Maulwurf_13 hat geschrieben: Diesem hast du mit deinem Kaufvertrag des entsprechendem Saatgut zugestimmt. Ob du es gut oder schlecht findest ist unerheblich. Du hast deinen Vertrag einzuhalten.
Weiss ich. Aber wie gesagt finde ich die Rechtslage, die solche AGB ermöglicht, nicht in Ordnung.
unter Geschäftspartnern auf Augenhöhe ein unmögliches Verfahren.
Wäre es nicht einfacher Fragebogen und du gibst an wie viel kg du von welcher Sorte nachbaust
Und dieser Fragebogen wird mir beim Kauf des Z-Saatguts mit zugestellt?Riecht zwar nach Beliebigkeit,Meinetwegen, aber:
Wie gesagt ich hege ja grundsätzlich überhaupt keinen Zweifel an der Berechtigung der Gebühren und der Interesse des Züchters. Deswegen war mein erster Punkt in der Kette, dass der Züchter von dem Z-Saatgutkauf durch mich erfährt woraus dann die weiteren Handlungen resultieren. Der Züchter also etwas konkretes in die Hand bekommt seine berechtigten Interessen zu verfolgen.
Aber im Grundsatz der Vereinfachung sind wir uns schon irgendwie einig , oder?

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet