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Neue Führerscheinverordnung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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129 Beiträge • Seite 8 von 9 • 1 ... 5, 6, 7, 8, 9
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Di Jul 24, 2012 21:38

Hallo,
interessante neue Erkenntnis!
Heute hat die Fahrschule meines Vertrauens offiziell die Information bekommen das der L-Schein auf die besagten 40 km/h ausgeweitet wird. Als der Fahrlehrer das beiläufig in einem Gespräch mit dem Prüfer erwähnt hat, ist dieser fast vom Stuhl gekippt, er wusste von garnichts!
Generell wirkt das ganze wie eine ziemliche Hau-Ruck-Aktion. 90 % der Behörden haben keinen blassen Schimmer und die restlichen 10 % haben scheinbar ihre Informationen nur auf ausdrückliche Nachfrage erhalten.
Was aber das eigentlich interessante ist:
Ab nächstem Jahr soll eingeführt werden dass
a) Der L Führerschein nichtmehr in der Klasse B enthalten ist, somit getrennt erwirben werden muss
b) für den L-Schein eine praktische Prüfung notwendig ist und somit auch Fahrstunden (Anzahl liegt im Ermessen des Fahrlehrers). Gegenüber dem T-Schei soll bei L die Prüfung nur 60 min dauern.

Außerdem soll in nicht allzu ferner Zukunft der T-Schein geschwindigkeitsmäßig ausgeweitet werden.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Weinbauer » Di Jul 24, 2012 21:56

das in D immer alles so kompliziert sein muss. hat wohl jeder interessenverband wieder kräftig mitgeredet und am ende kommt so ein faules ergebnis raus.
da spielen wieder faktoren mit, welche den realen problemen (z.b. sicherheitsaspekten, prakistauglichkeit) keine genügende rechnung tragen.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon tobiasBW » Mi Jul 25, 2012 5:43

ja in Deutschland ist irgendwie immer alles kompliziert und wenn was angegangen wird ist es danach nur halb fertig.
Ich denke das die ganze Klasseneinteilung bei Traktoren über Geschwindigkeit schlecht ist, besser wäre meiner Ansicht nach eine Einteilung nach Leistung oder nach Gewichtsklasse.
Rechtschreibfehler sind Absicht, um zu sehen ob ihr auch aufpasst.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Hanomag R12 » Mi Jul 25, 2012 6:16

Ich finde die Regelung "Zeitgemäß"
Geht ja in erster Linie um die Zugmaschine.
Wo findet man heutzutage noch 32km/h Schlepper es geht ja meist erst bei 40 los!
Die Leute die jetzt den T machen zu denen kann ich nur sagen, als ich im Jahr 2000 Pkw Führerschein gemacht habe und man von 7,5 auf 3,5t herabgesetzt wurde und von 125 kubik auf 50 kubik herabgesetzt wurde war das auch nicht fair im Vergleich zu den älteren Jahrgängen.
Meine 2 Jahre jüngere Schwester hat noch den alten Schein und saß noch nie auf einem Schlepper dürfte aber bis 60 km/h fahren! Auch ohne Fahrprüfung wie heute beim T und das hat die Mehrheit in Deutschland in der Tasche den alten Schein!
Es wurde einfach Zeit das zu ändern und der T hat immer noch Vorteile wenn man Ihn trotz der Änderung macht.jetzt kann man sich z.B. einen neuen Traktor kaufen mit 40er Standardgeschwindigkeit ohne gleich den T zu machen.
Eine gute Entscheidung finde ich.
auf dem Holzweg in die Zukunft...
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Mi Jul 25, 2012 14:28

Hallo,
so wie es ja jetzt geplant ist halte ich es auch für richtig. Sofern die L-Leute jetzt auch ne Prüfung machen müssen habe ich im Prinzip nichts dagegen das sie auch 40 fahren. Allerdings wer den L jetzt schon hat darf trotzdem ohne jegliche Ausbildung große Schlepper fahren und das finde ich nach wie vor bedenklich. Der Grund dafür ist auf den vorherigen Seiten mehr als Ausführlich beschrieben.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Irgendenner » Mi Jul 25, 2012 14:51

nen großen schlepper finde ich garnicht so gefährlich.viel mehr die wo mim kleinen 30ps hinterrad uraltschlepper und überladenen anhängern mit kaputten oder festgestellten auflaufbremsen rumgurken...
óder mährescher vollernter usw laufen zum großteil nur 20 sind aber gefährlicher als ein großer schlepper
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Hanomag R12 » Mi Jul 25, 2012 23:07

JonnySchorsch hat geschrieben:Hallo,
Allerdings wer den L jetzt schon hat darf trotzdem ohne jegliche Ausbildung große Schlepper fahren und das finde ich nach wie vor bedenklich.


