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Neue Führerscheinverordnung

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon Irgendenner » Di Jun 19, 2012 20:15

naja mittem L darf man auch nen Mähdrescher,Rübenvollernter oder Traubenvollernter fahren, was zum teil wesentlich gefährlicher ist als mancher 40km/h schlepper.
wenn einer mit nem 8 tonnen schlepper mit 150ps oder 300ps mit 2 8 tonner hängern fährt ist immernoch besser und sicherer wie mit nem 2 tonnen schlepper und 2 auflaufgebremsten 8 tonnern hintendran
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon christoph.04121 » Di Jun 19, 2012 20:23

Ich find es Top. Meine Freundin bewegt den 309 Fendt sicherer als der Altenteiler und das nun endlich ganz legal :-))))
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon helfert » Di Jun 19, 2012 21:35

Ich hätte mich auch sehr gefreut wenn es wirklich so wäre. Würde mir ersparen den T noch zu machen.

Im Beschluss des Bundesrats sehe ich jedoch nichts mehr von der entsprechenden Änderung. Lediglich in der Verordnung steht es.

http://www.bundesrat.de/cln_228/SharedD ... 245-12.pdf

In den Empfehlungen der Ausschüsse

http://www.bundesrat.de/cln_228/SharedD ... 5-1-12.pdf

ist es verschwunden.

Deshalb ist wohl auch im Beschluss des Bundesrats nichts mehr davon zu finden

http://www.bundesrat.de/cln_228/SharedD ... f/245-12(B).pdf

Kennt sich jemand damit *richtig* aus?

Es wäre wirklich zu schön gewesen... :cry:
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon helfert » Di Jun 19, 2012 21:40

Wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-)

In der Empfehlung und dem Beschluss steht "...der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen zuzustimmen".

Was ja bedeutet das die Verordnung mit einigen Anpassungen so beschlossen wurde. :-) :klee: :klee: :klee: :klee: :klee: :klee: :klee: :klee:
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon holzwurm 2009 » Di Jun 19, 2012 22:14

also ist es durch du darfst mit klasse L 40 km/h fahren
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon helfert » Di Jun 19, 2012 22:59

Nicht ganz ;-)

Erst muss eine Urschrift der Verordnung erstellt werden (vom Justizministerium), dann unterzeichnet der Bundesminister. Zur Veröffentlichung wird die Verordnung an den Bundesanzeiger oder das Bundesgesetzblatt weitergeleitet.

Erst wenn sie dort erscheint ist sie gültig.

d.h. es wird noch ein paar Tage/Wochen dauern.

Viele Grüße

Lukas
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon kimba1809 » Mi Jun 20, 2012 7:09

helfert hat geschrieben:Nicht ganz ;-)

Erst muss eine Urschrift der Verordnung erstellt werden (vom Justizministerium), dann unterzeichnet der Bundesminister. Zur Veröffentlichung wird die Verordnung an den Bundesanzeiger oder das Bundesgesetzblatt weitergeleitet.

Erst wenn sie dort erscheint ist sie gültig.

d.h. es wird noch ein paar Tage/Wochen dauern.

Viele Grüße

Lukas


Gilt doch erst ab 13. Januar 2013 oder?
Dann können die sich doch Zeit lassen mir dem unterschreiben.
Ich wollte auch mal was schreiben
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon helfert » Mi Jun 20, 2012 8:09

Hi Kimba,

nein, sofort nach Verkündung ist es gültig da die Änderung in Artikel 1 steht.

Artikel 5
Inkrafttreten
Die Artikel 2, 3 und 4 treten am 19. Januar 2013 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung
am Tag nach der Verkündung in Kraft.


In Artikel 2 steht die Änderung zwar auch, wird aber nur wegen der Neufassung der Verordnung, welche am 19.01.2013 durchgeführt wird, dort aufgeführt.

Zu bb) und cc) (Klassen L und T)
Die Regelung entspricht der Regelung des Artikel 1 zu § 6 Klassen T und L. Sie ist erforder-
lich, da § 6 durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und
anderer straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vom 7. Januar 2011 (BGBl. I S. 3) mit Wir-
kung vom 19. Januar 2013 neugefasst wird und die mit dieser Verordnung vorgenommenen
Änderungen auch in dieser Neufassung berücksichtigt werden sollt


Auf gut deutsch... durch die ganzen Ergänzungen blickt niemand mehr durch wenn man das Ding nicht von Grund auf neu schreibt. Das machen die Jungs und Mädels am 19.01.2013 und die Änderung welche jetzt zu L beschlossen wird soll dabei nicht vergessen werden... ;-)

Viele Grüße

Lukas
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon holzwurm 2009 » Mi Jun 20, 2012 13:36

ja aber im grunde ist es durch unterschrift hinn oder her


beschlossen ist es ja das man mit L 40 kmh fahren darf :)
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon helfert » Mi Jun 20, 2012 14:22

So sieht es aus... und ich hab mir das Geld und vor allem die Zeit für den T gespart! :klee: :klee: :klee: :klee:
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon holzwurm 2009 » Mi Jun 20, 2012 14:50

ich bin auch 11 jahre wenn man so will ohne führerschein gefahren
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon JonnySchorsch » Mi Jun 20, 2012 14:54

Hallo,
interessant wäre noch zu wissen, ob das ganze nur für Führerscheine gillt die neu gemacht werden oder ob auch jemand der sowiso schon den L hat nun auch 40 fahren darf.
mfG JonnySchorsch
.......................
"Die Landwirtschaft ernährt die Welt, viel mehr aber noch Fendt, die BayWa und Monsanto."
(Zitat meines Berufsschullehrers)
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon holzwurm 2009 » Mi Jun 20, 2012 14:57

natürlich gilt das für alle auch die schon einen haben

damals hatte ich auch nur auro und wo der eu führerschein kahm durfte jeder 125 motoräder fahren heute darfst nur noch 50 fahren
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon ihc_fr3ak » Mi Jun 20, 2012 14:59

Hallo,

ich denke, dass sich das auch auf "alte" Scheine bezieht. Es ist ja nur so, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit des Schleppers um 8 km/h hochgesetzt wird. Zulassungspflichtige Anhänger sind ja nach wie vor nicht im L enthalten, weshalb du auch keine zusätzliche Schulung beim Erwerb des L-Scheins brauchst.

Gruß,
Henrik
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Re: Neue Führerscheinverordnung

Beitragvon holzwurm 2009 » Mi Jun 20, 2012 15:21

das ist nicht ganz richtig man kann auch hänger zulassen mit 25 km/h
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