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Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Thema gesperrt
65 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon waelder » Mi Feb 01, 2023 17:31

War auch mein Gedanke
„Integration ist eine Bringschuld des Eingewanderten“
Wer sich nicht Integriert muss wieder gehen
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon T5060 » Mi Feb 01, 2023 17:44

Wenn der Nachbarsjunge zur Erholung vom Streß und vom Klimakleben nach Bali geflogen ist,
nimmt man seine halbe Verwandtschaft und schafft die Buche weg.
Den Rest und das da mal ne Buche stand, müsste er dir erst beweisen. Weg ist weg.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon 240236 » Mi Feb 01, 2023 19:31

T5060 hat geschrieben:Wenn der Nachbarsjunge zur Erholung vom Streß und vom Klimakleben nach Bali geflogen ist,
nimmt man seine halbe Verwandtschaft und schafft die Buche weg.
Den Rest und das da mal ne Buche stand, müsste er dir erst beweisen. Weg ist weg.
Du bist ja der lustigste :lol: . Wie machtst du das dann mit dem Wurzelstock?
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Michael67 » Mi Feb 01, 2023 19:40

So..da bin ich wieder...der gute Holzpreis und der schöne Schnee müssen doch ausgenutzt werden. :D

Vielen Dank für die vielen Beiträge und die doch sehr unterschiedlichen Ansichten zu der Sache.

Das Waldgrundstück ist 20km weg, sonst hätte ich schnell ein paar Bilder gemacht..nur wie gesagt, ich war beim Holzen und springe nicht sofort, wenn der junge, aufstrebende Waldnachbar anruft.

MEINE Buche steht genau an einer Bachbiegung in der Grundstücksecke und der Bach links vom Baum ist gleichzeitig der Grenzverlauf. Auf ( meiner) rechten Seite verläuft ein abgeholzter Steilhang, so dass eine windenunterstützte Fällung nicht ganz so einfach ist. Ich müsste die Buche rechts rüber quasi in den Steilhang ziehen. Das geht aber nicht, weil ich dort im Hang weder einen Standplatz für den Schlepper habe noch kann ich eine Umlenkrolle an einem Stock befestigen, weil die Stöcke dort gut 15 Jahre alt sind. Der Boden im Hang hat zudem nur eine relativ dünne Humusschicht aber darunter befindet sich Nagelfluh, so dass die alten Stöcke noch weniger Halt haben. Der ca 5 FM grosse Baum hängt zudem leicht Richtung Bachseite...aber das tut er schon seit gut 10 Jahren.

Natürlich bin ich an einem auskömmlichen Miteinander interessiert, aber man muss auch mal einen Standpunkt haben. Kompromiss ja, Entgegenkommen auch, aber alles hat auch seine Grenzen. Der Vater und auch der Junior sind sehr stark bei einer politischen Partei und deren Thesen engagiert und vertreten diese Denkweise auch konsequent bis in die Kommunalpolitik. ( Feststellung > keine Kritik, dass das gleich klar ist !)

Das wir beide nicht die besten Freunde sind, liegt u.a. an der Bieber-Population an dem o.a. Bachlauf. Nachdem die Schäden durch die immer stärker steigende Population an Bachlauf bis hinauf zum 2 Km entfernten Quellgebiet überhand genommen haben ( Rückstau in Waldgebiete / Frassschäden usw.) habe ich und einige andere Grundstückseigentümer einen Antrag auf angemessene Entnahme gestellt, dem ( nach langem hin und her) auch statt gegeben wurde. Mein Waldnachbar war mit der Entnahme überhaupt nicht einverstanden und hat mich als den Rädelsführer ausgemacht.....Er findet z.B. auch die Rückkehr von Canis Lupus als "regulierende Tierart" ganz wichtig und die Nebenwirkungen "des Rückkehrers " müssten eben hingenommen werden.

Zurück zur Buche: Ich werde den Baum derzeit noch stehen lassen, aber mit dem jungen Burschen mal eine Lösung suchen, wenn seine Forderungen auf dem Teppich bleiben. Wenn der Wind aber schneller ist...dann ist das halt auch Natur....wie Bieber und Wolf. Wenn ich den Revierförster treffe, rede ich mal unter vier Augen mit ihm. Das ist ein erdiger Typ, der auch schon seine Erfahrungen gemacht, aber vlt. eine einvernehmliche Idee von Amts wegen hat.

