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Neue Führerscheinverordnung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Do Jul 05, 2012 14:30

hier in unserer gegend (oberpfalz) ist fahrschulen noch nichts bekannt. und wenn es eine neue führerscheinverordnung geben würde , würde diese erst im januar nächsten jahres in kraft tretten. da sich ja fahrschulen auch gewiss darauf vorbereiten müssten.

Hi,
ich habe auch schon in der Fahrschule nachgefragt. Dort hat auch niemand was gewusst. Allerdings wurde mir gesagt dass es durchaus sein kann, dass die Regelung schon durchgeführt wurde. Die Fahrschulen an sich haben damit nichts zu tun da sich an der L-Ausbildung nichts ändert.
Die nächsten Wochen werden wohl Klarheit bringen.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon kimba1809 » Do Jul 05, 2012 16:28

Hallo
hier ein Artikel aus der top agrar:

http://www.topagrar.com/news/Home-top-News-40-km-h-mit-Fahrerlaubnis-Klasse-L-875962.html?wt_mc=sm_fb_allg

Ich denk da steht alles drin, und das aus fachlich und rechtlicher Sicht.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon *da-done* » Fr Jul 06, 2012 22:32

so, zur polizei is auch noch nichts vorgedrungen.

hatte heute eine stunde lang ein gespräch mit dem polizisten.

werde ontag mal die fuhrerscheinstelle anrufen mal sehn was die sagen :prost:
Moin, bin gerade dabei einen Brennholzverleih auf die Beine zu stellen.
Hat jemand Interesse an einer Juniorpartnerschaft ? :mrgreen: :mrgreen:
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Lake Agrar » So Jul 08, 2012 15:50

Hallo,

wie kimba1809 schon gepostet hatte, finde ich die Erklärung von "Top-Agrar" gut verständlich.
Einfach mal durchlesen :wink:

Gruß.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Epxylon » So Jul 08, 2012 16:10

Also ist die neue Verordnung doch bis auf die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen total sinnfrei.
So kann man den Lehrling/Kumpel mal losschicken den Schlepper aus der Werkstatt holen im wesentlich war es das aber schon. Denn es gilt 40km/h im Solobetrieb.

Wobei das auch wieder für eine Menge Ärger Sorgen wird. Was ist Solobetrieb?
Ist mit Frontgewicht noch solo? Zählt der Frontlader zum Schlepper?

Ansonsten ist es sinnfrei.
Das man den den Schlepper jetzt nicht mehr auf 32km/h drosseln muss wäre noch ein Vorteil.
Aber an die 25km/h wird sich auch keiner halten und kontrollieren tut es doch eh keiner weil die Polizei doch so schon mit allem möglichen Überlastet ist.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Do Jul 12, 2012 22:35

Servus
wiher hast du das mit dem Solobetrieb? Die 25 kmh Grenze greift nur bei Anhängern oder Abaugeräten die wie Anhänger behandelt werden (z.B. Pressen). Bei allen anderen von Drillmaschine bis Mähkombi die 5m nach hinten auslädt darfst du 40 fahren! Und fenau das finde ich bedenklich!
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon tobiasBW » Fr Jul 13, 2012 10:04

JonnySchorsch hat geschrieben:...die 5m nach hinten auslädt darfst du 40 fahren! Und fenau (genau?) das finde ich bedenklich!

und warum ist es dann beim T unbedenklich?

ich finde die Neuregelung passend und marktgerecht finde heutzutage mal eine ordentlich gebrauchten Schlepper ohne 40kmh. Endlich mal eine wirklich vernünftige Änderung bei den Führerscheinklassen.
Rechtschreibfehler sind Absicht, um zu sehen ob ihr auch aufpasst.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Fr Jul 13, 2012 15:56

tobiasBW hat geschrieben:
JonnySchorsch hat geschrieben:...die 5m nach hinten auslädt darfst du 40 fahren! Und fenau (genau?) das finde ich bedenklich!

und warum ist es dann beim T unbedenklich?

ich finde die Neuregelung passend und marktgerecht finde heutzutage mal eine ordentlich gebrauchten Schlepper ohne 40kmh. Endlich mal eine wirklich vernünftige Änderung bei den Führerscheinklassen.

