Harald hat geschrieben:Hier ist ein Mensch durch Gewalteinwirkung ums Leben gekommen.
Wer sich darüber moniert, dass sich in einem solchen Falle die Staatsanwaltschaft einschaltet, sollte mal überlegen, ob er das Grundprinzip unseres Rechtssystems verstanden hat.
Sollte das gegen mich gemünzt sein (wovon ich ausgehe):
Ich bin eben mit meinem Menschenverstand an die Sache 'rangegangen und davon ausgegangen, dass die Sach- und damit Rechtslage klar ist.
Nach dem alten Sprichwort: "Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um."

Wenn jemand eine Weide betritt(fremdes Eigentum),eindezäunt und beschildert und kommt zu Schaden,geschied es Ihm recht,wenn was passiert.Die sollten noch die Kosten für Arzt und Krankenhaus selber zahlen müssen und ne kräftige Strafe obendrauf