Aktuelle Zeit: Sa Mai 18, 2024 4:22
dass das Wasser des Sees auf Anordnung des Gießener Regierungspräsidiums abgelassen worden sei, um den Fischbestand des künstlich aufgestauten Sees zu reduzieren.
Angeln ist dort ebenso verboten wie das Betreten der zugewachsenen Uferzonen.
kaltblutreiter hat geschrieben:Hätten sie mal einen Anglerverein um Hilfe gebeten... Mannomann.
Qtreiber hat geschrieben:kaltblutreiter hat geschrieben:Hätten sie mal einen Anglerverein um Hilfe gebeten... Mannomann.
Das ist in D nun mal so: Wenn da Angeln verboten ist, ist da Angeln verboten. Immer.
Selbst wenn man durch einen Anglerverein die Fische einer sinnvollen Nutzung hätte zuführen können und auch noch ein paar Euronen Einnahmen hätte erzielen können.
Cairon hat geschrieben:Es wäre in Deutschland schon möglich gewesen einem Angelverein zu erlauben dort die Fische zu fangen. Dazu hätte man lediglich 2-3 Gutachten, 5-10 Ortstermine, 2-3 Anliegerversammlungen, eine Weiterbildungsveranstaltung für den Angelverein, diverse Schriftwechsel und X Sitzungen der Zuständigen Gremien in die Wege leiten müssen. In 3-4 Jahren hätte man dieses Problem sicher lösen können.
kaltblutreiter hat geschrieben: Auf welcher Grundlage wurde das überhaupt angeordnet?
SHierling hat geschrieben:kaltblutreiter hat geschrieben: Auf welcher Grundlage wurde das überhaupt angeordnet?
Es gab zu viele Fische. Angeblich. Die Natur war einfach nicht natürlich genug.
kaltblutreiter hat geschrieben:Ich gehe mit Euch konform, Qtreiber und Cairon. Aber das Ablassen mit der Folge des Fische-Verendens darf man einfach so machen, weils angeordnet wurde? Auf welcher Grundlage wurde das überhaupt angeordnet?
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