Tja, die Frage ist natürlich auch genial!
WEIL MAN BEIM T-SCHEIN EINE AUSBILDUNG AUF DEM SCHLEPPER ABSOLVIERT!
Beim T-Schein muss man Fahrstunden nehmen und auch eine praktische Prüfung ablegen, das heißt es wird einem auf jeden Fall mal auf die Finger geschaut ob man sein Gefährt beherrscht.
Jemanden ohne Fahrausbildung auf dem Schlepper auf ein Modernes Gespann zu setzen (wie z. B. oben genannte Mähkombi) grenzt an Fahrlässigkeit, meiner Meinung nach.
Beispeil: Ein Bekannter von mir hat 3 Schlepper auf seinem Milchviehbetrieb: 60/100/150 PS, alle 40 km/h. Bisher durfte man mit L keinen einzigen der Schlepper legal bewegen (außer mit einem auflaufgebremsten Hänger, welcher aber praktisch nie zum Einsatz kommt). Durch die neue Regelung darf man jetzt zwar immernoch keine großen Hänger fahren, aber so lange es sich um angebaute Geräte handelt darf man quasi alles. Selbst den kleinen 60 PS Dreizylinder würde ich im Gespann mit einem Zweikreiselschwader (Schwadkreisel versetzt an den Rahmen anbebaut) keinem Autofahrer freiwillig überlassen, trotz nur 25 km/h.

Meine Meinung ist ganz einfach die, dass man für alles was man fahren will einen Führerschein haben sollte. Wenn der Roller oder das 50ccm Quad im B-Schein enthalten ist, dann stört das ja niemanden denn wer einen PKW beherrscht wird auch mit einem 50er Föhn klarkommen. Aber beim Schlepper?
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Fassi » Fr Jul 13, 2012 20:02

wer einen PKW beherrscht wird auch mit einem 50er Föhn klarkommen


Deswegen hat sich letztens erst wieder ein 18jähriger mit meiner Simson auf die 13 gesetzt. Weil er ja mit nem Autoführerschein nen Schaltmoped bewegen kann :roll: . Sorry, wenn Du sauer bist, dass Du den T gemacht hast und ihn (in Deinen Augen) jetzt hättest sparen können. Aber das hat nichts mit Deinen komischen Geschreibe zu tun.

Ich hätte ja in dem Zuge den T wieder ganz abgeschafft und wäre zurück zu alten Regelung, sprich alles was nicht L ist, fällt unter CE und ist erst ab 21 fahrbar. Denn da liegt in meinen Augen die größere Gefahrenquelle als in den paar Hanseln, die jetzt 40km/h fahren dürfen. Die meisten von denen haben vermutlich ne Stundenzahl auf den Tacho, an die Du die nächsten 10 Jahre nicht ranriechen kannst.

Gruß
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Wini » Fr Jul 13, 2012 21:48

Die neue Regelung dient doch nur dazu, den vielen ausländischen Billig-Arbeitskräften
endlich auch das Fahren der Schlepper mit dem ausländischen Autoführerschein zu ermöglichen.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Sa Jul 14, 2012 9:16

Hi,
das hat nichts damit zu tun dass ich "umsonst" den T-Führerschein gemacht habe. Ich brauche T sowieso und L wäre nie eine ernsthafte Alternative gewesen.
Deswegen hat sich letztens erst wieder ein 18jähriger mit meiner Simson auf die 13 gesetzt. Weil er ja mit nem Autoführerschein nen Schaltmoped bewegen kann . Sorry, wenn Du sauer bist, dass Du den T gemacht hast und ihn (in Deinen Augen) jetzt hättest sparen können. Aber das hat nichts mit Deinen komischen Geschreibe zu tun.

Tja, dann überlege jetzt mal wenn ihm ein Gespann z. B. bestehend aus einem 6t Ackerschlepper, angebauter Drillkombination und Frontpacker außer Kontrolle geraten wäre. Ob es bei "auf die 13 setzten" geblieben wäre wage ich stark anzuzweifeln. Natürlich gibt es auch Leute die ein Schaltmoped nicht beherrschein und damit Scheiße bauen. Aber der Schaden den ich mit einem Moped anrichten kann hällt sich doch irgendwo in Grenzen gegenüber dem der entsteht wenn ich bei einem ausgewachsenen Ackerschlepper mal das Lenkrad verreiße.
Ich hätte ja in dem Zuge den T wieder ganz abgeschafft und wäre zurück zu alten Regelung, sprich alles was nicht L ist, fällt unter CE und ist erst ab 21 fahrbar. Denn da liegt in meinen Augen die größere Gefahrenquelle als in den paar Hanseln, die jetzt 40km/h fahren dürfen. Die meisten von denen haben vermutlich ne Stundenzahl auf den Tacho, an die Du die nächsten 10 Jahre nicht ranriechen kannst.

