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Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
65 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Michael67 » Di Jan 31, 2023 21:50

Hallo,

ich brauch bitte mal Eure Meinung zu folgendem Sachverhalt:

Mich hat gestern der Sohn von meinem etwas schwierigen Waldnachbarn angerufen und mir mitgeteilt, dass er jetzt der neue Eigentümer sei...
An der Grundstücksgrenze würde eine hängende Buche stehen, die der nächste Sturm gaaanz sicher umreissen würde.Der Baum ( Ca. 4-5 FM) würde dann in seinen ca zwei mtr. hohen Fichtenanflug fallen und dort erheblichen Schaden anrichten. Ich könne diesen vorhersehbaren Schaden in der Form kompensieren, in dem ich ihm die Buche jetzt gleich schenken möge.. :oops: . Er würde den Baum dann Fällen und mit dem Buchenbrennholz wäre der mögliche Schaden dann egalisiert. Aha...

Ich habe den Burschen dann gefragt, ob er noch ganz bei Trost ist. Er kann doch nicht Kompensation für einen Schaden fordern, der noch gar nicht entstanden ist. Es ist mir schon klar, dass die Buche einen Schlagschaden anrichten wird, aber diese Forderung finde ich schon etwas dreist.

Wie seht ihr das ? Soll ich einfach warten, bis es die Buche irgendwann mal bei einem Sturm reisst, oder soll ich dem jungen Herrn Waldnachbar vorher ein wenig entgegen kommen.

Danke und Gruß. M.
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Michael67
 
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon 3607 » Di Jan 31, 2023 22:06

...wenn sie so steht, dass auch DU der Meinung bist, die könnte weg, kannst du die nicht doch irgendwie zu dir rüber fällen?

Auf derartige nachbarschaftliche Angebote würde ich auch nicht so gerne eingehen.

Grüße, Jürgen
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Maaze » Di Jan 31, 2023 22:12

Michael67 hat geschrieben:Wie seht ihr das ? Soll ich einfach warten, bis es die Buche irgendwann mal bei einem Sturm reisst, oder soll ich dem jungen Herrn Waldnachbar vorher ein wenig entgegen kommen.

Die meisten Menschen sind in solchen Fällen verbissen.
Ich würde an deiner Stelle den Nachbarn entgegen kommen.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon langholzbauer » Di Jan 31, 2023 22:19

Sorry!
Das klingt jetzt schon so festgefahren, dass es nur durch einen sachkundigen unabhängigen 3. vor Ort dringlichst entschärft werden sollte.
Dafür gibt es Revierförster mit ihrem Beratungsauftrag!

Was immer hier im Forum ohne Bilder geraten wird, kann den Sachverhalt nicht klären.
Wenn es schief geht, hast dann ewig einen bösen Nachbarn.
Wäge bitte ganz entspannt den Sachverhalt ab!
Stur stellen bringt Streit und unnötig Nachgeben kostet Respekt ...
Irgendwo dazwischen liegt die Zukunft.
Deshalb rate ich zu unabhängigen 3. zur Schlichtung.
Das braucht nicht unbedingt ein offizieller Termin mit der Forstbehörde sein, wenn Ihr Euch auf einen Forstwirt einigen könnt. :wink:
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon T5060 » Di Jan 31, 2023 22:26

Wer sitzt wann am längeren Hebel ? Im Moment dein Nachbar... 10 Jahren du .... aber der kleine ist gut :mrgreen:

@langeshölzchenbauer

Ne der unabhängige Dritte hilft hier nicht, weil die Buche steht ja noch. Die steht vielleicht in 10 Jahren noch.
Den Baum legt man um, zieht den mit der Winde zu sich und zeigt dem Nachbarn den Stinkefinger... :lol:
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon xaver1 » Di Jan 31, 2023 22:33

Ich würde auf den Sturm warten.
Wenn die dann liegt, sollte es höhere Gewalt sein. Bei uns wäre da meines Wissens keine Entschädigung nötig, nur schonend aufarbeiten.

mfg
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon langholzbauer » Di Jan 31, 2023 22:46

Reinhold,
ich schätze Deine Kompetenz zu Flächen -und Bodenmanagment.
Aber jeder erfahrene Forstunternehmer oder Förster kann vor Ort abschätzen, wie stabil der Baum noch steht bzw. mit welchem Aufwand er auf die Seite des Besitzers fällbar ist, oder welche Schäden er bei einer professionellen Ernte über das Nachbargrundstück verursacht.
Da sind selbst 50€ für einen kostenpflichtigen Beratungstermin vor Ort gut investiertes Geld in eine vernünftige Nachbarschaft, auch wenn der Baum nicht mehr wert ist.

Währet den Anfängen! :klug:
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon T5060 » Di Jan 31, 2023 23:27

langholzbauer hat geschrieben:Reinhold,
ich schätze Deine Kompetenz zu Flächen -und Bodenmanagment.


