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Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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64 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Family Guy » Mo Nov 11, 2019 6:53

Noudels hat geschrieben:Ich hab mir eben die Pachtverträge geholt.
@ FAm. Guy.. die Flächen sind nun seit fast 30 Jahren bei dem Pächter.. erst beim Vater dann beim Sohn. Ich komm gut aus mit Ihnen, und ich gehe davon aus das sie Flächen nicht tauschen würden, bzw mit dem anderen Landwirt zusammenarbeiten würden wenn es nicht passt.


Das ist doch der entscheidene Punkt, wenn du zufrieden bist, musst du keinen Streit vom Zaun brechen oder eine Kündigung aussprechen oder ähnliches. :prost:
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Qtreiber » Mo Nov 11, 2019 8:21

Fassi hat geschrieben:
Noudels hat geschrieben:Ich hab mir eben die Pachtverträge geholt.
In den Vordrucken der öst. Landwirtschaftskammer gibts den Bearbeitungstausch (Pflugtausch) garnicht. Dementsprechend ist es in den Verträgen NICHT dezidiert verboten. :gewitter:


Muss es ja auch nicht, das steht ja schon im BGB bei den ganzen Paragraphen zur ldw. Pacht. Quasi den gesetzlichen Grundlagen und Mindestanforderungen dafür.

Gruß

Vielleicht sieht das in Österreich ja anders aus, oder wie muss man das "öst." in Noudels Beitrag lesen ?
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Noudels » Fr Nov 15, 2019 14:28

ja ist Österreich.
Aber gut von 400€/ha ist meine Gegend WEIT weg.

https://noe.lko.at/pachtpreisberechnung-von-ackerfl%C3%A4chen-so-kalkuliert-man-vorausschauend+2500+2805446

Geht man von einem sehr guten Standort und einer intensiven Fruchtfolge mit Mahlweizen (7,5 t Ertrag), Körnermais (11,5 t Trockenmais) und Winterraps (3,6 t Ertrag) aus, so errechnet sich ein durchschnittlicher Deckungsbeitrag inklusive Direktzahlung von 700 Euro. Zieht man davon 150 Euro Lohnansatz, 12 Euro Zinsansatz, 100 Euro Risikoabdeckung und 157 Euro Sozialversicherungsbeitrag ab, so verbleibt eine maximale Pachtzahlung von 281 Euro/ha und Jahr.


Bestehe ich als Verpächer natürlich auf mehr, weil es Spezialisten gibt die das über gesonderte Förderungen zahlen können - dann ist klar was der Pächter der die Förderung Nicht lukrieren kann aus dem Boden holen muss, und zu wessen Lasten das am Ende geht.
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Flo96 » Di Okt 20, 2020 13:20

Hallo zusammen,

ich habe vor ca. 10 Jahren einen mündlichen Pflugtauschvertrag mit einen damals befreundeten Landwirt aus dem Nachbarort vereinbart. Da die Flächen, die ich von Ihm habe mittlerweile weniger geworden sind (Neubaugebiet und Verkauf) und wir uns nicht drauf einigen konnten, dass er mir noch Fläche gibt, möchte ich diesen Vertrag fristgerecht kündigen.

Momentan läuft dieser Landwirt auch zu meinen Verpächtern und bietet denen das 4-Fache (Milchviehhalter 300 Milchkühe), was ich mir wirtschaftlich nicht leisten kann (Schafhaltung und Mutterkuhhaltung). Nun möchte ich diese Fläche selber bewirtschaften.

Im BGB habe ich den § 584 gefunden.

"Kündigungsfrist"

(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.

(2) Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.

Kann ich diesen anwenden und zum Ende des Pachtjahres den Vertrag kündigen ?