Sehe ich anders. Ich hätte lieber L abgeschafft und eingeführt dass man für jeden Schlepper T braucht. Meinetwegen noch eine Klausel reingepackt die die alten Oldtimerschlepper und Hobby-Holzer-Gespanne außen vor lässt. Aber alles was an moderner Agrartechnik auf deutschen Straßen umherbügelt bedarf meiner Meinung nach einer entsprechenden Fahrerlaubnis. T ist hierfür mMn ausreichend da man ja eine praktische Ausbildung und eine praktische Prüfung braucht.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon puh-hu » Sa Jul 14, 2012 11:23

Hallo,

erstens ist die ganze Sache durch! Es macht also keinen Sinn zu lamentieren was gewesen wäre, wenn der Gesetzgeber anderes entschieden hätte oder dies hätte tun sollen....

Es ist schon auffallend, dass die ganzen Juniors sich am meisten über die neue Führerscheinverordnung aufregen. Ist ja auch ärgerlich, wenn man 1500 Euro für nen Führerschein ausgegeben hat der jetzt überflüssig ist. Vor 2 Monaten waren diejenigen nämlich noch die Tollsten und Größten weil sie sogar noch ne Sondergenehmigung von der Führerscheinstelle bekommen haben, weil ihre Arbeitskraft exesstenziell für das Überleben des Betriebes war.

@Jhonny Schorsch: So schwer ist das Schlepper fahren nun auch wieder nicht... Und wer sollte deiner Meinung nach mit dem besagten 6to Schlepper mit Drillkombi rumfahren der nicht sowieso einen Bezug zur Landwirtschaft hat??? Glaubst du, dass sich jetzt jeder Hobbyholzer nen 718 Vario oder was entsprechendes kauft???
Ich denke, dass die Aufwertung des L Scheines vor allem denjenigen Betrieben zu Gute kommt, bei denen die Kinder nur einen normalen Autoführerschein haben, weil sie evtl die Landwirtschaft gar nicht mehr weitermachen wollen etc etc. Gerade für solche Betriebe ist es in Spitzenzeiten sinnvoll, wenn die Frau oder ein Volljähriges Kind dem Betriebsleiter unter die Arme greifen kann.
Diese Leute werden aber aller Vorraussicht nach nicht die Hauptarbeit auf dem Hof übernehemen....

Ganz nebenbei: warum regen sich auch immer die am meisten auf die gar keine Landwirtschaft zu Hause haben??
Wenn ich mich richtig erinnere, hast du gar keine Landwirtschaft daheim. Warum brauchst du dann unbedingt den T Schein? Um auf dem Hof des Großcousins deiner Mutter auszuhelfen, weil du da unabkömmlich bist? Deinen Rasentraktor mit Eigenbaukabine wirst du auch komplett ohne Führerschein fahren dürfen.

Ich hoffe, dass ich niemanden auf den Schlips getreten bin, aber ich wollte einfach mal meinen Senf zu dem ganzen Thema beisteuren...


Also nix für ungut und Gruß

puh-hu
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Fassi » Sa Jul 14, 2012 19:32

Tja, dann überlege jetzt mal wenn ihm ein Gespann z. B. bestehend aus einem 6t Ackerschlepper, angebauter Drillkombination und Frontpacker außer Kontrolle geraten wäre.


Wird nicht passieren. Hier will so gut wie kein Jugendlicher, der nicht sowieso daheim Landwirtschaft hat, überhaupt nen Trecker fahren, geschweige denn so ein Geschoß. Ich übrigens auch nicht, auch wenn ichs jetzt dürfte.

Gruß
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Sa Jul 14, 2012 20:59

Hi,
Wird nicht passieren. Hier will so gut wie kein Jugendlicher, der nicht sowieso daheim Landwirtschaft hat, überhaupt nen Trecker fahren, geschweige denn so ein Geschoß. Ich übrigens auch nicht, auch wenn ichs jetzt dürfte.

Es bleibt zu klären wo genau "hier" ist. In Deutschland? Hinteroberfurzmoos?
Außerdem kannst du beim Verabschieden einer Regelung nicht davon ausgehen dass sie sowieso nicht wahrgenommen wird, das geht einfach nicht.
Hallo,
erstens ist die ganze Sache durch! Es macht also keinen Sinn zu lamentieren was gewesen wäre, wenn der Gesetzgeber anderes entschieden hätte oder dies hätte tun sollen....

