Das ist richtig, aber ich sprach von Zulassungspflicht. Und die besteht meines Wissens erst bei mehr als 25 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit.
Gruß,
Henrik
Aktuelle Zeit: Fr Jan 16, 2026 13:24
holzwurm 2009 hat geschrieben:ich habe heute im bauernverband angerufen, und die sagten mir das es durch ist zum july diesen jahres
musste das wissen weil ich nen erntehelfer habe der nur klasse L hat und somit wollte ich mich absichern
ich meinte wenn es prob gebe an wen ich mich wenden könne da meinten sie sie würden mich rechtlich unterstützen.
wer lügt denn nun.
wer kann es genau wissen wo muss ich mich hin wenden damit ich eine rechtliche antwort bekomme
agrarflächendesigner hat geschrieben:Intressant wärs andersrum - wenn beim T auch der BE dabei wäre...
.............der sollte in keinem Fall auch nur den kleinsten Trecker enthalten... ..
Djup-i-sverige hat geschrieben:.............der sollte in keinem Fall auch nur den kleinsten Trecker enthalten... ..
Du meinst also das Jemand ab 18 gleich ein 500PS Auto mit High Speed von über 300km/h fahren darf, aber auf keinen Fall so einen Trecker:
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Wenn Du mal ein bisschen realistisch bleibst, wie viele 18 Jährige haben ein 500 PS/300Kmh Auto auf dem Hof stehen?
Und nun rechne mal dagegen wieviel PS und Tonnen Zugkraft die meisten 15/16 jährigen T Besitzer bei Papa auf dem Hof stehen haben?!
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