Danke und Gruß. M. :prost:
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Schoofseggl » Mi Feb 01, 2023 19:43

T5060 hat geschrieben:Wenn der Nachbarsjunge zur Erholung vom Streß und vom Klimakleben nach Bali geflogen ist,
nimmt man seine halbe Verwandtschaft und schafft die Buche weg.

So weit ich den Ausführungen des TE folgen konnte gehört ihm die Buche und sein Nachbar äusserte seine Sorge darüber dass eben selbige in dessen Jungbestand fallen könnte (was möglicherweise erst für seinen Enkel ein Problem werden könnte)und bot deswegen seine nahezu uneigennützige Hilfe an (warum habe ich jetzt im Geiste meinen Pächter vor Augen, ok, Nebensache).
Es braucht also weder Bali noch bucklige Verwandschaft um die Buche weg zu schaffen, sein Eigentum kann der TE auch hochoffiziell fällen oder ein Baumhaus dran nageln oder das Ding auch verfaulen lassen.
Ach ja, wenn der Biber schon da ist, die Buche am Bachlauf liegt, vielleicht treffen sich die beiden ja. Wenn der Kerl schon so tickt wäre es ein Segen wenn sich der Biber um die besagte Buche kümmern würde, die Fallrichtung ist eh schon klar, is halt die Natur, kann man nix machen. Ich würde das ganze einfach aussitzen.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon DST » Mi Feb 01, 2023 20:34

Seh ich auch so.

Wenn Biberschäden und Wolfsrisse zur Natur gehören, dann auch umstürzende Buchen.

So wie man in den Wald ruft, so hallt es zurück.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon T5060 » Mi Feb 01, 2023 21:43

240236 hat geschrieben:Du bist ja der lustigste :lol: . Wie machtst du das dann mit dem Wurzelstock?


Ganz einfach bestreiten und wer das Gegenteil behauptet, für dumm hinstellen.
Du wirst es nicht glauben, das läuft wirklich so. Du könntest auch behaupten,
er hat dir den Baum geklaut und den Schaden auf seiner Fläche selbst verursacht.
Ich kenne da Anwälte die machen das immer so und hinterher muss der Richter
aufs Klo, weil er selbst nimmer weis, ob er Männchen oder Weibchen ist
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon barneyvienna » Mi Feb 01, 2023 22:51

ich vermute, wenn dort am Bach der Bieber ist, dann ist die Buche über kurz oder lang (ohne Hasengitter) ohnehin dran. Zumindest sehe ich das hier in Wien, an den Flüssen die durch führen, und die Au 40 km hinunter.
Vielleicht ist diese stattliche Buche in der Grundstücks-Ecke (4-5 Fm ist schon was, der steht schon lang) ein "Grenzbaum ", dann hätte er allein dadurch schon seine Standberechtigung.
Dennoch sag ich nochmal, michael67, biete ihm an, den Baum gemeinsam wegzumachen auf halbe/halbe vom Holz.
(Der Nachbar wollte den Baum ja eh selber legen, dann brauchst nur zuschauen, wie er ihn in seinen Bestand legt)
Wenn er nicht einsteigt, oder auch keine gute Idee hat wie man das Problemkind legt, dann bleibt er halt stehen (bis der Bieber kommt).
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Steyrer8055 » Do Feb 02, 2023 7:11

Hallo Michael67!
DST hat es ganz gut geschildert, zurück zur Natur ist halt so! Ich würde es auch aussitzen, mal schauen wer schneller ist, der Biber o. der Sturm!
Man kann gut gegen eine Biber-Entnahme sein, solange andere die Schäden haben. Mich würde interressieren was die Buche macht,bei aufgestauten Wasser durch Biberbauten. Bei allen Beiträgen (Schäden) hier, wurden die Flächen um Bibersiedlungen durchnässter.
Der Schnössel inkl. Vater sind ja noch lernfähig!

mfg Steyrer8055
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Johnny 6520 » Do Feb 02, 2023 9:05

Michael67 hat geschrieben: ... Mich hat gestern der Sohn von meinem etwas schwierigen Waldnachbarn angerufen
und mir mitgeteilt, dass er jetzt der neue Eigentümer sei ...

Da ist doch an sich in Ordnung und nichts gegen einzuwenden?

Das Du sauer bist, weil Du den Wald aus irgendwelchen Gründen nicht selbst kaufen konntest, dafür kann
der neue Besitzer nichts.

Michael67 hat geschrieben: ... Ich habe den Burschen dann ... oder soll ich dem jungen Herrn Waldnachbar ...

Ich finde Deine herablassende Ausdrucksweise nicht in Ordnung.
Der ist ein Waldbesitzer wie Du, dem man einen gewissen Respekt entgegen bringt.