Du ich hab einen prämierten kgl. bayr. Forstmeister im Team :-), wir hatten auch einen Gartenbautechniker, der ist aber leider viel zu früh von uns gegangen :( :(
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon GeDe » Di Jan 31, 2023 23:38

Ohne zu wissen, wie arg der Baum zum Nachbarn hängt kann man hier gar nichts sagen.
Michael67 hat geschrieben:...wäre der mögliche Schaden dann egalisiert.

... Deine Kuh steht auf Deiner kahlgefressenen Weide vor Deinem kaputten Weidezaun und schaut gierig auf mein saftiges Grünland. Schenk mir sofort die Kuh, ich füttere und melke sie bevor sie Dir abhaut und nicht mehr heimkommt. Würdest Du DAS machen?

Michael67 hat geschrieben:soll ich dem jungen Herrn Waldnachbar vorher ein wenig entgegen kommen.

NEIN!

Lass einen Förster oder Forstwirt den Baum beurteilen.

Michael67 hat geschrieben:diese Forderung finde ich schon etwas dreist.

So unverschämt verhalten sich viele unserer heutigen Zeitgenossen. Und so kommt man zu was...
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon 4911 » Mi Feb 01, 2023 5:15

@Michael 67,
könntest du die Buche ohne größeren Schaden - windenunterstützt - in deinen eigenen Bestand fällen?
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon xaver1 » Mi Feb 01, 2023 7:51

Wenn keine Gefahr vom Baum ausgeht, lasst den doch am Leben. :D
Wenn der Nachbar ein Problem damit hat, sollte sich schon er um einen fachlich versierten Begutachter kümmern. Ich seh da keinen Handlungsbedarf.

Wenn er den Baum fällt, arbeitet der in deinem Wald. Wenn dabei ein Unfall passiert ................. wäre mir zu heiß. :D

Davon abgesehen, der Fichtenanflug wird ohne ausreichend Licht sowieso eher absterben als gegen Himmel wachsen, also dürfte ein ev. Fällschaden auch in Zukunft nicht viel größer werden. :D

mfg
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Owendlbauer » Mi Feb 01, 2023 8:13

Ob die Buche
a, tatsächlich beim Fallen großen Schaden verursachen wird und
b, ohne Schaden in eine andere Richtung fällbar ist und
c, die Gefahr, dass diese fallen wird tatsächlich groß ist
kann man ja hier, zumindest ohne saubere Bilddokumentation, nicht ausreichend beurteilen.

Fest steht, dass man nicht Schadenersatz für einen (noch) überhaupt nicht eingetretenen Schaden verlangen kann.

Je nach Einschätzung des Baumes würde ich diesen entweder selber fällen und aufarbeiten oder eben stehen lassen. Wenn dieser jetzt ausreichend sicher steht und bei einem nicht von dir zu verantwortendem Umweltereignis, z. B. Sturm, fällt, ist das nicht dein Bier. Wenn du ihn aber in das Nachbargrundstück fällst und dabei Schaden verursachst, ist dieser auch zu ersetzen. Das Angebot vom Nachbarn würde ich nur annehmen, wenn der Baum tatsächlich nicht sicher steht und auch nicht ohne Schaden zu fällen ist. Kommt auch immer drauf an, auf welche Art und Weise der Nachbar dir das Angebot gemacht hat. Wie so oft, der Ton macht die Musik.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Höffti » Mi Feb 01, 2023 8:23

Michael67 hat geschrieben: Ich könne diesen vorhersehbaren Schaden in der Form kompensieren, in dem ich ihm die Buche jetzt gleich schenken möge.. :oops: . Er würde den Baum dann Fällen und mit dem Buchenbrennholz wäre der mögliche Schaden dann egalisiert. Aha...


Spätestens an dieser Stelle muss man leider davon ausgehen, dass es sich nicht nur um einen möglichen Schlagschaden beim Waldnachbarn handelt. Er scheint tatsächlich einen zu haben. In Form eines sogenannten Dachschadens.

In einer solchen Situation jetzt auch noch gutes Geld für einen Gutachter o.ä. auszugeben, halte ich für unangebracht.
In einem Wald stehen Bäume. Manchmal stürzen Bäume bei Stürmen um. Das ist doch alles das Normalste auf der Welt.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon germane » Mi Feb 01, 2023 8:55

Frag Deinen Nachbarn doch mal, was er bezahlt, wenn Du die Buche fällst. Er hat dann ja einen Vorteil, weil seine Fichten besser wachsen.

Ich würde noch verlangen, dass er 5 m von der Grenze weg keine Buchen hochkommen lässt, weil Du sonst mal Schlagschatten hast.

Ich hab aber ein ähnliches Problem. Käferschaden und es stehen beim Nachbarn 3 Buchen an meiner Grenze. Rund um die Buchen
wird Jungwald hochwachsen und irgendwann kann er die Buchen auch ohne eigenen Schaden nicht mehr entnehmen.

Ich will ihm die Buchen abkaufen und selber fällen. Was wäre da momentan ein realistischer Preis ?
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Falke » Mi Feb 01, 2023 9:09

@germane
Eine Buche kostet einen Beutel Münzen. Merkst was?

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