gerd gerdsen hat geschrieben:... und noch ein tipp, ich würde auf garkeinen fall zu lange warten, denn der letzte macht bekanntlich das licht aus .... und haftet zusätzlich mit dem doppelten wert seiner geschäftsanteile ... und muß evtl. noch eine ganze zeit seinen liefervertrag erfüllen, auch ohne das er milchgeld bekommt !!!
Gerd, Vertraglich hast du recht, aber es ist noch nie so gewesen das ein Landwirt noch Geld nachschiessen musste, wenn eine Genossenschaft vor die Wand gefahren wurde. Das eingezahlte Kapital wird woll weg sein, was auch schlimm ist. Im Liefervertrag steht ab auch drin das die Milch bezahlt werden muss. Ich glaube wen du auch nur einen Monat kein Geld bekommst hast du ein Sonderkündigungsrecht. Aber in solchen fällen haben wir ja den Bv