Family Guy hat geschrieben:Die Frage ist doch Bewirtschaftung oder Unterverpachtung. Stellst du selbst einen Flächenantrag und bist mit der Fläche bei der BG?
Wenn ja, gäbe es keinen Kündigungsgrund, aber Pacht kann ja auch mal wechseln.
Stellst du keinen Flächenantrag mehr, ist es Unterverpachtung und kann sofort gekündigt werden.
Da gibt es unterschiedliche Meinungen.
Nehmen wir an ich pachte eine Fläche und geb sie im Antrag an und zahle BG und Krankenkasse dafür.
Die Fläche läuft über mich.
Ich befahre die Fläche aber nicht. Die Düngung, Pflanzenschutz, Kalkung, sowie die Ernte übernimmt ein anderer in Eigenregie der mir jedes Jahr einen festen Betrag pro ha bezahlt und ich hab kein Risiko.
Ist das dann unterverpachtet oder nicht ? Ich würde eher zu ja tendieren ?