Das er jünger ist wie Du, ist sicherlich schlimm für Dich, aber dafür kann der junge Mann nichts.

Letztendlich finde ich den Vorschlag des jungen Mannes in Abwägung der Gesamtumstände, d.h. dass
Du den Baum vermutlich nicht ohne Schäden bei Ihm anzurichten fällen kannst, nicht als schlimm, sondern
durchaus als Basis über die man sprechen kann. Lass den doch die Arbeit machen und zieh das Beste für
Dich heraus. (Hälfte des Brennholzes oder Hälfte des Verkaufserlöses.)

Die ganzen Empfehlungen hier bzgl. Förster, Rechtsanwalt usw. sind doch quatsch und dem Fliegendreck,
um den es hier geht, nicht angemessen.[/quote]

Zitierfehler!
Falke


@Obelix so einen Schwachsinn habe ich selten gelesen!
Wo kann man hier heraus lesen das er sauer sein könnte, wie ich das gelesen habe war mir sofort klar das der junge vom Vater den Wald übernommen hat!Dein anderes Geschwätz, hört sich wie von einem Beamten an!
Johnny 6520
 
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Obelix » Do Feb 02, 2023 9:23

Johnny 6520 hat geschrieben: ... @Obelix so einen Schwachsinn habe ich selten gelesen! ...

Vielleicht kannst Du auch anderen Menschen Ihre Meinung lassen, ohne die zu diffamieren?

Johnny 6520 hat geschrieben: ... Dein anderes Geschwätz, hört sich wie von einem Beamten an! ...

Du scheinst ja voll auf der emotionalen Ebene zu fahren und sachliche Zusammenhänge vollkommen
zu ignorieren.

Fakt ist doch:
1. der Baum droht beim nächsten Sturm umzufallen. So wie ich das verstanden habe, ist dass auch
nicht strittig.
2. der Eigentümer des Nachbargrundstücks hat den Baumeigentümer darauf hingewiesen, dass durch
seinen Baum, auf Grund des schlechten Zustands, im Zusammenhang mit Sturm Schäden bei Ihm
entstehen können. Damit ist sind die Schäden, die entstehen, nicht mehr unverschuldet, keine höhere
Gewalt mehr und werden auch vermutlich von der Betriebshaftpflichtversicherung nicht gezahlt.
3. Also kommt der Baumeigentümer nicht umhin, irgendetwas zu unternehmen. Denn im Grundgesetz
steht irgendwo, dass der, der anderen einen Schaden zufügt, den zu ersetzen hat.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon 4911 » Do Feb 02, 2023 9:29

"...die der nächste Sturm gaaanz sicher umreißen würde....

Ihr streitet euch wegen sowas?
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Obelix » Do Feb 02, 2023 9:30

Hinterwälder hat geschrieben:@ obelix
Immer bedenken:
Die Geister, die du rufst... , nicht dass man sie nicht mehr losbekommt. Bevor ich einen Biotop- Baum ausweise,
würde ich mir überlegen ihn dem Nachbar zu schenken.

@ Hinterwälder
@ barneyvienna

Bitte sorgfältiger lesen!
Die Idee "Biotopbaum" hat User "Südheidjer" ins Rennen gebracht und stammt nicht von mir.
Ich stimme Euch beiden zu, dass man mit so etwas vorsichtig sein muss.
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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Falke » Do Feb 02, 2023 9:32

Ich verstehe nicht, dass hier so heftig diskutiert wird, ohne dass irgendwer auch nur ein Bild von der Situation gesehen hat! :?

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Re: Mgl. Schlagschaden und die Forderung des Waldnachbarn

Beitragvon Südheidjer » Do Feb 02, 2023 9:33

Obelix hat geschrieben:
Südheidjer hat geschrieben: ... Wie verhält sich das eigentlich, wenn man den Baum zu einem Biotop-Baum erklären läßt und er dann in ein paar Jahren umfällt zum Nachbarn in die Naturverjüngung?

Soweit mir bekannt, schaut sich die Behörde den Baum an und schlägt eine Metall-Nummer ein.
Die nehmen vermutlich keine Bäume an der Grenze.
Die nehmen vermutlich auch keine Bäume, die erkennbar beim nächsten Wind umfallen.
Und wenn die nur gesunde Bäume nehmen, sind die Sturmschäden höhere Gewalt und
damit kein Verschulden des Besitzers gegeben.

So sieht es aus, der Biotopbaum war mein Gedanke.
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