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Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
65 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon MikeW » Do Feb 02, 2023 9:40

Den Baum stehen lassen, bis der Eigentümer ihn selbst nutzen möchte. Alles Andere ist doch Zeitvergeudung !
Der Baum steht im Wald und nicht in ner Ortslage oder an ner Straße

Ich würd nicht mal ansatzweiße auf die Idee kommen, einen Baum an einer Waldgrundstücksgrenze zu fällen, nur weil er vieleicht irgendwann einmal durch ein "Naturereignis" , Sturm, Biber, "Altersschwäche" etc in eine unanangenehme Richtung fallen könnte. Wie einige schon schreiben ... das ist Natur.
Das einzige Entscheidungskriterium für mich wäre meine vorgesehene Nutzung.

Wald ist Wald .... wie soll das aussehen, wenn jeder bei manchmal Handtuchbreiten Grundstücken alle evtl irgendwann mal "gefährlichen" Bäume entlang der Grundstücksgrenzen entnimmt ? Da hast Du in manchen Regionen mehr Schneißen als Baumbestand mit ner vernünftigen Altersstruktur.

Gedankengänge haben manche Mitmenschen n8

Sorry und Grüße
Mike
Selbst Denken ist wichtig, ... wichtiger denn je.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Obelix » Do Feb 02, 2023 9:43

Falke hat geschrieben:Ich verstehe nicht, dass hier so heftig diskutiert wird, ohne dass irgendwer auch nur ein Bild von der Situation gesehen hat! :?

Falke

Weil es um grundsätzliches geht, was gesetzlich geregelt ist.

Anhand von Bildern könnte man stundenlang darüber philosophieren, ob
a.) der Baum fällt
b.) bei welcher Windstärke der Baum fällt
c.) welchen Schaden er ggf. beim Nachbarn anrichtet
d.) wie der Baum gefällt werden kann

Bei allen 4 Punkten werden die Meinungen trotz Bildern (wie aussagefähig können die sein?)
weit auseinander gehen.

Ich sehe es einfacher (siehe Fakt ist doch ...), da es um Grundsetzlichkeiten geht.

Das hat auch nichts mit dem Biber zu tun oder ob und wo der Geschädigte politisch aktiv ist.
Das sind emotionale Sachen, wo die Galle zu recht hochkochen kann. Hat aber mit der
Sachverhalt selbst an sich nichts zu tun. Das muss man halt trennen können.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Obelix » Do Feb 02, 2023 9:48

MikeW hat geschrieben: ... Ich würd nicht mal ansatzweiße auf die Idee kommen, einen Baum an einer Waldgrundstücksgrenze zu
fällen, nur weil er vieleicht irgendwann einmal durch ein "Naturereignis" , Sturm, Biber, "Altersschwäche" etc in eine
unanangenehme Richtung fallen könnte. ...

Ich auch nicht, und ich stimme Dir da ja auch zu.

Im genannten Fall, so wie ich Ihn verstanden habe, handelt es sich aber nicht um "vielleicht irgendwann einmal"
sondern um ein "richtet sehr wahrscheinlich" Schäden beim Nachbarn an. D.h. das Schadereignis ist absehbar.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Falke » Do Feb 02, 2023 9:48

@Mike

Ganz meine Meinung.

Adi
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon DMS » Do Feb 02, 2023 9:57

MikeW: genau 100% meine Haltung.

Solche sehen immer bei Anderen, was die tun müssen. Dabei hätten die bei sich genug zu tun! Vor allem glauben die immer zu wissen, was Andere machen müssen. Im tatsächlichen Handeln/Arbeiten sieht`s dann wieder anders aus. Eigentum heist und ist Eigentum (noch?), also der Eigentümer entscheidet. :)
Und es ist normal, dass ein Baum umfallen kann, naturereignis. Davon geht die Welt nicht unter, auch die Verjüngung nicht.
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Johnny 6520 » Do Feb 02, 2023 15:21

Obelix hat geschrieben:
Johnny 6520 hat geschrieben: ... @Obelix so einen Schwachsinn habe ich selten gelesen! ...

Vielleicht kannst Du auch anderen Menschen Ihre Meinung lassen, ohne die zu diffamieren?

Johnny 6520 hat geschrieben: ... Dein anderes Geschwätz, hört sich wie von einem Beamten an! ...

Du scheinst ja voll auf der emotionalen Ebene zu fahren und sachliche Zusammenhänge vollkommen
zu ignorieren.

Fakt ist doch:
1. der Baum droht beim nächsten Sturm umzufallen. So wie ich das verstanden habe, ist dass auch
nicht strittig.
2. der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat den Baumeigentümer darauf hingewiesen, dass durch
seinen Baum, auf Grund des schlechten Zustands, im Zusammenhang mit Sturm Schäden bei Ihm
entstehen können. Damit ist sind die Schäden, die entstehen, nicht mehr unverschuldet, keine höhere
Gewalt mehr und werden auch vermutlich von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gezahlt.
3. Also kommt der Baumeigentümer nicht umhin, irgendetwas zu unternehmen. Denn im Grundgesetz
steht irgendwo, dass der, der anderen einen Schaden zufügt, den zu ersetzen hat.


Und was ist mit dem was du dir zusammen fantasiert hast,das er sauer sein könnte?
Ich fahre nicht auf emotionalen Ebene,sondern spreche meistens das aus was andere sich denken und bin halt direkt,aber das scheint in der heutigen Zeit nicht mehr gefragt sein,mi mi mi mi!
Ich glaube nicht das der Baum so schnell umfällt, jetzt ist er solange gestanden nur weil der Jungspund jetzt daher kommt und sich das einbildet,der Senior hatte auch kein Problem damit!
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Johnny 6520 » Do Feb 02, 2023 15:30

Falke hat geschrieben:@Mike

Ganz meine Meinung.