Größere Schlepper?!
Nein, nur welche die jetzt 8km/h schneller fahren, nicht mehr und nicht weniger.
Welche Ausbildung hat denn eine z.B. alte Dame die mit dem alten 3er nen 7,5t LKW fahren darf? ....keine :wink: und das ist zigtausendfach der Fall bis 2000.

Ich denke die Sparte von 2000 bis 2012 die in der Zeit (12 Jahre) ihren PKW Schein gemacht hat
und nur bis 32km/h Schlepper fahren durfte sind weitaus weniger als diejenigen im Land die noch die alte Regelung genießen.

Warum schreibt keiner was über die Menschen die vor 2000 PKW machten und Schlepper bis 60km/h fahren dürfen "ohne Ausbildung"
hier wird jetzt ein Fass aufgemacht weil Besitzer des PKW Scheines mit L jetzt von ihren sowieso erlaubten Schlepperschein bis 32km/h
auf 8 schnellere 40km/h hochgestuft wurden, wo ist da der Unterschied?
Ob ich vorher einen 10t Schlepper mit 150 PS und 32km/h Ausführung und 2 Kippern dran gefahren bin
oder jetzt einen 10t Schlepper mit 150 PS und 40km/h Ausführung und 2 Kippern dran fahre ist doch kein ding der "Ausbildung"
Man muss ja auch keine Ausbildung machen wenn man von einem 50PS auf ein 300PS Auto umsteigt :lol:
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Fassi » Mi Jul 25, 2012 23:14

Vor allem konnte man die Tage bei uns im Silo wieder mal die "Ausbildung" der jungen T- Führerscheinbesitzer bewundern. Ein Wunder das da noch nichts passiert ist.

Ich bin damals auch neidisch auf meine Kumpel gewesen, die ein halbes Jahr älter waren und noch bis 7,5t fahren durften, das vergeht aber mit der Zeit wieder. Also ruhig Blut Jungs.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Weinbauer » Mi Jul 25, 2012 23:58

es sollte nach gewicht gehen, nicht nach kmh. geht ja um die sicherheit.
einfach eine gewichtsgrenze, für jeden verständlich und gut ist.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon kimba1809 » Do Jul 26, 2012 4:46

Weinbauer hat geschrieben:es sollte nach gewicht gehen, nicht nach kmh. geht ja um die sicherheit.
einfach eine gewichtsgrenze, für jeden verständlich und gut ist.


Die gabe es früher mal bei Schlepper mit 7,49 to zulässigem Gesamtgewicht. Große Schlepper werden dann in zwei Versionen angeboten: mit normal Gewicht und abgelastet auf diese Grenze. Waren die selben Schlepper, nur mit einem anderen Eintrag im Schein.Je nach Führerschein (zweier oder dreier) wurde dann gekauft.
Was war an dieser Reglung sinnvoll????
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon freddy55 » Do Jul 26, 2012 22:26

Geht es hier eigentlich um eine sachliche Diskussion oder um Neid?
Ich finde die Regelung jedenfalls sehr gut. Mein Sohn hat zum Beispiel letztes Jahr den L gemacht weil der T einfach von den Kosten her unrealistisch war bei nur einem 40 km Schlepper auf dem Hof. Und wenn er mal sich stärker einbringen will macht er CE, das ist dann auch viel sinnvoller. Der T ist auch nichts halbes und nichts ganzes aber dann mit 40 Tonnen durch die Gegend donnern mit 16!!!
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Fr Jul 27, 2012 17:57

Größere Schlepper?!
Nein, nur welche die jetzt 8km/h schneller fahren, nicht mehr und nicht weniger.
Welche Ausbildung hat denn eine z.B. alte Dame die mit dem alten 3er nen 7,5t LKW fahren darf? ....keine

Hallo,
für den 7,5-Tonner ist auch keine Ausbildung vorhanden, ganz richtig! Das ist im Prinzip genauso falsch wie die Sache mit L.
Offensichtlich hast du meinen Verweis auf die vorherigen Seiten nicht beachtet.
Genau das ist der Punkt, es handelt sich zwar lediglich um eine Ausweitung um 8 kmh, allerdings ist es in der Praxis mehr oder weniger üblich das die 32 kmh Schlepper in einer ganz anderen Leistungs- und Gewichtsklasse spielen als 40 km/h Maschinen.

Ob ich vorher einen 10t Schlepper mit 150 PS und 32km/h Ausführung und 2 Kippern dran gefahren bin
oder jetzt einen 10t Schlepper mit 150 PS und 40km/h Ausführung und 2 Kippern dran fahre ist doch kein ding der "Ausbildung"

Der Punkt ist, das es doch wenn man ehrlich ist praktisch keine 150 PS Schlepper mehr gibt die auf 32 km/h zugelassen sind. Das heißt in der Praxis durftest du im Regelfall keine großen Schlepper bewegen. Jetzt schon.

Vor allem konnte man die Tage bei uns im Silo wieder mal die "Ausbildung" der jungen T- Führerscheinbesitzer bewundern. Ein Wunder das da noch nichts passiert ist.

