits ausgeputzt um eventuellen Ärger gar nicht aufkommen zu lassen.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Hinterwälder » Mi Feb 01, 2023 16:22

@ obelix
Immer bedenken:
Die Geister, die du rufst... , nicht dass man sie nicht mehr losbekommt. Bevor ich einen Biotop- Baum ausweise, würde ich mir überlegen ihn dem Nachbar zu schenken.
Gruß
Martin
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon barneyvienna » Mi Feb 01, 2023 16:38

@hinterwälder: auch meine Denke !
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