Sind wir mal ehrlich wie rechnet sich das bei 70 dt Wintergerste / 40dt Raps / 80dt Weizen und dann 660 € bezahlen ???? Ich komme da auf einen negativen Deckungsbeitrag aber gut.
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Fassi » Di Okt 20, 2020 16:22

Falscher Paragraf, hier geht's um Landpacht, das sind die Paragrafen 585 bis 597. In deinem Fall der 594 bzw seine Unterparagrafen:

[quote='§594a]§ 594a Kündigungsfristen
(1) Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.
(2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann, ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.[/quote]

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Flo96 » Di Okt 20, 2020 17:00

Fassi hat geschrieben:Falscher Paragraf, hier geht's um Landpacht, das sind die Paragrafen 585 bis 597. In deinem Fall der 594 bzw seine Unterparagrafen:

[quote='§594a]§ 594a Kündigungsfristen
(1) Ist die Pachtzeit nicht bestimmt, so kann jeder Vertragsteil das Pachtverhältnis spätestens am dritten Werktag eines Pachtjahrs für den Schluss des nächsten Pachtjahrs kündigen. Im Zweifel gilt das Kalenderjahr als Pachtjahr. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist bedarf der Schriftform.
(2) Für die Fälle, in denen das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist vorzeitig gekündigt werden kann, ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.


Gruß[/quote]

Ohwei wer soll den da noch durchblicken. Eine Bekannte vom Amt nannte mir den 584...

Also kann ich es erst 2022 bekommen? Und kann ich währen der 2 Jahre Ausgleich verlangen? Sind immerhin 2,5 Hektar die mir fehlen????

Außerordentlich kündigen wird ja nicht funktionieren?

Mir würde es reichen wenn ich es zum 1.11.2021 zurück habe.

Vernünftig einigen kann man sich mit dem nicht, der sagt Pech gehabt, kann er auch nichts für, dass ein Neubaugebiet gemacht wurde.
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Fassi » Di Okt 20, 2020 18:17

Was habt ihr denn nun? Pflugtausch oder Pacht? Bei Pacht ist es recht eindeutig, da hast du Pech gehabt. Bei Pflugtausch weiß ich es jetzt nicht, die Landpacht- Paragrafen sagen da halt nur aus, dass es nur mit Zustimmung des Eigentümers rechtens ist.

Gruß
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon bauer hans » Di Okt 20, 2020 18:34

Flo96 hat geschrieben:
ich habe vor ca. 10 Jahren einen mündlichen Pflugtauschvertrag mit einen damals befreundeten Landwirt aus dem Nachbarort vereinbart. Da die Flächen, die ich von Ihm habe mittlerweile weniger geworden sind (Neubaugebiet und Verkauf) und wir uns nicht drauf einigen konnten, dass er mir noch Fläche gibt, möchte ich diesen Vertrag fristgerecht kündigen.


dein vertragspartner muss dir für die verlorene fläche ersatz oder entschädigung leisten!
hier fielen 1200m2 aus einer pachtfläche an den kirchenkreis,der dem pächter dafür eine entschädigung zahlte.
wir schaffen uns :mrgreen:
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Flo96 » Di Okt 20, 2020 18:38

Fassi hat geschrieben:Was habt ihr denn nun? Pflugtausch oder Pacht? Bei Pacht ist es recht eindeutig, da hast du Pech gehabt. Bei Pflugtausch weiß ich es jetzt nicht, die Landpacht- Paragrafen sagen da halt nur aus, dass es nur mit Zustimmung des Eigentümers rechtens ist.

Gruß

Pflugtausch
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Flo96 » Di Okt 20, 2020 18:41

Fassi hat geschrieben:Was habt ihr denn nun? Pflugtausch oder Pacht? Bei Pacht ist es recht eindeutig, da hast du Pech gehabt. Bei Pflugtausch weiß ich es jetzt nicht, die Landpacht- Paragrafen sagen da halt nur aus, dass es nur mit Zustimmung des Eigentümers rechtens ist.

Gruß

Pflugtausch
Es wurden 7,5 Hektar Acker gegen 7,5 Hektar Grünland getauscht. Wovon nur noch 5 Hektar übrig sind. Gemeinde (Eigentümer war damit einverstanden)

Ich habe mich wohl unklar ausgedrückt.
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon gerds » Di Okt 20, 2020 20:37

Wenn der Nachbar die Fläche nicht "liefern" kann, sollte der Vertrag eigentlich aufzuheben sein.
-Wegfall der Geschäftsgrundlage-, da dein Nachbar seinen Teil des Vertrages wohl nicht mehr erfüllt.
Oder wie schon geschrieben wurde: Entschädigung leisten.
Grüße
gerds
 