Mit der Einstellung kannst du direkt den halben Landtreff löschen. Aber das nur nebenbei.
Um auf den restlichen Beitrag einzugehen:
So schwer ist das Schlepper fahren nun auch wieder nicht... Und wer sollte deiner Meinung nach mit dem besagten 6to Schlepper mit Drillkombi rumfahren der nicht sowieso einen Bezug zur Landwirtschaft hat??? Glaubst du, dass sich jetzt jeder Hobbyholzer nen 718 Vario oder was entsprechendes kauft???

So schwer ist das Schlepperfahren nun auch nicht, ach ja? Weißt du woher? Weil du es kannst? Weil du niemanden kennst der es nicht kann?
Ich habe selbst schon miterlebt dass ein Landwirt der seit 40 Jahren täglich Schlepper fährt plötzlich ausweichen musste und mit dem angebauten Mähwerk ein Baugerüst mitgenommen hat. Wäre dort jemand draufgestanden oder sogar mehrere, hätte es mehrere Tote gegeben, und das ist keine Übertreibung!
Zum Schlepperkauf: Einen 718 natürlich nicht, der fährt ja auch 50. Aber einen schönen 70-100 PS Allradler vielleicht schon. Zumindest würden mir sofort einige Leute einfallen die sich so etwas gerne kaufen würden.
Ich denke, dass die Aufwertung des L Scheines vor allem denjenigen Betrieben zu Gute kommt, bei denen die Kinder nur einen normalen Autoführerschein haben, weil sie evtl die Landwirtschaft gar nicht mehr weitermachen wollen etc etc. Gerade für solche Betriebe ist es in Spitzenzeiten sinnvoll, wenn die Frau oder ein Volljähriges Kind dem Betriebsleiter unter die Arme greifen kann.

Was ist „unter die Arme greifen“? Darunter verstehe ich das der Vater in den besonders arbeitsintensiven Zeiten unterstützt wird. In der Regel ist das die Getreideernte. Und wo soll hier jetzt die Verbesserung liegen? Wenn der Betrieb einen eigenen Mähdrescher hat dürfte dieser ohnehin mit L gefahren werden so lange er nur 25 rennt. Und zum Getreidetransport darf man mit L auch weiterhin nur 25 fahren. Also hätte die Regelung auf diese Konfliktsituation abgeziehlt ist sie ziemlich daneben gegangen.
Ganz nebenbei: warum regen sich auch immer die am meisten auf die gar keine Landwirtschaft zu Hause haben??
Wenn ich mich richtig erinnere, hast du gar keine Landwirtschaft daheim. Warum brauchst du dann unbedingt den T Schein? Um auf dem Hof des Großcousins deiner Mutter auszuhelfen, weil du da unabkömmlich bist? Deinen Rasentraktor mit Eigenbaukabine wirst du auch komplett ohne Führerschein fahren dürfen.

Ich rege mich nicht auf, ich finde die neue Regelung nur einfach falsch!
Ich brauche den T Führerschein weil ich beruflich in Richtung Landwirtschaft gehen werde und gelegentlich auf befreundeten Betrieben aushelfe (wo ich aber nicht „unentbehrlich“ bin).
Für meinen Trecker bräuchte ich keinen Führerschein wenn er unter 6 km/h läuft oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine gewertet wird. Da beides nicht der Fall ist bräuchte ich einen Führerschein.
Nebenbei bemerkt, was spielt es für eine Rolle ob wir selbst Landwirtschaft haben oder ob ich für andere fahre? Die Verantwortung im Straßenverkehr bleibt die gleiche.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Fassi » So Jul 15, 2012 15:43

Nordosthessen.

Nebenbei bemerkt, was spielt es für eine Rolle ob wir selbst Landwirtschaft haben oder ob ich für andere fahre? Die Verantwortung im Straßenverkehr bleibt die gleiche.


Ganz einfach, spielt es die Rolle, wärst Du aus der Landwirtschaft, wüßtest Du, wenn die Regelung davon wirklich betrifft und warum es da wirklich geht. Bei den meisten die jetzt mit die 40km/h "Waffen" fahren dürfen, mußt Du erst mal dahin riechen, wo die schon hingeschissen haben. Die fahren schon Trecker als Dir noch der gelbe Schiss noch am Beine runtergelaufen ist (ich glaube mal, ich steckt Dich trotz L noch in Tasche, was das Fahren angeht, obwohl ichs nicht mla wirklich gerne mache). Weißt Du überhaupt was von Landwirtschaft, ausser Trecker fahren?

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