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Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
65 Beiträge • Seite 5 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Schoofseggl » Do Feb 02, 2023 20:16

T5060 hat geschrieben:Bäume nahe an der Grenze haben immer das Problem, das man eigentlich nie so genau weis, bei wem sie stehen. Ein gewissenhafter Gutachter würde erst mal den Vermesser kommen lassen.
Grenzungenauigkeiten von bis zu 3 m sind nicht unnormal.

Der TE schrieb " und der Bach links vom Baum ist gleichzeitig der Grenzverlauf", eindeutiger wirds leider nicht. Zwar ist ein Bach als Grenze an sich recht flexibel, nach einem zünftigen Hochwasser ist es also durchaus möglich dass der eine oder andere prügel Holz plötzlich dem Nachbarn gehören, damit wird man aber wohl leben müssen. Da brauchts in dem Fall keinen Gutachter, am einen Ufer deins, am anderen meins.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Sottenmolch » Do Feb 02, 2023 20:28

3m sind nicht häufig, aber auch nicht unnormal das stimmt schon. Habe auch ein Waldstück, in dem die Maße des Vermessungsamtes mit denen im Wald, von Markstein zu Markstein gemessen, um gut 3m differieren. In der Ebene auf gut 30m.
Sottenmolch
 
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Johnny 6520 » Do Feb 02, 2023 20:51

T5060 hat geschrieben:Bäume nahe an der Grenze haben immer das Problem, das man eigentlich nie so genau weis, bei wem sie stehen. Ein gewissenhafter Gutachter würde erst mal den Vermesser kommen lassen.
Grenzungenauigkeiten von bis zu 3 m sind nicht unnormal.

Jetzt wirds lustig,jetzt wird die Grenze schon in Frage gestellt! :lol:
Johnny 6520
 
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon eifelrudi » Do Feb 02, 2023 21:09

Bei Grenzsteinen gibt es bei den elektronischen Karten verschiedene Genauigkeitsklassen von 0,5 cm bis über 10 m Abweichung. Gilt auch für Luftbilder. Dies Ungenauigkeiten kann man in RLP im Geoportal unter Karten, Liegenschaften, GST-Übersicht abfragen.
Die Ungenauigkeiten kommen daher das man die Werte für die Digitalisierung nicht berechnet hat sondern nur alte Karten eingescannt hat. ( Laut unserem vereidigten Vermessungsbüro )
Gab bei uns beim Flächenantrag deshalb immer wieder Probleme mit der Flächengröße, auch beim Nachmessen durch die ADD, weil die die digitalen Werte genommen haben und den Grenzstein 1m weiter ignoriert haben. Jetzt bei der Flurbereinigung und Neuvermessung sind die verbliebenen alten Grenzen genau auf den Grenzsteinen die vorher angeblich 5 m falsch standen. Hatten die Vermesser 1934 aber nicht so schlecht gemessen.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Michael67 » Do Feb 02, 2023 21:49

Sooo Mander, ...ich denke es ist jetzt alles gesagt und ich will nicht, dass die Diskussion meinetwegen aus dem Ruder läuft.

Nochmal vielen Dank an Euch alle für die rege Beteiligung. :prost:

@ Falke: Bitte den Faden schließen. Danke. M.
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