Da haben wir es wieder. Wegen einer Hand voll Blockflöten die reihenweise Schlepper umschmeißen wird wieder auf die gesamten T-Schein Besitzer verallgemeinert das es ja soooo unverantwortlich ist einen 16 jährigen auf den Schlepper zu setzen. Früher sind hier im Ort die 13 oder 14jährigen Söhne mit 40 PS Schleppern und 2 Wägen 20 km in den nächsten Hafen gefahren und der Vater auf dem Zweitschlepper hinterher. Was sich damals an Unfällen ereignet hat ist teilweise hollywoodreif. Und genau diese Generation reißt heute groß das Maul auf :evil:
(Sorry für den Tonfall aber teils ist das wirklich ganz massiv so. Ich will niemanden persönlich angreifen)
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon MF 5465 » Fr Jul 27, 2012 19:52

JonnySchorsch hat geschrieben:
Außerdem soll in nicht allzu ferner Zukunft der T-Schein geschwindigkeitsmäßig ausgeweitet werden.



Dass man mit 16 Jahren schon 60 kmh fahren darf :roll:

Tut mir leid, aber das fänd ich dann doch übertrieben, wenn ich jetzt schon so schnell fahren dürfte?

:prost:
Sepp
Wenn mir Tetris eines gelehrt hat, dann, dass sich Probleme aufstapeln und Erfolge verschwinden.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Sa Jul 28, 2012 9:54

MF 5465 hat geschrieben:
JonnySchorsch hat geschrieben:
Außerdem soll in nicht allzu ferner Zukunft der T-Schein geschwindigkeitsmäßig ausgeweitet werden.



Dass man mit 16 Jahren schon 60 kmh fahren darf :roll:

Tut mir leid, aber das fänd ich dann doch übertrieben, wenn ich jetzt schon so schnell fahren dürfte?

:prost:
Sepp


Der T-Führerschein wird (vollkommen unabhängig davon auf welche Geschwindigkeiten er ausgeweitet wird) in jedem Fall erst ab 18 Jahren zu bekommen sein.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Weinbauer » Sa Jul 28, 2012 10:21

kimba1809 hat geschrieben:
Weinbauer hat geschrieben:es sollte nach gewicht gehen, nicht nach kmh. geht ja um die sicherheit.
einfach eine gewichtsgrenze, für jeden verständlich und gut ist.


Die gabe es früher mal bei Schlepper mit 7,49 to zulässigem Gesamtgewicht. Große Schlepper werden dann in zwei Versionen angeboten: mit normal Gewicht und abgelastet auf diese Grenze. Waren die selben Schlepper, nur mit einem anderen Eintrag im Schein.Je nach Führerschein (zweier oder dreier) wurde dann gekauft.
Was war an dieser Reglung sinnvoll????


sie war einfach zu verstehen. und das kmh problem war damals noch nicht so gross. ich finde die gewichte das problem bzw. die damit verbundene technik. nicht die kmh.
die jetzige kmh-regelung beim T-schein dient m.E. doch nur der existenzberechtigung des CE. was unterscheidet den den CE vom T. gewerblich und die bis zu knapp 30kmh unterschied.

wichtig wäre, dass der fahrschüler ein gefühl für das gewicht (die masse) bekommt, gerade für das bremsen dieser. ok, da ist schon bei 40-60kmh genug gefahrenpotential. auch die funktionweise einer druckluftbremse wird m.E. noch nicht ausreichend beim T erklärt. ich selbst profitiere übrigens vom alten 3er. habe den T für 49 euro "erworben". klar ist das toll für mich. aber objektiv bedenklich. ich habe mich selbst in einer FS über die funktionsweise der DruLu etc. einführen lassen. auch bin ich ohne grosse erfahrung mit einem atego gefahren (legal). war noch ein alter ohne begrenzer. mehr brauch ich dazu nicht zu sagen.
was mich am T, besser an den darunterfallenden fahrzeugen stört: ihr technischer zustand und ihre ausrüstung ist oftmals nicht in ordnung (anhänger beleuchtung, bremseinrichtung, motorbremse hat kaum ein schlepper).
und ich bin nicht neidisch. finde die jetzige regelung mit L nicht ganz verkehrt. anhänger und damit die ganze bremsproblematik sind bei solobetrieb weitgehend ausgeschlossen.
was mich bei der T-ausbildung noch stört ist, dass keine unteweisung oder fahrstunde mit anbaugeräten vorgeschrieben ist. gerade da (verängerung der längsachse, ausschwenkendes heck, entlastung der gegenüberliegenden achse etc.) sehe ich an den hauswänden und schildern öfter die konsequenzen. gearde in der konventionellen LW sind die geräte ja nicht gerade klein und leicht. überschreitung des ZGG sind ein thema in diesem bereich.
fazit: regelung nach gewicht oder/und angepasste ausbildung.
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