Adi


Ihr werdet es nicht glauben, aber genau der Meinung bin ich auch!
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon germane » Do Feb 02, 2023 15:44

Johnny 6520 hat geschrieben:
Falke hat geschrieben:@Mike

Ganz meine Meinung.

Adi


Ihr werdet es nicht glauben, aber genau der Meinung bin ich auch!


Ich im Prinzip auch, außer er zahlt was. :lol:
Das Volk der Ukraine verteidigt die Ausbeutung Europas durch die Amerikaner
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Redriver » Do Feb 02, 2023 16:51

Hallo,
ein Stück weit verstehe ich den ein oder anderen hier nicht. Es braucht weder einen Bus voll Gutachter und
Baumbesserwisser und was weis ich noch. Denn wenn du bei so einen Begutachter nachfragst ob du es schriftlich haben kannst das der Baum jetzt nach 200 Jahren noch top gesund ist, und nix passieren kann, wirst du vermutlich nix zum lesen bekommen.
Aber jetzt mal zu den Fakten die ich hier sehe,
Verkehrssicherungspflicht ist nicht gegeben , Baum gehört klar einem und ist kein Streitfall als Grenzbaum, bei so 5FM steht der nicht erst seit Freitag vor Weihnachten, Standfestigkeit kann man hier sowieso nicht beurteilen.
Es gibt nun mal einen Nachbarsjungen der vom Papa was bekommen hat, und jeden sein neues Fahrrad zeigen will.
Sollte der Baum wirklich so stark Richtung Nachbars Schonung gehen kann man sich überlegen ob es bei 5 Fm nicht an der Zeit wäre den Baum zuentnehmen. Wie schon berichtet wurde, ist die Fällung nicht ohne weil die Umstände eher Schlecht sind, warum soll man da noch warten in 20 Jahren ist der Baum auch nicht einfacher zu fällen. Will man den Nachbarn etwas entgegen kommen dann kann man den Baum weg nehmen. Aber zu meinen Bedingungen, und sollte was über der Grenze beschädigt werden möchte ich eigentlich nix hören den es war ja ausdrücklich so gewünscht. Das würde ich dem Lausbub in einer ganz freundlichen Unterhaltung erklären und ihn zur Fällung einladen. Holz würde der aber von mir nur die Sägespäne bekommen.
Also ganz klar mein Baum meine Regeln und nur aus gutem Willen kommt der weg.
Wissen ist Macht, nichts wissen macht auch nichts.
Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten!
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon otchum » Do Feb 02, 2023 18:30

Vorschlag: Jeder hier der einen Baum sieht der bei Sturm umfallen könnte zahlt mir 5 Euro.

( Juhuu...ich werde reich! :prost:
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Südheidjer » Do Feb 02, 2023 18:39

Otchum, wieso Euros? Habt ihr nicht Franken? Nicht das es zu Devisenvergehen kommt!
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon otchum » Do Feb 02, 2023 18:46

Ich wollte nicht als veralteter Käseroller erkannt werden... :lol:
Das Leben der Eltern ist das Buch in dem die Kinder lesen...! :klug:
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon AF85 » Do Feb 02, 2023 19:27

Redriver hat geschrieben:Es gibt nun mal einen Nachbarsjungen der vom Papa was bekommen hat, und jeden sein neues Fahrrad zeigen will.
Sollte der Baum wirklich so stark Richtung Nachbars Schonung gehen kann man sich überlegen ob es bei 5 Fm nicht an der Zeit wäre den Baum zuentnehmen. Wie schon berichtet wurde, ist die Fällung nicht ohne weil die Umstände eher Schlecht sind, warum soll man da noch warten in 20 Jahren ist der Baum auch nicht einfacher zu fällen. Will man den Nachbarn etwas entgegen kommen dann kann man den Baum weg nehmen. Aber zu meinen Bedingungen, und sollte was über der Grenze beschädigt werden möchte ich eigentlich nix hören den es war ja ausdrücklich so gewünscht. Das würde ich dem Lausbub in einer ganz freundlichen Unterhaltung erklären und ihn zur Fällung einladen. Holz würde der aber von mir nur die Sägespäne bekommen.
Also ganz klar mein Baum meine Regeln und nur aus gutem Willen kommt der weg.


Ganz genau so sehe ich das auch, allein der Vorschlag von diesem Waldnachbarn ist eine Frechheit macht wahrscheinlich dort weiter wo der Alte aufgehört hat , und ist nicht um eine gute Nachbarschaft bemüht.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon T5060 » Do Feb 02, 2023 19:40

Bäume nahe an der Grenze haben immer das Problem, das man eigentlich nie so genau weis, bei wem sie stehen. Ein gewissenhafter Gutachter würde erst mal den Vermesser kommen lassen.
Grenzungenauigkeiten von bis zu 3 m sind nicht unnormal.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Falke » Do Feb 02, 2023 20:13

Normal sind Grenzungenauigkeiten von bis zu 3 m nicht!

Ich dachte, die Deutschen sind genauigkeitsverliebt.

Hier in Ö. gab es 1822-1828 eine genaue Vermessung, das Ergebnis, der Franziszäische Kataster, kann im KAGIS als Hintergrund eingeblendet werden.
Die Übereinstimmung (von Overlay-Fehlern abgesehen) mit den aktuellen Karten ist besonders im Wald überraschend hoch.
https://gis.ktn.gv.at/webgisviewer/atla ... 20Kataster

A. aus Ö.
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