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon Flo96 » Mi Okt 21, 2020 11:06

gerds hat geschrieben:Wenn der Nachbar die Fläche nicht "liefern" kann, sollte der Vertrag eigentlich aufzuheben sein.
-Wegfall der Geschäftsgrundlage-, da dein Nachbar seinen Teil des Vertrages wohl nicht mehr erfüllt.
Oder wie schon geschrieben wurde: Entschädigung leisten.
Grüße


Ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen.
1. Ich muss Ihn schriftlich abmahnen, dass er mir eine andere Fläche überlässt.
2. Kommt er diesem nicht nach, kann ich eine außerordentliche Kündigung aussprechen (schriftlich).

Kommt er dem nach, kann ich nur eine ordentliche Kündigung aussprechen. Dies werde ich heute auf die Post geben, damit habe ich die Fläche spätestens 2022 zurück. Gleichzeitig vordere ich ihn auf mir eine entsprechende Fläche mit der mir fehlenden Größe zur überlassen und das er mir bis zum xxx mitteilen muss um welches Flurstück es sich handelt. Kommt er dem nicht nach werde ich die außerordentliche Kändigung abschicken und ich habe die Fläche 2021 im November schon zurück!
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon meyenburg1975 » Mi Okt 21, 2020 11:16

Flo96 hat geschrieben:
gerds hat geschrieben:Wenn der Nachbar die Fläche nicht "liefern" kann, sollte der Vertrag eigentlich aufzuheben sein.
-Wegfall der Geschäftsgrundlage-, da dein Nachbar seinen Teil des Vertrages wohl nicht mehr erfüllt.
Oder wie schon geschrieben wurde: Entschädigung leisten.
Grüße


Ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen.
1. Ich muss Ihn schriftlich abmahnen, dass er mir eine andere Fläche überlässt.
2. Kommt er diesem nicht nach, kann ich eine außerordentliche Kündigung aussprechen (schriftlich).

Kommt er dem nach, kann ich nur eine ordentliche Kündigung aussprechen. Dies werde ich heute auf die Post geben, damit habe ich die Fläche spätestens 2022 zurück. Gleichzeitig vordere ich ihn auf mir eine entsprechende Fläche mit der mir fehlenden Größe zur überlassen und das er mir bis zum xxx mitteilen muss um welches Flurstück es sich handelt. Kommt er dem nicht nach werde ich die außerordentliche Kändigung abschicken und ich habe die Fläche 2021 im November schon zurück!


Ausschließlich Einschreiben mit Rückschein. Wenn es ein schwieriger Kollege ist, Kündigungsschreiben vom Anwalt unterschreiben und abschicken lassen. Natürlich ebenfalls als Einschreiben.
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon gerds » Mi Okt 21, 2020 12:04

Also zur ordentlichen Kündigung: da beträgt die Kündigungsfrist 2 Jahre, da Flächentausch analog
Landpacht gesehen wird. D.h. Bis zum 3. Werktag des (Pacht.-)Jahres kann zum Ende des nächsten Jahres gekündigt werden.
Generell würde ich so vorgehen und nicht den 2. Schritt vor dem 1. machen (wenn keine Fristen, wie z.B. Pachtjahresbeginn 01.11):- fordere ihn unter Fristsetzung 10-14 Tage auf, dir Ersatzdläche zu nennen. Wenn das läuft, kündigst du ordentlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Kommt er dem nicht nach, kündigst du fristlos, hilfsweise dann zum ... (Zeitraum ordentliche Kündigungsfrist)
Alles natürlich per Einschreiben bzw. Persönliche Abgabe gegen schriftl. Empfangsbestätigung
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Re: Neid und Kindergarten in der Landwirtschaft

Beitragvon marius » Fr Okt 23, 2020 13:33

Einschreiben bringt nix wenn der Gegenüber behauptet er hat ein leeres Kuvert erhalten, oder ein leeres Blatt Papier war drin.
Am besten wirksam, unter Zeugen persönlich übergeben.
Und wenn Einschreiben, dann einen Anwalt erledigen lassen, der bei Bedarf als Zeuge vor Gericht auftreten kann.
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